Es ist die Zeit, auf die sich die meisten Arbeitnehmer das ganze Jahr über freuen – der wohlverdiente Urlaub. Aber wieviel gesetzlicher Urlaubsanspruch steht dir als Arbeitnehmer eigentlich zu? Dieser Beitrag geht genau dieser Frage nach.
Was beinhaltet das Urlaubsrecht?
Viele könnten annehmen, dass Urlaub ein Thema ist, das eher beiläufig im Arbeitsalltag behandelt wird. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Themen Urlaub und gesetzlicher Urlaubsanspruch, inklusive der Diskussionen darüber, was als normaler Urlaubsanspruch gilt und was das gesetzliche Minimum darstellt, wurden in Deutschland bereits auf höchster juristischer Ebene behandelt.
Das resultierende Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stellt klar, dass „jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub hat“.
Über diesen generellen Anspruch hinaus regelt das Urlaubsrecht auch den Mindesturlaubsanspruch für Mitarbeiter. Es gilt für Angestellte, Arbeiter, Auszubildende und sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen. Gemäß Bundesurlaubsgesetz soll der Urlaub der Erholung dienen und spontane Arbeitseinsätze durch den Arbeitgeber sind während dieser Zeit nicht zulässig.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch berechnen
Um deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch zu berechnen, sind einige Grundinformationen notwendig:
- Arbeitest du in einem Betrieb mit einer 5-Tage-Woche oder einer 6-Tage-Woche? Je nachdem ändert sich dein Anspruch und somit auch die Berechnung deiner Urlaubstage.
- Bist du in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt?
- Falls du Teilzeit arbeitest – wie oft bist du wöchentlich im Geschäft? Die Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche beeinflusst ebenfalls die Berechnung des Urlaubsanspruchs.
Laut dem gesetzlichen Mindestanspruch muss der Arbeitgeber bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub gewähren. Für eine 5-Tage-Woche muss dieser Anspruch entsprechend umgerechnet werden.
Die Formel zur Berechnung deines gesetzlichen Urlaubsanspruchs lautet:
Nominaler Urlaubsanspruch / Anzahl der Arbeitstage pro Woche * tatsächliche Arbeitstage pro Woche.
Das bedeutet, bei einer 5-Tage-Woche rechnest du: 24 / 6 * 5 = 20 Urlaubstage.
Arbeitgeber können über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zusätzlichen Urlaub anbieten, doch ist dies eine freiwillige Leistung. Der Arbeitsvertrag darf jedoch nicht unter den gesetzlichen Mindesturlaub fallen.
Für Schwerbehinderte und bei bestimmten Anlässen wie Hochzeiten oder Umzügen gibt es Sonderregelungen, die zusätzliche Urlaubstage vorsehen.
Grundsätzlich richten sich die 24 Tage Urlaubsanspruch auf eine Vollzeitstelle aus. Bei einer Teilzeitkraft muss der Arbeitgeber diese 24 Tage nicht geben, es sei denn, der Arbeitnehmer ist tatsächlich 5 Tage in der Woche anwesend. Bei Anwesenheiten unter dieser Zeit berechnet sich der Mindesturlaub nach den Tagen, die du als Arbeitnehmer anwesend bist.
Rechne in diesem Fall die Urlaubswochen mal deine tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Pro Arbeitstag ergibt das also 4 Tage und bei vier Tagen pro Woche kannst du dementsprechend von 16 Urlaubstagen ausgehen.
Urlaubsanspruch bei Vollzeit
Wenn du in Vollzeit arbeitest, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Hier kann sich die Zahl deiner Urlaubstage nur noch nach oben verändern, denn unter die 24 Tage, sprich 4 Wochen darf kein Arbeitgeber gehen.
Urlaubsanspruch bei Auszubildenden
Grundsätzlich gilt: Auch ein Auszubildender ist in erster Linie Arbeitnehmer, nur dass er eben noch lernt. Deshalb haben volljährige Azubis auch die vollen 24 Urlaubstage Anspruch auf Urlaub, so will es das Bundesurlaubsgesetz. Wenn ein Auszubildender also 18 Jahre alt ist, wird er urlaubstechnisch wie ein volljähriger Arbeitnehmer behandelt.
Anders sieht das bei minderjährigen, also jugendlichen Arbeitnehmern in der Ausbildung aus. Hier gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch nach dem Alter des Jugendlichen zu Beginn des Kalenderjahres. Die Urlaubsansprüche für Jugendliche unter 16 Jahren betragen 30 Tage, für Jugendliche unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage und bei Jugendlichen unter 18 Jahren zu Jahresbeginn sieht das Arbeitsrecht einen Mindesturlaubsanspruch von 25 Werktagen vor.
Urlaubsanspruch bei unterjährigen Arbeitsverhältnissen
Wer im laufenden Kalenderjahr in einem neuen Unternehmen anfängt, erwirbt den vollen Urlaubsanspruch im neuen Unternehmen erst nach 6 Monaten. Auch während dieser Zeit kann er Urlaub nehmen. Allerdings ist das Unternehmen nicht verpflichtet, den Urlaub zu gewähren. Unter Umständen und je nach Firmengröße kann es aber durchaus anzuraten sein, dass der Mitarbeiter schon während der Probezeit Urlaub nehmen darf. Denn anderenfalls fallen alle gesammelten Urlaubstage in die Zeit nach der Probezeit und das kann durchaus ein Thema bei der Besetzung des Geschäfts für die anderen Mitarbeiter ergeben.
Was gilt bei Elternzeit und Mutterschutz?
Mutterschutz und Elternzeit sind zwei unterschiedliche Fälle, die das Thema Urlaubsrecht behandelt. Der Mutterschutz hat keinerlei Einfluss auf die Urlaubsberechnung. In dieser Zeit wird keine Zeit vom gesetzlichen Urlaubsanspruch abgezogen.
Anders ist das während der Elternzeit. Auch in dieser Zeit sammelt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht, den Urlaub pro vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Mütter im Mutterschutz ganz normal ihr Recht auf Urlaub behalten, während die Elternzeit den Urlaubsanspruch kürzen kann.
Beschäftigungsverbot während Mutterschutz
Der Mutterschutz darf nicht als Urlaubstage gezählt werden. Rein rechtlich ist die Mitarbeiterin in dieser Zeit freigestellt. Diese Zeit gilt als Beschäftigungsverbot. Von dieser Regelung sollte keine Ausnahmeregelung getroffen werden. Das Arbeitsverhältnis ist in dieser Zeit ebenfalls besonders geschützt. Eine Kündigung darf in dieser Zeit nicht ausgesprochen werden.
Wie lange bleibt der tarifliche Urlaubsanspruch bei Krankheit bestehen?
Das Arbeitsgesetz gewährt Angestellten weitreichende Rechte, wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Für Arbeitgeber ist es hingegen meist nicht möglich, die Urlaubstage eines Mitarbeiters aufgrund von Krankheit zu reduzieren. Vielmehr sorgt eine Krankheitsphase dafür, dass der Urlaubsanspruch erhalten bleibt. Nicht genommener Urlaub aufgrund von Krankheit wird auf das nächste Jahr übertragen.
Der Urlaubsanspruch verfällt wegen Krankheit erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres. So lange kann er aber genommen werden.
Fazit
Grundsätzlich kann man sagen, dass hierzulande sehr großzügige Regelungen gelten, was den Jahresurlaub angeht. Die Formeln mögen auf den ersten Blick verwirrend erscheinen, aber nach wie vor gilt auch der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Urlaub. Sprich – Urlaub will auch verdient werden. Denn wer ständig abwesend ist, lastet seine Arbeit den anderen Mitarbeitenden auf, die dadurch schneller urlaubsreif werden. Wer hingegen seine Arbeitszeit ganz regulär leistet, sollte auch keine Einschränkungen seines Urlaubs hinnehmen müssen.
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