Wie du als Minijobber deinen Urlaubsanspruch berechnest | 2025

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 16 Januar 2025
Foto eines entspannten Minijobbers am Strand, der seinen Urlaubsanspruch nutzt

Es gibt viele Missverständnisse rund um das Thema „Minijobber Urlaubsanspruch“. Doch auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hast du ein gesetzlich verankertes Recht auf bezahlten Urlaub. Dieser Artikel gibt dir eine klare Übersicht, wie du deinen Urlaubsanspruch berechnen und geltend machen kannst – egal, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeitest.

Wie viel Urlaubsanspruch hat ein Minijobber?

Die Antwort darauf mag überraschen, aber sie ist eindeutig: Ein Minijobber hat gesetzlich einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen. Dieser Anspruch gilt jedoch nur, wenn tatsächlich eine Sechs-Tage-Woche gearbeitet wird. Bei einer reduzierten Arbeitswoche verändert sich der Anspruch entsprechend. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Urlaubsanspruch 20 Tage pro Jahr. Minijobber haben gemäß Bundesurlaubsgesetz denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub wie andere Arbeitnehmer. Die Berechnung erfolgt anteilig auf Basis der Arbeitstage pro Woche:

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Urlaubsanspruch pro Jahr
1 Arbeitstag 4 Urlaubstage
2 Arbeitstage 8 Urlaubstage
3 Arbeitstage 12 Urlaubstage
4 Arbeitstage 16 Urlaubstage
5 Arbeitstage 20 Urlaubstage
6 Arbeitstage 24 Urlaubstage


Wie viele Stunden berechnet man bei einem Minijob den Urlaubstag?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde, wodurch sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber auf 556 Euro erhöht. Dies ermöglicht Minijobbern mehr finanzielle Flexibilität, auch bei gleichbleibender Arbeitszeit.

Die Berechnung der Stunden für einen Urlaubstag erfolgt anhand der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit:

Beispiel:

  • Ein Minijobber arbeitet 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen (je 5 Stunden pro Tag).
  • Wenn dieser Minijobber einen Urlaubstag nimmt, wird dieser mit 5 Stunden vergütet.

Wichtig: Falls die Arbeitszeiten variieren, sollte der Durchschnitt der letzten 13 Wochen (oder, falls der Minijob kürzer besteht, der Durchschnitt über die Dauer des Arbeitsverhältnisses) genommen werden, um die Stunden pro Urlaubstag zu berechnen.

Mit dem Mindestlohn-Rechner kannst du dir Monatsgehalt basierend auf deinem Stundenlohn und der Arbeitszeit ermitteln.

 
 

Regelungen bei festen Arbeitstagen pro Woche

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs für Minijobber mit festen Arbeitstagen pro Woche ist relativ einfach. Sie erfolgt auf Grundlage des Bundesurlaubsgesetzes, das jedem Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr garantiert, wenn an sechs Tagen pro Woche gearbeitet wird.

Kernaussagen:

  • Urlaubsanspruch für Minijobber: Minijobber haben denselben Anspruch auf Erholungsurlaub wie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte.
  • Anteilig berechnet: Der Anspruch wird proportional auf Basis der Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet.

Beispiel:
Ein Minijobber arbeitet regelmäßig drei Tage pro Woche. Der Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet:

(3 Arbeitstage/Woche * 24 Tage Mindesturlaub) / 6 Tage = 12 Tage Urlaub im Jahr.

Diese Berechnungsmethode stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Arbeitszeit, einen gleichwertigen Urlaubsanspruch haben.

Regelungen bei unterschiedlichen Arbeitstagen pro Woche

Wenn die Arbeitstage in der Woche variieren, ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs etwas komplexer. Auch hier basiert die Berechnung auf dem Bundesurlaubsgesetz, jedoch wird ein Durchschnittswert der Arbeitstage herangezogen.

Berechnungsmethode:

  1. Durchschnittliche Arbeitstage ermitteln: Der Durchschnitt der Arbeitstage in den letzten 13 Wochen wird berechnet.
  2. Urlaubsanspruch berechnen: Der ermittelte Durchschnitt wird in die Berechnungsformel integriert.

Beispiel:
Ein Minijobber arbeitet in den letzten 13 Wochen durchschnittlich an zwei Tagen pro Woche. Der Urlaubsanspruch wird dann wie folgt berechnet:

(2 Arbeitstage/Woche * 24 Tage Mindesturlaub) / 6 Tage = 8 Tage Urlaub im Jahr.


Wichtige Hinweise
:

  • Krankheit und Feiertage: Zeiten, in denen der Minijobber krank war oder an Feiertagen nicht gearbeitet hat, werden bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitstage nicht berücksichtigt.
  • Individuelle Berechnung: Der Urlaubsanspruch hängt von Faktoren wie der Länge des Beschäftigungsverhältnisses, dem Beschäftigungsbeginn und -ende im Kalenderjahr sowie eventuellen Fehlzeiten ab.

Die dargestellten Berechnungsmethoden für feste und variierende Arbeitstage sind korrekt und basieren auf den rechtlichen Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes. Für 2025 bleiben diese Regelungen unverändert gültig. Die Berechnung des Urlaubsanspruchs stellt sicher, dass Minijobber fair behandelt werden und ihren Anspruch auf bezahlte Erholung in gleichem Maße nutzen können wie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte.

Neue Regelungen ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 hat sich die Verdienstgrenze für Minijobs von 520 Euro auf 556 Euro monatlich erhöht, da der Mindestlohn gestiegen ist. Dies ermöglicht mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, die Urlaubsansprüche korrekt zu berechnen und zu dokumentieren.

Kernpunkte der Regelungen:

  1. Gleicher Anspruch: Minijobber haben das gleiche Recht auf Urlaub wie Vollzeitkräfte.
  2. Nachweisgesetz: Arbeitgeber müssen schriftlich festhalten, wie sich der Urlaubsanspruch berechnet.
  3. Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs erhält der Minijobber den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen.

Bild eines Laptops mit geöffneter Webseite, die Informationen über Urlaubsansprüche für Minijobber anzeigt.

Wie sieht es mit dem Anspruch auf Arbeitsentgelt aus?

Minijobber haben in Bezug auf ihren Urlaubsanspruch dieselben Rechte wie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte. Hier sind die wichtigsten Regeln, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten:

Gesetzlicher Mindesturlaub: Minijobber haben genauso wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr (bei einer Sechs-Tage-Woche). Bei einer 6-Tage-Arbeitswoche beträgt der Urlaubsanspruch 24 Tage, unabhängig von den tatsächlichen Arbeitsstunden. Arbeitet der Minijobber weniger Tage in der Woche, verringert sich der Urlaubsanspruch anteilig.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Wenn der Minijobber Urlaub nimmt, hat er Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dieses entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs.

Abgeltung von Urlaubsansprüchen: Kann der Urlaub aus bestimmten Gründen (zum Beispiel wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses) nicht genommen werden, muss er abgegolten werden. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, für jeden nicht genommenen Urlaubstag den entsprechenden Lohn zu zahlen.

Übertragung von Urlaubsansprüchen: Urlaubsansprüche können grundsätzlich auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn sie aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht im laufenden Jahr genommen werden können. Diese müssen dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen und abgegolten werden.

Gleichbehandlungsgrundsatz: Minijobber dürfen nicht benachteiligt werden. Wenn in einem Unternehmen oder durch einen Tarifvertrag Urlaubsgeld oder zusätzliche Urlaubstage gewährt werden, haben auch Minijobber Anspruch darauf.

Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer diese Regeln kennen und einhalten, um ein gerechtes und ausgeglichenes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.

Urlaubsabgeltung bei einem 556-Euro-Job (ab 2025)

Die Verdienstgrenze für Minijobber wurde ab dem 1. Januar 2025 auf 556 Euro pro Monat erhöht (bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde). Auch hier haben Minijobber Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn sie ihren gesetzlichen Urlaub aus bestimmten Gründen nicht nehmen konnten.

Wichtige Punkte:

  • Wird das Arbeitsverhältnis beendet, bevor der Urlaub vollständig genommen wurde, muss der Arbeitgeber den Resturlaub finanziell ausgleichen.
  • Die Berechnung der Abgeltung erfolgt anhand des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Beispiel:
Ein Minijobber verdient in den letzten 13 Wochen durchschnittlich 250 Euro pro Woche. Der Abgeltungsbetrag pro Urlaubstag wird berechnet, indem der Wochenverdienst durch die durchschnittlichen Arbeitstage geteilt wird.

Minijobber haben sowohl Anspruch auf bezahlten Urlaub als auch auf finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub. Ab 2025 sorgt die erhöhte Verdienstgrenze von 556 Euro für zusätzliche finanzielle Flexibilität. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber ihre Rechte und Pflichten kennen, um Missverständnisse zu vermeiden und ein faires Arbeitsverhältnis sicherzustellen.

Falls du deinen Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen kannst, solltest du darauf achten, dass dir eine ordnungsgemäße Abgeltung zusteht.

Szenenbild eines Beratungsgesprächs zwischen einem Minijobber und einem HR-Mitarbeiter über Urlaubsansprüche.

Hast du als Minijobber Anspruch auf Urlaubsgeld?

Ja, als Minijobber hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings ist Urlaubsgeld nicht automatisch gesetzlich geregelt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab:

1. Freiwillige Leistung des Arbeitgebers

Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn dein Arbeitgeber jedoch generell Urlaubsgeld an seine Angestellten zahlt, gilt das Gleichbehandlungsprinzip. Das bedeutet: Auch Minijobber müssen unter denselben Bedingungen wie Vollzeit- oder Teilzeitkräfte Urlaubsgeld erhalten.

2. Tarifvertragliche Regelungen

In einigen Branchen ist die Zahlung von Urlaubsgeld durch Tarifverträge geregelt. Wenn dein Arbeitgeber an einen solchen Tarifvertrag gebunden ist, hast du in der Regel ebenfalls Anspruch darauf. Die Höhe und Modalitäten können je nach Tarifvertrag variieren.

3. Individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag

Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann auch explizit in deinem Arbeitsvertrag vereinbart sein. Es lohnt sich daher, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.

Praktische Tipps für Minijobber

  • Prüfe deinen Arbeitsvertrag sorgfältig auf Regelungen zu Urlaubsgeld.
  • Informiere dich über Tarifverträge, die in deinem Arbeitsumfeld gelten könnten.
  • Scheue dich nicht, deinen Arbeitgeber oder eine Gewerkschaft nach den genauen Bedingungen zu fragen.

Als Minijobber hast du dieselben Grundrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Wenn dein Arbeitgeber oder ein Tarifvertrag Urlaubsgeld vorsieht, gilt dies auch für dich.

Nachweisgesetz und der Urlaubsanspruch für Minijobber

Das Nachweisgesetz (NachwG) gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Minijobber. Es verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.

Zweck des Nachweisgesetzes

Das Gesetz sorgt für Transparenz und Klarheit im Arbeitsverhältnis und hilft, Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermeiden.

Konsequenzen der Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes für Arbeitgeber und Minijobber

Wenn der Arbeitgeber das Nachweisgesetz nicht beachtet und die schriftliche Bestätigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen nicht oder nur unvollständig ausstellt, kann dies verschiedene Konsequenzen haben.

Arbeitsgerichtliche Klage: Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Erteilung des Nachweises vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Beweisprobleme für den Arbeitgeber: Fehlt der schriftliche Nachweis, kann das im Streitfall zum Problem für den Arbeitgeber werden. Er muss dann beweisen, welche Vereinbarungen tatsächlich getroffen wurden. Der Arbeitnehmer kann hingegen seine Behauptungen einfach beweisen, indem er Zeugen nennt.

Bußgelder: Verstöße gegen das Nachweisgesetz können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Sowohl Urlaubsgeld als auch der Nachweis der Arbeitsbedingungen sind wichtige Themen für Minijobber. Prüfe stets deinen Anspruch und fordere deine Rechte ein, falls diese nicht gewährt werden. Das Nachweisgesetz schützt dich als Arbeitnehmer und sorgt dafür, dass alle Bedingungen deines Arbeitsverhältnisses transparent und rechtlich abgesichert sind.

Zögere nicht, dich bei Unklarheiten an eine Gewerkschaft oder Beratungsstelle zu wenden, um sicherzustellen, dass deine Rechte gewahrt bleiben.

Foto einer Gruppe von Minijobbern, die ihre gemeinsame Urlaubsplanung besprechen


Häufig gestellte Fragen

Was geschieht, wenn der Urlaubsanspruch nicht ausreicht?

Bei der Diskussion über den Urlaubsanspruch, also die zustehenden Urlaubstage, handelt es sich stets um bezahlten Urlaub. Unabhängig davon besteht jedoch auch die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Stell dir vor, du hast in deinem Hauptjob 24 Tage Urlaub, aber in deinem Minijob nur 6 Tage. Dann würdest du logischerweise keinen Urlaub in deinem Hauptjob verfallen lassen, sondern stattdessen im Minijob unbezahlten Urlaub beantragen.

Ist es möglich, Urlaub zu übertragen?

Grundsätzlich handelt es sich bei den 24 Tagen um sogenannten Mindesturlaub. Das ist also das Maß an Urlaub, das kein Mitarbeiter unterschreiten darf.

Das Bundesurlaubsgesetz sieht allerdings kein Aufsparen des Urlaubs vor. Der Urlaubsanspruch sollte im laufenden Kalenderjahr eingelöst werden. Andernfalls könnten Minijobber ein paar Jahre sparen und dann ihren Urlaub parallel zum Urlaub im Hauptjob nehmen, was nicht der Intention des Gesetzes entspricht.

Wenn du deinen Job wechselst, bleibt es bei deinem anteiligen Urlaubsanspruch. Die Urlaubsansprüche erhöhen sich also nicht entsprechend.

Wer darf seine Urlaubstage zuerst festlegen?

Hier ist wieder anzuführen, dass Minijobs nicht die schlechteren Jobs sind. Sie sind lediglich Arbeitsverhältnisse mit einer geringeren Wochenarbeitszeit.

Wenn du als Minijobber auf Urlaub in den Ferien angewiesen bist, könnte der Eindruck entstehen, dass zunächst Vollzeit-Arbeitnehmer ihre Urlaubstage eintragen, danach Teilzeit-Arbeitnehmer und die restlichen Urlaubstage schließlich den Minijobbern zugeteilt werden.

Das ist jedoch nicht zwingend der Fall. Es ist sinnvoll, die Urlaubstage der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zu verteilen. Sprich: Wenn zu viele Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub haben möchten, sollte Fairplay gelten. Dass automatisch Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern vorrangig Urlaub bekommen, ist zwar eine häufige Praxis, aber nicht gesetzlich festgeschrieben.

Müssen Minijobber für Feiertage nacharbeiten?

Nein, als Minijobber musst du grundsätzlich nicht für Feiertage nacharbeiten. In Deutschland sind gesetzliche Feiertage arbeitsfrei und dies gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber beschäftigt sind.

Das bedeutet, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag fällt, an dem du normalerweise arbeiten würdest, hast du das Recht, diesen Tag frei zu nehmen. Du musst diese Zeit nicht an einem anderen Tag nacharbeiten.

Darüber hinaus hast du als Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Das heißt, du erhältst für gesetzliche Feiertage, an denen du normalerweise arbeiten würdest, dein übliches Gehalt, auch wenn du an diesen Tagen nicht arbeitest.

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