Wie du als Minijobber deinen Urlaubsanspruch berechnest

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 30 August 2024
Foto eines entspannten Minijobbers am Strand, der seinen Urlaubsanspruch nutzt

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Minijobber keinen Urlaubsanspruch haben. Doch auch wenn du nur wenige Stunden pro Woche arbeitest, hat dein Arbeitgeber dir eine Auszeit zu gewähren. Der Begriff “Minijobber Urlaubsanspruch” mag auf den ersten Blick kompliziert wirken, aber keine Sorge: Wir haben die Thematik gründlich durchleuchtet und alle wichtigen Punkte für dich zusammengefasst. Begleite uns auf dieser Reise durch das Dickicht des Arbeitsrechts und finde heraus, wie du deinen Urlaubsanspruch als Minijobber korrekt berechnen und geltend machen kannst. Denn egal ob du Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeitest: Urlaub ist nicht nur ein Privileg, sondern ein gesetzlich verankertes Recht.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist der Anspruch auf bezahlten Urlaub, der auch für geringfügig Beschäftigte gilt. Lass uns gemeinsam diese spannende Thematik erkunden.

Wie viel Urlaubsanspruch hat ein Minijobber?

Die Antwort darauf mag überraschen, aber sie ist eindeutig: Ein Minijobber hat gesetzlich einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen. Dieser Anspruch gilt jedoch nur, wenn tatsächlich eine Sechs-Tage-Woche gearbeitet wird. Bei einer reduzierten Arbeitswoche verändert sich der Anspruch entsprechend. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Urlaubsanspruch 20 Tage pro Jahr. Der Urlaubsanspruch wird also anteilig berechnet, basierend auf der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Die Gesetzeslage bestimmt, dass der Urlaubsanspruch für Minijobber von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche abhängt. Hier ist eine Übersicht, wie viele Urlaubstage Sie je nach Anzahl der Arbeitstage pro Woche haben:

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Urlaubsanspruch pro Jahr
1 Arbeitstag 4 Urlaubstage
2 Arbeitstage 8 Urlaubstage
3 Arbeitstage 12 Urlaubstage
4 Arbeitstage 16 Urlaubstage
5 Arbeitstage 20 Urlaubstage
6 Arbeitstage 24 Urlaubstage

 

Wie viele Stunden rechnet man bei einem Minijob den Urlaubstag?

Die Berechnung der Arbeitszeit für einen Urlaubstag bei einem Minijob richtet sich nach der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit des Minijobbers.

Nehmen wir an, ein Minijobber arbeitet regelmäßig 10 Stunden pro Woche und das an 2 Tagen (jeweils 5 Stunden pro Tag). Wenn dieser Minijobber nun einen Urlaubstag nimmt, würde dies bedeuten, dass er für diesen Tag 5 Stunden gutgeschrieben bekommt.

Falls die Arbeitszeiten variieren, sollte der Durchschnitt der letzten 13 Wochen (oder, falls der Minijob kürzer besteht, der Durchschnitt über die Dauer des Arbeitsverhältnisses) genommen werden, um die Stunden pro Urlaubstag zu berechnen.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Urlaubsanspruch immer in Arbeitstagen und nicht in Stunden angegeben wird. Daher ist es wichtig, die Anzahl der Stunden pro Arbeitstag zu kennen, um den Urlaubsanspruch in Stunden umzurechnen. Die Urlaubsberechnung spielt hierbei eine zentrale Rolle, da sie die Grundlage für die Ermittlung der Urlaubstage basierend auf der Anzahl der Arbeitstage pro Woche bildet.

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Regelungen bei festen Arbeitstagen pro Woche

Bei Minijobbern mit festen Arbeitstagen pro Woche ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs relativ einfach. Die Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz, welches einen Mindesturlaub von 24 Tagen im Jahr vorsieht, sofern an sechs Tagen in der Woche gearbeitet wird.

Jeder Arbeitnehmer, einschließlich Minijobber, hat gemäß dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies bedeutet, dass auch Minijobber bezahlten Urlaub erhalten, der anteilig berechnet wird.

Arbeitet ein Minijobber an festen Tagen in der Woche, lässt sich der Urlaubsanspruch pro rata temporis berechnen. Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch anteilig in Abhängigkeit von den Arbeitstagen berechnet wird.

Als Beispiel: Arbeitet ein Minijobber regelmäßig an drei Tagen pro Woche, berechnet sich sein Urlaubsanspruch folgendermaßen:

(3 Arbeitstage/Woche * 24 Tage Mindesturlaub) / 6 Tage = 12 Tage Urlaub im Jahr.

Diese Regelung stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Arbeitszeit, den gleichen Anteil an Urlaub haben. Es ist daher irrelevant, ob eine Person Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeitet - die Berechnung des Urlaubsanspruchs erfolgt immer auf der Basis der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche.

Regelungen bei unterschiedlichen Arbeitstagen pro Woche

Bei Minijobbern, deren Arbeitstage in der Woche variieren, ist die Berechnung der Urlaubstage etwas komplexer. Da der Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz in Arbeitstagen angegeben ist, muss eine Umrechnung erfolgen, wenn die Arbeitstage nicht regelmäßig sind.

In diesem Fall erfolgt die Berechnung auf der Basis des Durchschnitts der Arbeitstage pro Kalenderwoche in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Bei dieser Berechnung sind allerdings nur die Wochen zu berücksichtigen, in denen der Minijobber tatsächlich gearbeitet hat. Krankheits- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Das Ergebnis dieser Berechnung ergibt die Anzahl der Urlaubstage.

Als Beispiel: Ein Minijobber arbeitet in den letzten 13 Wochen durchschnittlich an 2 Tagen pro Woche. Sein Urlaubsanspruch berechnet sich dann folgendermaßen:

(2 Arbeitstage/Woche * 24 Tage Mindesturlaub) / 6 Tage = 8 Tage Urlaub im Jahr.

Es ist zu beachten, dass der Urlaubsanspruch immer individuell berechnet werden muss und von vielen Faktoren abhängig ist, wie z.B. von der Länge der Beschäftigungsdauer, dem Beginn und Ende der Beschäftigung im Kalenderjahr und eventuellen Krankheitszeiten.

Was hat sich konkret geändert?

Bislang war es bei Minijobbern so, dass sie lediglich nach den geleisteten Stunden bezahlt wurden. Die Beschäftigten erhielten also nur dann Geld, wenn sie auch tatsächlich gearbeitet hatten. Urlaub wurde nicht separat vergütet. Dem hat das Bundesurlaubsgesetz jetzt ein Ende gesetzt – da für alle Arbeitnehmer laut gültigem Arbeitsrecht die Aufzeichnungspflicht, also eine Nachweispflicht, gilt, muss auch der Jahresurlaub korrekt berechnet und vergütet werden. Arbeitnehmer haben somit das Recht, ihren Urlaub rechtzeitig zu nehmen, und es gibt klare Regelungen, unter welchen Umständen Urlaubsansprüche verfallen oder finanziell abgegolten werden können.

Die meisten Arbeitgeber sind daher inzwischen dazu übergegangen, ihre Minijobber ganz normal in der Zeiterfassung zu berücksichtigen und den Jahresurlaub automatisch auf Basis der Wochenstunden auszuweisen. Für das Unternehmen bedeutet diese Praxis eine erhöhte Transparenz, sowohl intern als auch extern.

Der Urlaubstag wird dabei nicht nach den Arbeitsstunden pro Tag berechnet. Es zählt lediglich, an wie vielen Tagen pro Woche Sie anwesend sind.

Wie sieht es mit dem Anspruch auf Arbeitsentgelt aus?

Bild eines Laptops mit geöffneter Webseite, die Informationen über Urlaubsansprüche für Minijobber anzeigt.

Es gibt mehrere wichtige Regeln zum Urlaubsanspruch bei Minijobs, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten. Hier sind einige der wichtigsten:

Gesetzlicher Mindesturlaub: Minijobber haben genauso wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr (bei einer Sechs-Tage-Woche). Bei einer 6-Tage-Arbeitswoche beträgt der Urlaubsanspruch 24 Tage, unabhängig von den tatsächlichen Arbeitsstunden. Arbeitet der Minijobber weniger Tage in der Woche, verringert sich der Urlaubsanspruch anteilig.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Wenn der Minijobber Urlaub nimmt, hat er Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, das sogenannte Urlaubsentgelt. Dieses entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs.

Abgeltung von Urlaubsansprüchen: Kann der Urlaub aus bestimmten Gründen (zum Beispiel wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses) nicht genommen werden, muss er abgegolten werden. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, für jeden nicht genommenen Urlaubstag den entsprechenden Lohn zu zahlen.

Übertragung von Urlaubsansprüchen: Urlaubsansprüche können grundsätzlich auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn sie aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht im laufenden Jahr genommen werden können. Diese müssen dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen und abgegolten werden.

Gleichbehandlungsgrundsatz: Minijobber dürfen nicht benachteiligt werden. Wenn in einem Unternehmen oder durch einen Tarifvertrag Urlaubsgeld oder zusätzliche Urlaubstage gewährt werden, haben auch Minijobber Anspruch darauf.

Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer diese Regeln kennen und einhalten, um ein gerechtes und ausgeglichenes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.

Urlaubsabgeltung bei einem 520 Euro Job

Die Urlaubsabgeltung ist eine finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub. Auch bei einem 450-Euro-Job oder einem 520-Euro-Job haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn sie ihren gesetzlichen Urlaub aus bestimmten Gründen nicht nehmen konnten.

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und konntest du bis zu diesem Zeitpunkt deinen Urlaub nicht oder nur teilweise nehmen, hast du Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Das bedeutet, dein Arbeitgeber muss dir für jeden nicht genommenen Urlaubstag den entsprechenden Lohn zahlen. Der Betrag wird nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet.

Ein wichtiger Punkt, den du beachten solltest: Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verfällt nicht am Ende des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums wie der Urlaubsanspruch selbst. Er bleibt bestehen, bis er durch Zahlung des Arbeitgebers abgegolten wird.

Vergiss nicht, dass du als Minijobber dieselben Rechte hast wie Vollzeitbeschäftigte. Wenn du deinen Urlaub aus bestimmten Gründen nicht nehmen kannst und dein Arbeitsverhältnis beendet wird, solltest du sicherstellen, dass du die dir zustehende Urlaubsabgeltung erhältst.

Hast du als Minijobber Anspruch auf Urlaubsgeld?

Szenenbild eines Beratungsgesprächs zwischen einem Minijobber und einem HR-Mitarbeiter über Urlaubsansprüche.

Ja, als Minijobber hast du grundsätzlich auch Anspruch auf Urlaubsgeld, allerdings hängt dies von verschiedenen Faktoren ab.

#1 Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Wenn in deinem Unternehmen jedoch generell Urlaubsgeld gezahlt wird, hast auch du als Minijobber Anspruch darauf. Hier gilt das Gleichbehandlungsprinzip, das besagt, dass Minijobber nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitkräfte.

#2 In einigen Branchen ist die Zahlung von Urlaubsgeld durch Tarifverträge geregelt. Wenn dein Arbeitgeber an einen solchen Tarifvertrag gebunden ist, hast du in der Regel auch Anspruch auf Urlaubsgeld. Die Höhe und die genauen Modalitäten können dabei je nach Branche und Tarifvertrag variieren.

#3 Auch in deinem individuellen Arbeitsvertrag kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld vereinbart sein.

Es ist daher empfehlenswert, deinen Arbeitsvertrag genau zu prüfen oder dich bei deiner Gewerkschaft oder bei einer Beratungsstelle zu informieren. Als Minijobber hast du dieselben Grundrechte wie Vollzeitbeschäftigte, und das beinhaltet auch den Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn dein Arbeitgeber oder dein Tarifvertrag dies vorsehen.

Nachweisgesetz und der Urlaubsanspruch für Minijobber

Das Nachweisgesetz (NachwG) gilt selbstverständlich auch für Minijobs. Es besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Dies wird oft als "Arbeitsvertrag" bezeichnet, obwohl das Nachweisgesetz formlose Absprachen nicht ausschließt.

Das Nachweisgesetz dient dazu, für Klarheit und Transparenz im Arbeitsverhältnis zu sorgen und Streitigkeiten vorzubeugen. Auch Minijobber haben das Recht, eine schriftliche Bestätigung über die Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses zu erhalten. Du solltest dich nicht scheuen, dies von deinem Arbeitgeber zu verlangen.

Konsequenzen der Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes für Arbeitgeber und Minijobber

Wenn der Arbeitgeber das Nachweisgesetz nicht beachtet und die schriftliche Bestätigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen nicht oder nur unvollständig ausstellt, kann dies verschiedene Konsequenzen haben.

Arbeitsgerichtliche Klage: Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Erteilung des Nachweises vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Beweisprobleme für den Arbeitgeber: Fehlt der schriftliche Nachweis, kann das im Streitfall zum Problem für den Arbeitgeber werden. Er muss dann beweisen, welche Vereinbarungen tatsächlich getroffen wurden. Der Arbeitnehmer kann hingegen seine Behauptungen einfach beweisen, indem er Zeugen nennt.

Bußgelder: Verstöße gegen das Nachweisgesetz können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Es ist daher im Interesse des Arbeitgebers, das Nachweisgesetz zu beachten und den Arbeitnehmern rechtzeitig eine schriftliche Bestätigung über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Dies dient nicht nur der Sicherheit und Klarheit für beide Seiten, sondern kann auch arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen und Bußgelder vermeiden.

Foto einer Gruppe von Minijobbern, die ihre gemeinsame Urlaubsplanung besprechen

 

Häufig gestellte Fragen

Was geschieht, wenn der Urlaubsanspruch nicht ausreicht?

Bei der Diskussion über den Urlaubsanspruch, also die zustehenden Urlaubstage, handelt es sich stets um bezahlten Urlaub. Unabhängig davon besteht jedoch auch die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Stell dir vor, du hast in deinem Hauptjob 24 Tage Urlaub, aber in deinem Minijob nur 6 Tage. Dann würdest du logischerweise keinen Urlaub in deinem Hauptjob verfallen lassen, sondern stattdessen im Minijob unbezahlten Urlaub beantragen.

Ist es möglich, Urlaub zu übertragen?

Grundsätzlich handelt es sich bei den 24 Tagen um sogenannten Mindesturlaub. Das ist also das Maß an Urlaub, das kein Mitarbeiter unterschreiten darf.

Das Bundesurlaubsgesetz sieht allerdings kein Aufsparen des Urlaubs vor. Der Urlaubsanspruch sollte im laufenden Kalenderjahr eingelöst werden. Andernfalls könnten Minijobber ein paar Jahre sparen und dann ihren Urlaub parallel zum Urlaub im Hauptjob nehmen, was nicht der Intention des Gesetzes entspricht.

Wenn du deinen Job wechselst, bleibt es bei deinem anteiligen Urlaubsanspruch. Die Urlaubsansprüche erhöhen sich also nicht entsprechend.

Wer darf seine Urlaubstage zuerst festlegen?

Hier ist wieder anzuführen, dass Minijobs nicht die schlechteren Jobs sind. Sie sind lediglich Arbeitsverhältnisse mit einer geringeren Wochenarbeitszeit.

Wenn du als Minijobber auf Urlaub in den Ferien angewiesen bist, könnte der Eindruck entstehen, dass zunächst Vollzeit-Arbeitnehmer ihre Urlaubstage eintragen, danach Teilzeit-Arbeitnehmer und die restlichen Urlaubstage schließlich den Minijobbern zugeteilt werden.

Das ist jedoch nicht zwingend der Fall. Es ist sinnvoll, die Urlaubstage der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zu verteilen. Sprich: Wenn zu viele Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub haben möchten, sollte Fairplay gelten. Dass automatisch Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern vorrangig Urlaub bekommen, ist zwar eine häufige Praxis, aber nicht gesetzlich festgeschrieben.

Müssen Minijobber für Feiertage nacharbeiten?

Nein, als Minijobber musst du grundsätzlich nicht für Feiertage nacharbeiten. In Deutschland sind gesetzliche Feiertage arbeitsfrei und dies gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber beschäftigt sind.

Das bedeutet, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag fällt, an dem du normalerweise arbeiten würdest, hast du das Recht, diesen Tag frei zu nehmen. Du musst diese Zeit nicht an einem anderen Tag nacharbeiten.

Darüber hinaus hast du als Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Das heißt, du erhältst für gesetzliche Feiertage, an denen du normalerweise arbeiten würdest, dein übliches Gehalt, auch wenn du an diesen Tagen nicht arbeitest.

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