Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit? - Definition
Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit, Verletzung oder anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, seine beruflichen Aufgaben auszuführen. Diese Einschränkung der Leistungsfähigkeit kann vorübergehend oder dauerhaft sein und erfordert in der Regel eine ärztliche Diagnose und Krankschreibung. Während der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann variieren und hängt von der Art der Erkrankung sowie der Genesungszeit des Arbeitnehmers ab. Die Arbeitsunfähigkeit stellt eine Schutzmaßnahme für den Arbeitnehmer dar, um seine Gesundheit wiederherzustellen und seine arbeitsbedingten Pflichten zu erfüllen.
Unterschied: Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfall
Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Es kann verschiedene Ursachen für Arbeitsunfähigkeit geben, wie zum Beispiel Krankheiten, psychische Belastungen oder Unfälle außerhalb des Arbeitsplatzes.
Arbeitsunfall hingegen bezieht sich speziell auf einen Unfall, der während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit auftritt. Ein Arbeitsunfall kann körperliche Verletzungen, Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg umfassen. Für Arbeitsunfälle gelten besondere Regelungen, die in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft abgedeckt werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Arbeitsunfähigkeit den allgemeinen Zustand beschreibt, in dem ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist zu arbeiten, während ein Arbeitsunfall sich auf einen Unfall während der Arbeit bezieht.
Ursachen und Gründe für Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit kann durch verschiedene Faktoren und Gründe verursacht werden. Krankheiten, Verletzungen, Behinderungen oder andere medizinische Bedingungen sind häufige Auslöser für Arbeitsunfähigkeit. Körperliche Gesundheitsprobleme wie Rückenschmerzen, Erkrankungen des Bewegungsapparats oder chronische Krankheiten wie Diabetes oder Herzerkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen. Darüber hinaus können auch psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Burn-Out oder hoher Stress zur Arbeitsunfähigkeit führen.
Externe Faktoren wie Arbeitsunfälle, Verletzungen, der Umgang mit gefährlichen Substanzen oder arbeitsbedingter Stress können ebenfalls dazu führen, dass ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird. In einigen Fällen können persönliche Faktoren wie Drogenmissbrauch, Suchterkrankungen oder familiäre Probleme die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen und zu Arbeitsunfähigkeit führen.
Es ist wichtig zu erkennen, dass Arbeitsunfähigkeit erhebliche Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit eines Arbeitnehmers hat sowie auf seine Fähigkeit, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Als Arbeitgeber ist es von großer Bedeutung, die möglichen Ursachen für Arbeitsunfähigkeit zu verstehen und den betroffenen Mitarbeitern Unterstützung und Ressourcen anzubieten.
Wer zahlt bei Arbeitsunfähigkeit?
Bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers stellt sich oft die Frage, wer für die finanziellen Leistungen aufkommt. In Deutschland ist dies in der Regel wie folgt geregelt:
Krankengeld von der Krankenkasse: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten kann, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld. Dies gilt, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Das Krankengeld beträgt etwa 70% des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens.
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber: In den ersten 42 Tagen der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt weiter zu zahlen. Diese Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sichert den Arbeitnehmer finanziell ab, während er sich erholt.
Private Versicherungen: In manchen Fällen, insbesondere bei Selbstständigen oder höheren Einkommensgruppen, kann eine private Krankentagegeldversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten.
Es ist wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die spezifischen Bedingungen und Regelungen im Hinblick auf die Arbeitsunfähigkeit zu verstehen, um im Krankheitsfall richtig handeln zu können. Die Kenntnis der finanziellen Absicherung gibt Arbeitnehmern Sicherheit und ermöglicht es Arbeitgebern, angemessen auf Arbeitsausfälle zu reagieren.
Melde- und Mitteilungspflichten der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben bestimmte Melde- und Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit. Folgende Punkte sind zu beachten:
Der Arbeitnehmer muss Sie über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren. Zudem ist er verpflichtet, innerhalb eines festgelegten Zeitraums ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Arbeitsunfähigkeit nachweist. Für die Meldung und Benachrichtigung gelten folgende Optionen:
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Der Arbeitnehmer muss Sie persönlich oder eine zuständige Stelle in Ihrem Unternehmen (wie den direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung) informieren. Alternativ kann die Krankmeldung auch an einen Verwandten oder Bekannten weitergegeben werden.
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Die Bescheinigung kann per E-Mail, Post oder anfänglich auch telefonisch erfolgen, wenn der Arbeitnehmer Unterstützung bei der Arbeit benötigt. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nachweist. Dazu muss er ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass er nicht arbeitsfähig ist. Es gilt die Drei-Tage-Regel, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Während der regulären Arbeitszeit wird der Tag der Arbeitsunfähigkeit nicht als Krankheitstag gezählt. Das Entgelt richtet sich nach den geleisteten Arbeitsstunden. Im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für die versäumte Zeit.
Der Arbeitnehmer ist Ihnen als Arbeitgeber nur dann die Krankheitsdiagnose mitzuteilen, wenn dies zum Schutz anderer Arbeitnehmer oder zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verursacher erforderlich ist. Ansonsten gilt die ärztliche Schweigepflicht hinsichtlich der Gründe für die Krankschreibung.
Wann müssen Arbeitnehmer ihre AU-Bescheinigung vorlegen?
Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorlegen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es erforderlich, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert. Dies dient dazu, dass Arbeitnehmer ihrer Nachweispflicht nachkommen. Viele Unternehmen haben eine Wartefrist von drei Tagen festgelegt. Spätestens am vierten Krankheitstag muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Dabei sind die Kalendertage und nicht die Arbeitstage maßgeblich.
Allerdings haben Arbeitgeber gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) Anspruch auf eine ärztliche Bescheinigung am ersten Tag der Erkrankung, sofern dies im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten ist und das EntgFG eine solche Bescheinigung erfordert.
Wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, sollte er den Arbeitgeber umgehend darüber informieren. In der Regel ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber im Krankheitsfall das Gehalt oder den Lohn weiterzahlt. Dafür ist es wichtig, so schnell wie möglich über die Erkrankung informiert zu werden.
AU-Bescheinigung: Online-Krankschreibung ohne Arztbesuch
Auch wenn Patienten keinen Arzt vor Ort aufsuchen können, können sie sich behandeln lassen. Da die Krankschreibung auch ohne Arztbesuch online erfolgen kann, sind auch in einer solchen Situation keine Ausreden nötig. Inzwischen gibt es zahlreiche Websites, die als digitale Wartezimmer fungieren.
Dort können sie sich anmelden und Gesundheitsfragen zu ihren Beschwerden und ihrem Gesundheitszustand beantworten. Sind alle Fragen richtig beantwortet, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann online in elektronischer Form über das E-Mail-Postfach oder per Post abrufbar. In vielen Fällen stehen die Ärzte auch für Videogespräche zur Verfügung.
Kann Ihr Arbeitnehmer dagegen krankheitsbedingt nicht innerhalb einer angemessenen Zeit einen Arzt aufsuchen, ist eine nachträgliche Krankschreibung nur in Ausnahmefällen möglich. Außerdem müssen sich Ärzte an die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ihrer Krankenkassen (AU-RL) halten, um Missbrauch zu vermeiden. Daher gilt die Arbeitsunfähigkeit erst ab dem Tag der tatsächlichen Behandlung. Eine Rückdatierung ist nur mit großer Sorgfalt und in Ausnahmefällen möglich. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können mit Genehmigung für drei Tage rückwirkend ausgestellt werden.
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf bestimmte Leistungen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die wichtigsten Aspekte dazu sind das Arbeitslosengeld und dessen Dauer sowie Höhe.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit?
Das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, auch bekannt als Krankengeld, beträgt in der Regel etwa 70% des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90% des Nettoeinkommens. Dieser Betrag wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten kann. Es ist zu beachten, dass das Krankengeld von der üblichen Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosengeld I und II) unterschiedlich ist, die bei Arbeitslosigkeit gewährt wird.
Wie lange Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit?
Die Dauer der Zahlung des Krankengeldes bei Arbeitsunfähigkeit ist auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist oder wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als arbeitsunfähig gilt, endet der Anspruch auf Krankengeld. Sollte der Arbeitnehmer nach einer Unterbrechung erneut krank werden, kann der Anspruch auf Krankengeld erneut entstehen.
Diese Leistungen bieten finanzielle Sicherheit für Arbeitnehmer während ihrer Arbeitsunfähigkeit und ermöglichen ihnen die notwendige Zeit für Erholung und Genesung, ohne unmittelbare finanzielle Sorgen. Es ist wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich über diese Regelungen zu informieren und entsprechend zu planen.
Auf welche finanziellen Leistungen haben Ihre Arbeitnehmer Anspruch?
Ihre Arbeitnehmer haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf verschiedene finanzielle Leistungen. Hier sind einige der wichtigsten Leistungen:
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig wird, besteht für eine bestimmte Zeit (in der Regel bis zu sechs Wochen) Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem Bruttogehalt oder Bruttolohn des Arbeitnehmers.
Lohnfortzahlung bei Krankheit: Die Verpflichtungen des Arbeitgebers
Die Arbeitnehmer Ihres Unternehmens legen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Infolgedessen werden sie für längere Zeit abwesend sein, was es schwierig macht, die Geschäfte wie gewohnt zu führen. Doch gibt es in solchen Fällen eine Lohnzahlungspflicht für den Arbeitgeber? Bei der Entgeltzahlung im Krankheitsfall müssen Arbeitgeber bestimmte Sonderregelungen beachten, denn hier gelten besondere Regeln für die Lohnfortzahlung.
Kurz gesagt: Unter bestimmten Umständen müssen kranke Arbeitnehmer weiterhin Lohn oder Gehalt erhalten. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer eine Krankmeldung vorlegen, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben. Die Lohn- oder Gehaltszahlung an Ihre Mitarbeiter während ihrer Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall muss wie folgt erfolgen:
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Wenn zum Beispiel ein Schreiner sich den Arm gebrochen hat, kann er weiterarbeiten, solange er sich erholt, und erhält weiterhin seinen Lohn. In anderen Berufen können Arbeitnehmer mit derselben Krankheit früher wieder an die Arbeit zurückkehren, wenn sie nicht auf einen vollständig geheilten Arm angewiesen sind, und haben erst dann Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind.
Damit Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, muss Ihr erkrankter Arbeitnehmer mindestens vier Wochen lang ununterbrochen beschäftigt sein. Erst ab der fünften Woche der Beschäftigung besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern die Arbeitsunfähigkeit vor diesem Zeitraum festgestellt wird. Diese Regelung gilt auch für Auszubildende.
Es darf nicht Ihre Schuld sein, dass Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können. Unter bestimmten Umständen entfällt die Lohnfortzahlungspflicht. Es muss klar definiert werden, wer für das Entgeltfortzahlungsgesetz zuständig ist. Ein Arbeitnehmer, der beispielsweise in betrunkenem Zustand ein Fahrzeug lenkt, hat kaum Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist der einzige zulässige Grund für den Leistungsverzug. Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er zum Zeitpunkt der Diagnose aus einem anderen Grund nicht in der Lage gewesen wäre zu arbeiten, beispielsweise weil er sich in Elternzeit befand oder Überstunden abbauen wollte.
Der Arbeitgeber muss auch im Falle eines Arbeitsunfalls Lohnfortzahlung leisten. Allerdings ist es erforderlich, dass der Unfall von der zuständigen Berufsgenossenschaft anerkannt wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Vorfälle zu melden.
Krankengeld
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert, tritt die Krankenkasse in Kraft und zahlt Krankengeld an den Arbeitnehmer aus. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttoentgelts und wird für maximal 78 Wochen gezahlt.
Mutterschaftsgeld
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber gezahlt wird. Das Mutterschaftsgeld beträgt in der Regel 13 Euro pro Tag und wird für einen Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt gezahlt.
Elterngeld
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine berufliche Auszeit nehmen, haben Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens und wird für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten gezahlt. Mehr zu "Elterngeld berechnen" erfahren Sie hier.
Arbeitslosengeld
Wenn ein Arbeitnehmer arbeitslos wird, kann er Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen des Arbeitnehmers und wird für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, abhängig von der Dauer der vorherigen Beschäftigung.
Viele Arbeitgeber bieten betriebliche Altersvorsorgeprogramme an, bei denen der Arbeitnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Rente hat. Die genauen Bedingungen und Leistungen variieren je nach Unternehmen und Vereinbarung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Ansprüche und Bedingungen für finanzielle Leistungen je nach individueller Situation, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, sich bei Fragen und Ansprüchen an die zuständigen Stellen wie die Krankenkasse oder das Arbeitsamt zu wenden.
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