Was ist Resturlaub?
"Resturlaub" bezeichnet die Menge an Tagen oder Stunden, die einer Person noch für eine Auszeit von der Arbeit oder anderen Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei um den noch nicht genutzten Teil des zugestandenen Urlaubs oder der Urlaubszeit, auf den eine Person innerhalb eines festgelegten Zeitraums, zum Beispiel eines Jahres, Anspruch hat.
Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern jedes Jahr Urlaub als Teil des Arbeitsvertrags. Dieser Urlaub kann für persönliche Ferien, Familienveranstaltungen oder einfach zur Erholung von der Arbeit verwendet werden.
Arbeitnehmer können ihren Arbeitgeber während des Jahres um Urlaub bitten. Der Resturlaub bezieht sich auf den noch nicht genutzten Urlaub, der weiterhin zur Verfügung steht. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Urlaubstage aufgebrauchen, bevor sie verfallen, da sie normalerweise nicht ins folgende Jahr übertragen werden können.
Resturlaub: Bis wann nehmen?
Resturlaub bezeichnet jene Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer bis zum Jahresende nicht in Anspruch genommen hat. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) müssen Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr nehmen. Wenn dies aus bestimmten Gründen – sei es wegen betrieblicher oder individueller Umstände – nicht möglich ist, kann der Resturlaub in das folgende Kalenderjahr übertragen werden. In diesem Fall muss der Resturlaub jedoch in den ersten drei Monaten des Folgejahres, also bis spätestens 31. März, genommen werden.
Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen eine Übertragung des Resturlaubs über den 31. März hinaus möglich ist. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise eine längere Krankheit oder betriebliche Gründe eine Inanspruchnahme des Urlaubs verhindern. Es ist jedoch wichtig, solche Ausnahmen im Voraus mit dem Arbeitgeber zu klären und gegebenenfalls schriftlich festzuhalten.
Es empfiehlt sich, den Resturlaub rechtzeitig zu planen und in Absprache mit dem Arbeitgeber zu nehmen, um Missverständnisse oder mögliche Verluste der Urlaubstage zu vermeiden. Denn nicht genommener Urlaub kann unter bestimmten Umständen verfallen, was sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber unerwünschte Konsequenzen haben kann.
Wann verfällt Resturlaub?
Arbeitnehmer verlieren ihre Urlaubstage normalerweise am 31. Dezember. Sie können diese nicht ins nächste Jahr übertragen. So steht es im Bundesurlaubsgesetz. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. In bestimmten Situationen kann der Resturlaub auf das folgende Jahr übertragen werden, darunter:
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Wenn die Übertragung von Urlaubstagen im Arbeitsvertrag festgelegt ist.
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Wenn der Arbeitgeber ein Urlaubsverbot verhängt hat.
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Wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, die Arbeitnehmer über ihre verbleibenden Urlaubstage zu informieren.
In diesen Fällen können die übrigen Urlaubstage für das nächste Jahr aufgespart und bis zum 31. März genutzt werden. Eine Übertragung bis zum 31. März ist allerdings nur unter besonderen Umständen zulässig. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie nicht über Ihren Resturlaub informiert haben, kann er durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts dazu gezwungen werden, Ihnen diesen zu gewähren. So geschah es im Dezember 2022.
Arbeitnehmer, die bis zum 31. März des Folgejahres noch offene Urlaubstage haben, können mit ihrem Arbeitgeber über deren Übertragung verhandeln. Viele Arbeitgeber zeigen sich in der Regel kulant, wenn es um die Gewährung von Urlaub geht.
Für Arbeitnehmer, die aufgrund einer langen Krankheit ihren Urlaub nicht antreten konnten, gelten andere Bedingungen. Sollten Sie Ihr Urlaubsguthaben bis zum Ende des Jahres nicht aufgebraucht haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Sie haben 15 Monate Zeit, es zu nutzen, und nicht nur bis zum 31. Dezember. Das bedeutet, dass es erst am 31. März des übernächsten Jahres verfallen würde. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie darüber zu informieren. Tut er das nicht, verfällt der Resturlaub bei längerer Krankheit nicht nach 15 Monaten.
Verfallen Resturlaubstage automatisch?
Ihre Urlaubstage verfallen nicht automatisch, auch wenn Sie diese nicht rechtzeitig verbrauchen. Es existiert allerdings eine Ausnahme zu dieser Regel. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer unter Umständen dazu bringen, auf seinen Urlaub zu verzichten, vorausgesetzt, er stimmt dem schriftlich zu.
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Resturlaub bei Kündigung
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, egal ob durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer, gelten besondere Regelungen für den Resturlaub. Der Anspruch auf Resturlaub bleibt bestehen und muss vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt und genommen werden.
Falls es nicht möglich ist, den Resturlaub wegen dringender betrieblicher Gründe oder aufgrund der Kürze der Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch zu nehmen, muss der Resturlaub finanziell abgegolten werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub in Geld auszahlen muss.
Diese Regelung dient dazu, die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren und sicherzustellen, dass ihnen keine Nachteile aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen. Es ist wichtig, dass beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – sich frühzeitig über die Handhabung des Resturlaubs einigen, um Konflikte und Unklarheiten zu vermeiden.
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Weitere Ausnahmen für Resturlaub
In speziellen Situationen können Ausnahmen bei der Regelung von Resturlaub greifen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen sollten.
Resturlaub bei Krankheit
Bei Langzeiterkrankungen können Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht immer innerhalb des üblichen Zeitrahmens nutzen. In solchen Fällen darf der Resturlaub über das Jahresende hinaus übertragen werden und bleibt bis zum 31. März des übernächsten Jahres bestehen, also insgesamt 15 Monate nach Jahresende. Es wird empfohlen, dass Arbeitnehmer ihren Resturlaub nutzen, sobald sie wieder gesund sind.
Resturlaub nach Elternzeit
Während der Elternzeit verfällt der Resturlaub nicht automatisch am 31. März. Arbeitnehmer können wählen, ob sie ihren Resturlaub nach der Elternzeit nutzen oder sich diesen auszahlen lassen. Sollte während der Elternzeit eine Kündigung erfolgen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die noch ausstehenden Urlaubstage eine Abgeltung zu leisten.
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Vorschriften für Kurzarbeit
Es gibt Regelungen zur Kurzarbeit, die Arbeitnehmer kennen sollten. Während der Kurzarbeit können Arbeitnehmer ihren nicht genommenen Urlaub in Anspruch nehmen. Während des Urlaubs erhalten Arbeitnehmer ihr normales Gehalt und nicht das Kurzarbeitergeld. Es ist wichtig, dies zu beachten. Viele Arbeitnehmer nutzen ihre Möglichkeiten zur Kurzarbeit nicht, weil sie zuerst ihre Überstunden und ihren Urlaub aufbrauchen müssen.
Gesetzliche Regelungen im Todesfall eines Mitarbeiters
Im Fall des Todes eines Mitarbeiters sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber die Familie des Verstorbenen für alle nicht genutzten Urlaubstage entschädigt. Diese Regelung wurde durch den Europäischen Gerichtshof im Jahr 2015 bestätigt.
Diese Sonderregelungen gewährleisten, dass Arbeitnehmer in Ausnahmesituationen ihre Urlaubsansprüche gerecht und flexibel nutzen können.
Wann können Arbeitnehmer ihre Resturlaubszeit übertragen?
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihren Resturlaub unter bestimmten Bedingungen zu übertragen. Zum Beispiel:
Vertragliche Regelungen
Falls im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, dass Urlaubstage ins nächste Jahr übertragen werden können, dürfen Arbeitnehmer diese Option nutzen.
Krankheit
Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer langandauernden Krankheit nicht alle Urlaubstage in Anspruch nehmen konnten, könnte es ihnen erlaubt werden, die restlichen Tage zu übertragen.
Betriebliche Verpflichtungen
In Situationen, in denen der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt hat, beispielsweise um wichtige Kundenprojekte abzuschließen oder Verpflichtungen aus Lieferverträgen zu erfüllen, könnten Urlaubstage automatisch in das nächste Jahr übertragen werden.
Fehlende Information
Wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, die Arbeitnehmer über ihre verbliebenen Urlaubstage zu informieren, könnten die Arbeitnehmer das Recht haben, diese Tage ins folgende Jahr zu übertragen.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter über deren verbleibende Urlaubstage zu informieren und sie dazu aufzufordern, diese bis zum Jahresende zu nutzen.
Welche Folgen hat die Übertragung des Resturlaubs auf den Arbeitgeber?
Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen, die nicht genutzten Urlaubstage ihrer Mitarbeiter in ihren Finanzberichten zu berücksichtigen. Diese Rückstellungen werden in der Buchhaltung als Verbindlichkeiten eingestuft und können sich daher negativ auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken.
In profitablen Jahren können Unternehmen diesen Mechanismus nutzen, um den Gewinn zu reduzieren und Geld für zukünftige Ausgaben zurückzulegen. Durch die Bildung eines finanziellen Polsters für das nächste Jahr können Unternehmen ihre Steuerlast optimieren.
In Fällen, in denen ein Unternehmen Verluste verzeichnet oder geringe Gewinne erzielt, ist es ratsam, die nicht genutzten Urlaubstage vor Jahresende zu nutzen. Andernfalls könnten sich die finanziellen Herausforderungen verschärfen.
Bitte beachten Sie, dass alle diese Informationen auf generellen gesetzlichen Bestimmungen beruhen und individuelle Unternehmensrichtlinien und lokale Gesetze variieren können. Es ist immer empfehlenswert, sich professionellen Rat einzuholen.
Kann der Arbeitgeber die Nutzung des Resturlaubs steuern?
Arbeitnehmer können Anträge auf Urlaub stellen, diese müssen jedoch den betrieblichen Erfordernissen entsprechen. Es gibt allerdings Situationen, in denen Ausnahmen gelten können. Manchmal müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dazu anhalten, Urlaub zu nehmen, auch wenn diese dies nicht wünschen. In Handwerksbetrieben gibt es beispielsweise Phasen mit geringerer Nachfrage nach ihren Dienstleistungen. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen, Urlaub zu nehmen. Auf Baustellen wird häufig ein sogenanntes Arbeitszeitkonto genutzt. Auf diese Weise können Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Dachdecker, für den Sommer Arbeitsstunden ansammeln, die sie dann bei schlechtem Wetter im Winter als Urlaub nutzen können.
Ein erzwungener Urlaub muss jedoch einen berechtigten Grund haben und durch betriebliche Notwendigkeiten gerechtfertigt sein. Nicht jede Unternehmenskrise oder jede betriebliche Flaute rechtfertigt eine Zwangsbeurlaubung. Situationen mit geringem betrieblichem Risiko erfordern möglicherweise keinen erzwungenen Urlaub. Dachdecker- und Gerüstbaufirmen sind saisonale Betriebe. Sie können ihre Mitarbeiter dazu anhalten, Urlaub zu nehmen, wenn das Geschäftsvolumen sinkt.
Resturlaub berechnen
Um zu ermitteln, wie viel Urlaub Ihnen noch zur Verfügung steht, ziehen Sie die bereits in Anspruch genommenen Urlaubstage von der Gesamtzahl der gewährten Tage ab. Der daraus resultierende Wert repräsentiert Ihren Resturlaub.
Formel: Gesamte Urlaubstage - genutzte Urlaubstage = verbleibende Urlaubstage.
Zum Beispiel, wenn Sie zu Beginn des Jahres 30 Urlaubstage hatten und bisher 10 Urlaubstage genommen haben, haben Sie noch 20 Urlaubstage übrig.
Rückstellungen für den Resturlaub
Unternehmen nutzen verschiedene Methoden zur Berechnung von Rückstellungen für Resturlaub. Die Größe des Unternehmens bestimmt dabei oft, welche Methode zur Anwendung kommt. Kleinere Unternehmen tendieren dazu, die Rückstellungen für jeden Mitarbeiter individuell zu berechnen. Große Unternehmen hingegen verwenden häufig einen Durchschnittswert.
In beiden Fällen wird die folgende Formel angewendet:
Rückstellung = Jahresgehalt (brutto) / tatsächliche Arbeitstage x verbleibende Urlaubstage
Nehmen wir beispielsweise einen Arbeitnehmer namens Franz, der ein Bruttogehalt von 60.000 € pro Jahr verdient. Unter der Annahme, dass er fünf Tage pro Woche arbeitet, ergibt sich eine Gesamtzahl von 240 Arbeitstagen im Jahr, wobei Feiertage und Wochenenden berücksichtigt sind. Franz hat in diesem Jahr noch zehn Urlaubstage übrig. So berechnet er seine Rückstellung für den verbleibenden Urlaub:
Rückstellung = 60.000 € / 240 Tage x 10 Tage = 2.500 €.
Somit muss der Arbeitgeber in der Bilanz einen Betrag von 2.500 € ausweisen.
Unternehmen müssen ausreichend Rücklagen bilden, um die Urlaubstage kranker Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre lang zu vergüten.
Berechnung bei Resturlaubsansprüche
Die Berechnung der Resturlaubsansprüche erfolgt nach verschiedenen Szenarien, abhängig vom Datum des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis.
Für ein Ausscheiden vor dem 30. Juni berechnen sich die Ansprüche wie folgt:
(Anzahl der Urlaubstage pro Jahr / 12) x Anzahl der im Jahr gearbeiteten Monate
Nehmen wir beispielsweise an, Sie haben einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen, aber Ihr Arbeitsverhältnis endet im März. In diesem Fall hätten Sie Anspruch auf (24 / 12) x 3, was 6 Urlaubstagen entspricht.
Scheidet ein Arbeitnehmer jedoch nach dem 30. Juni aus, so hat er Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Berechnung der Abgeltung
(Gesamtgehalt der letzten 13 Wochen x Anzahl der noch verfügbaren Urlaubstage) / Gesamtzahl der in den letzten 13 Wochen gearbeiteten Tage
Um das Gesamtgehalt der letzten 13 Wochen zu berechnen, nimmt man das Monatsgehalt, multipliziert es mit 3 und teilt das Ergebnis durch 13.
Nehmen wir als Beispiel an, ein Arbeitnehmer hat ein monatliches Gehalt von 2000€, hat noch 5 Urlaubstage übrig und hat in den letzten 13 Wochen 60 Tage gearbeitet.
In diesem Fall hätte der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung von rund €128,20 für seine nicht genommenen Urlaubstage.
Bitte beachten Sie, dass dieses Beispiel vereinfacht ist und in der Praxis die genaue Berechnung aufgrund von Variablen wie z.B. Wochenendarbeit, Überstunden, Bonuszahlungen etc. komplexer sein kann. Es ist daher ratsam, sich in solchen Fällen professionellen juristischen Rat einzuholen.
Fazit zum Thema Resturlaub
Der Umgang mit Resturlaub stellt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine wichtige arbeitsrechtliche Angelegenheit dar. Eine sorgfältige Planung und Verwaltung von Urlaubstagen ist essenziell, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren und gleichzeitig den reibungslosen Ablauf des Betriebs zu sichern.
Resturlaub muss in der Regel bis zum Jahresende genommen werden, kann jedoch unter bestimmten Umständen wie Krankheit oder Elternzeit auf das nächste Jahr übertragen werden. Die Möglichkeit, Resturlaub bis zu 15 Monate nach dem Jahresende zu bewahren, bietet Arbeitnehmern in besonderen Lebenslagen Flexibilität und Sicherheit.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber eine klare und transparente Urlaubspolitik implementieren, die den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht und regelmäßig aktualisiert wird, um den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Durch die Förderung einer rechtzeitigen Urlaubsplanung und die offene Kommunikation über Urlaubsregelungen können Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten vermieden werden.
Letztlich dient eine faire und effektive Handhabung von Resturlaub nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch der Förderung eines positiven Arbeitsklimas, das zur allgemeinen Zufriedenheit und Produktivität im Unternehmen beiträgt.
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