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‼️Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieses Muster lediglich ein Beispiel ist und angepasst werden muss, um den tatsächlichen Gegebenheiten und Anforderungen gerecht zu werden. Für spezielle Fragen zur Zeugnissprache und -erstellung sollte im Zweifelsfall ein Fachmann hinzugezogen werden.
Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Das Arbeitszeugnis dient als Nachweis über die Beschäftigungsdauer und die Leistungen eines Mitarbeiters und ist ein wichtiges Dokument für dessen berufliche Zukunft. Hier sind einige wichtige Informationen zu beachten:
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Gesetzliche Verpflichtung: Gemäß § 109 der Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses, der Dauer der Beschäftigung oder der Position des Mitarbeiters.
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Ausnahmen: Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellen muss. Zum Beispiel, wenn das Arbeitsverhältnis weniger als einen Monat gedauert hat oder der Mitarbeiter aus wichtigem Grund fristlos gekündigt wurde.
Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Anspruch des Mitarbeiters auf ein Arbeitszeugnis erfüllt. Ein Arbeitszeugnis ist nicht nur ein Rechtsanspruch, sondern auch ein wichtiges Instrument, um die berufliche Entwicklung und den Werdegang eines Mitarbeiters zu dokumentieren.
Kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass Sie das Zeugnis abholen?
Ja, Ihr Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen verlangen, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis persönlich abholen. Es gibt jedoch auch gewisse Rechte und Pflichten, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gelten.
Diese Mitarbeiter haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Gemäß den geltenden Arbeitsgesetzen haben bestimmte Mitarbeitergruppen einen grundsätzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Es ist wichtig, als Arbeitgeber zu wissen, welche Mitarbeiter diese Ansprüche besitzen, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten:
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Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte: Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitmitarbeiter haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Unabhängig von der Arbeitszeit oder der Dauer des Arbeitsverhältnisses sollten sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis erhalten.
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Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist. Auch befristet beschäftigte Mitarbeiter haben das Recht auf ein Zeugnis, wenn ihr Arbeitsverhältnis endet.
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Mitarbeiter, der die oben genannten Kriterien erfüllt und das Unternehmen verlässt, Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat. Als Arbeitgeber sollten Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Mitarbeitern dieses Recht gewähren und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, das ihre beruflichen Leistungen und Fähigkeiten angemessen widerspiegelt.
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis
Arbeitnehmer haben nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sondern unter bestimmten Umständen auch auf ein Zwischenzeugnis. Ein Zwischenzeugnis kann während der Beschäftigung ausgestellt werden und dient dazu, dem Mitarbeiter eine aktuelle Beurteilung seiner Leistungen zu geben.
Zeitpunkt für das Zeugnisverlangen
Der Arbeitnehmer kann das Zwischenzeugnis grundsätzlich jederzeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangen. Es ist ratsam, das Zeugnisverlangen schriftlich zu stellen und den Grund dafür zu erläutern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Zeugniswunsch innerhalb angemessener Frist nachzukommen.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben bestimmte Rechte und Pflichten in Bezug auf den Zeitpunkt des Zeugnisverlangens. Hier sind einige wichtige Informationen zu beachten:
Keine Verzögerung: Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihr Zeugnisverlangen nicht unnötig verzögern. Es ist ratsam, das Zeugnis rechtzeitig anzufordern, insbesondere wenn Sie das Unternehmen verlassen oder einen konkreten Bedarf für das Zeugnis haben, wie z. B. eine Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber. Ein frühzeitiges Zeugnisverlangen gibt dem Arbeitgeber ausreichend Zeit, das Zeugnis vorzubereiten und auszustellen.
Angemessene Fristen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Zeugnisverlangen des Arbeitnehmers innerhalb angemessener Frist nachzukommen. Die genaue Definition einer angemessenen Frist kann je nach Situation variieren, sollte jedoch weder zu kurz noch zu lang sein. Es ist empfehlenswert, das Zeugnisverlangen schriftlich zu stellen und den gewünschten Zeitpunkt oder eine bestimmte Frist für die Ausstellung des Zeugnisses anzugeben.
Rechtliche Vorschriften für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses
Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses unterliegt bestimmten rechtlichen Vorschriften, um sicherzustellen, dass das Zeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und faire Informationen über die Leistungen des Mitarbeiters liefert. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
Inhaltliche Anforderungen
Gemäß § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) muss das Arbeitszeugnis klare und wahrheitsgemäße Angaben über Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Es sollte auch eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Mitarbeiters enthalten. Das Zeugnis sollte wohlwollend und qualifiziert formuliert sein, um dem Mitarbeiter keine Nachteile zu bereiten.
Zeugnisform
Das Arbeitszeugnis sollte schriftlich verfasst und vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Es kann sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form ausgestellt werden.
Verweigerungsgründe
Der Arbeitgeber kann die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses nur aus bestimmten Gründen verweigern, wie zum Beispiel bei grobem Fehlverhalten oder wenn der Mitarbeiter weniger als einen Monat beschäftigt war.
Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die rechtlichen Vorschriften für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses einhält, um den Ansprüchen des Mitarbeiters gerecht zu werden.
Wie lange Anspruch auf Arbeitszeugnis?
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht für Arbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum hinweg. Es ist wichtig, die Fristen zu kennen, um sicherzustellen, dass der Anspruch rechtzeitig geltend gemacht wird. Hier sind einige wichtige Informationen zu beachten:
Verjährungsfrist
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach einer gewissen Zeit. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, dass der Anspruch innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden muss, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Andernfalls könnte der Anspruch verloren gehen.
Einhaltung der Fristen
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten die Verjährungsfristen im Blick behalten. Arbeitnehmer sollten ihr Zeugnisverlangen rechtzeitig einreichen, um sicherzustellen, dass der Anspruch nicht verjährt. Arbeitgeber sollten wiederum darauf achten, dass sie das Arbeitszeugnis innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ausstellen.
Es ist ratsam, den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nicht auf die lange Bank zu schieben. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich der Fristen bewusst sein und den Prozess der Zeugniserstellung rechtzeitig angehen.
So ist das qualifizierte Arbeitszeugnis aufgebaut
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist eine detaillierte und wohlwollende Bewertung der Leistungen eines Mitarbeiters. Es enthält verschiedene Abschnitte und Informationen, die dem Arbeitgeber und potenziellen zukünftigen Arbeitgebern einen umfassenden Einblick in die Fähigkeiten und Leistungen des Mitarbeiters geben. Hier sind die wichtigen Bestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses:
1) Überschrift und Einleitung: Das Zeugnis beginnt mit einer prägnanten Überschrift, in der der Mitarbeiter, der Aussteller des Zeugnisses und das Datum angegeben sind. Die Einleitung umfasst Angaben zur Dauer der Beschäftigung und zur Position des Mitarbeiters.
2) Tätigkeitsbeschreibung: In diesem Abschnitt werden die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten des Mitarbeiters detailliert beschrieben. Es werden sowohl allgemeine Aufgaben als auch spezifische Projekte oder Erfolge erwähnt.
3) Leistungsbeurteilung: Hier erfolgt die Bewertung der Leistung des Mitarbeiters. Es werden Aspekte wie Fachkompetenz, Arbeitsqualität, Zuverlässigkeit, Zusammenarbeit, Initiative und Problemlösungsfähigkeiten bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand von klar formulierten Formulierungen wie "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" oder "engagierte und selbstständige Arbeitsweise".
4) Verhaltensbewertung: Dieser Abschnitt bezieht sich auf das Verhalten und die Sozialkompetenz des Mitarbeiters. Hier werden Aspekte wie Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösung und Kundenorientierung bewertet.
5) Schlussformulierung: Das Zeugnis endet mit einer abschließenden Formulierung, die dem Mitarbeiter für seine Leistungen dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Arbeitszeugnis wohlwollend und qualifiziert formuliert sein muss. Bestimmte Codes und Formulierungen werden verwendet, um bestimmte Leistungsbewertungen auszudrücken. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass sie die rechtlichen Vorgaben einhalten und dem Mitarbeiter ein faires und aussagekräftiges Zeugnis ausstellen.
Das einfache Arbeitszeugnis
Zeugnisse können in einfache und qualifizierte unterteilt werden. Einfache Arbeitszeugnisse enthalten Angaben wie Beschäftigungsdauer, Aufgabenbereich des Mitarbeiters, Einsatzgebiet und keine Bewertung.
Wenn es im Unternehmen Dokumente über den Arbeitnehmer gibt, kann der Arbeitnehmer ein einfaches Zeugnis beantragen. Das Qualifikationszeugnis umfasst in der Regel ein bis zwei Seiten und enthält eine Bewertung der Fähigkeiten des Mitarbeiters.
Ein Arbeitnehmer meint in der Regel ein qualifiziertes Zeugnis, wenn er um ein "Zeugnis" bittet. Die Kündigungsfrist verpflichtet ihn, bestimmte Fristen einzuhalten.
Tipps für ein überzeugendes Arbeitszeugnis
Die Erstellung eines überzeugenden Arbeitszeugnisses erfordert Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Hier sind einige wichtige Tipps, die Arbeitgeber bei der Erstellung eines qualifizierten und aussagekräftigen Zeugnisses beachten sollten:
Verwendung angemessener Sprache: Das Arbeitszeugnis sollte in einer klaren, wohlwollenden und professionellen Sprache verfasst sein. Vermeiden Sie übertriebene Lobeshymnen oder unnötige Kritik. Wählen Sie stattdessen präzise Formulierungen, die die Leistungen des Mitarbeiters objektiv und angemessen beschreiben.
Beachtung der rechtlichen Vorschriften: Achten Sie darauf, dass das Zeugnis den rechtlichen Vorschriften entspricht. Es sollte alle erforderlichen Informationen enthalten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Verweisen Sie auf relevante Gesetze wie die Gewerbeordnung (GewO) und berücksichtigen Sie die spezifischen Anforderungen Ihres Landes.
Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Achten Sie darauf, dass die Formulierungen im Zeugnis klar und eindeutig sind. Vermeiden Sie Formulierungen, die mehrere Interpretationen zulassen könnten. Eindeutige Aussagen und konkrete Beispiele helfen dabei, die Leistungen des Mitarbeiters zu verdeutlichen.
Berücksichtigung individueller Stärken: Nehmen Sie die individuellen Stärken und Leistungen des Mitarbeiters in das Zeugnis auf. Betonen Sie besondere Fähigkeiten, Erfolge oder positive Eigenschaften, die den Mitarbeiter auszeichnen. Ein maßgeschneidertes Zeugnis, das die einzigartigen Qualitäten des Mitarbeiters hervorhebt, wirkt überzeugender.
Korrekturlesen und Feedback: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, das Zeugnis sorgfältig zu korrekturzulesen und gegebenenfalls Feedback von anderen Mitarbeitern oder Vorgesetzten einzuholen. Dadurch stellen Sie sicher, dass das Zeugnis fehlerfrei ist und den gewünschten Eindruck vermittelt.