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Mutterschaftsgeld: Pflichten & Erstattung für Arbeitgeber erklärt

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 15 April 2025
Schwangere Frau, die Antrag auf Mutterschaftsgeld stellt

Das Mutterschaftsgeld bietet erwerbstätigen Frauen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt finanzielle Unterstützung und dient als Einkommensersatz während des Mutterschaftsurlaubs. Dieser Artikel ist ein Leitfaden für Arbeitgeber zur Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses, wobei der Anspruch in Deutschland an spezifische Bedingungen geknüpft ist.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die werdenden Müttern in Deutschland vor und nach der Geburt ihres Kindes gewährt wird. Es dient dazu, das Einkommen der Frau während der Zeit zu ersetzen, in der sie aufgrund der Schwangerschaft und Geburt nicht arbeiten kann. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch die Krankenkasse oder den Staat, abhängig von der individuellen Versicherungssituation der Frau.

Die Schutzfrist für das Mutterschaftsgeld beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung, insgesamt also 14 Wochen. In besonderen Fällen, wie bei Früh- oder Mehrlingsgeburten, kann sich dieser Zeitraum um weitere vier Wochen verlängern. Während der Schutzfrist ist der Frau die Arbeit untersagt, sofern sie ihre Gesundheit oder die ihres Kindes gefährden könnte.

Abgrenzung zum Mutterschutz und Elterngeld

Mutterschaftsgeld, Mutterschutz und Elterngeld sind eng miteinander verbunden, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele und gelten in verschiedenen Phasen der Elternschaft. Um als Arbeitgeber korrekt zu handeln und Missverständnisse zu vermeiden, ist eine klare Abgrenzung essenziell.

🛡️ Mutterschutz: Gesetzlicher Rahmen für den Gesundheitsschutz
Der Mutterschutz umfasst alle gesetzlichen Regelungen zum Schutz werdender Mütter vor, während und nach der Geburt. Dazu zählen unter anderem:

  • Beschäftigungsverbote (z. B. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung)

  • Kündigungsschutz

  • Regelungen zur Arbeitszeit und zum Gesundheitsschutz

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Schutzfrist darf eine Arbeitnehmerin grundsätzlich nicht beschäftigt werden – es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit (vor der Geburt). In dieser Zeit wird Mutterschaftsgeld gezahlt.

💶 Mutterschaftsgeld: Einkommensausgleich während des Mutterschutzes
Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die während der Mutterschutzfrist gezahlt wird. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten es in Höhe von bis zu 13 Euro pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu leisten, wenn das durchschnittliche Nettoeinkommen über diesem Betrag liegt.

Für Arbeitgeber besonders wichtig: Der Zuschuss wird im Rahmen des Umlageverfahrens U2 zu 100 % erstattet, inklusive der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

👶 Elterngeld: Unterstützung nach dem Mutterschutz
Das Elterngeld greift im Anschluss an den Mutterschutz und unterstützt Eltern, die nach der Geburt ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es wird vom Staat gezahlt und ist nicht an den Arbeitgeber gebunden. Der Anspruch besteht grundsätzlich für bis zu 14 Monate, wobei die Eltern sich die Monate frei aufteilen können.

Aus Arbeitgebersicht ist wichtig: Während des Bezugs von Elterngeld ruht das Arbeitsverhältnis, es bestehen keine Vergütungspflichten, jedoch gelten weiterhin arbeitsrechtliche Bestimmungen wie der Kündigungsschutz während der Elternzeit.

Voraussetzungen und Anspruchsberechtigung

Frau liest Informationen über Mutterschaftsgeld

Die Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld in Deutschland sind spezifisch geregelt, um schwangeren oder jungen Müttern finanzielle Sicherheit zu bieten. Hier sind die wichtigsten Bedingungen:

🧑‍💼 Erwerbstätigkeit: Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht für Frauen, die vor Beginn der Schutzfrist erwerbstätig sind. Dazu zählen Angestellte, Beamtinnen, Auszubildende und teilweise auch Selbstständige.

🛡️ Versicherungspflicht: Die Frau muss in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein. Privatversicherte oder geringfügig Beschäftigte haben unter Umständen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.

Schutzfristen: Der Anspruch besteht für die Zeit der Schutzfristen, die sechs Wochen vor und acht (bzw. bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf) Wochen nach der Geburt liegen.

📄 Ärztliches Attest: Ein ärztliches Attest über den mutmaßlichen Entbindungstermin ist erforderlich, um den Beginn der Schutzfrist und damit den Anspruchszeitraum zu bestimmen.

📝 Antragstellung: Der Antrag auf Mutterschaftsgeld muss bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Es ist wichtig, dies rechtzeitig vor Beginn der Schutzfrist zu tun.

🤒 Arbeitsunfähigkeit: Falls die Frau aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden arbeitsunfähig ist, bevor die Schutzfrist beginnt, hat sie Anspruch auf Krankengeld.

💰 Höhe des Einkommens: Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt vom durchschnittlichen Einkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist ab.

Durch diese Voraussetzungen soll sichergestellt werden, dass schwangere Frauen und junge Mütter finanziell abgesichert sind und sich ohne finanziellen Druck auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Kind konzentrieren können.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld steht verschiedenen Gruppen erwerbstätiger Frauen zu, unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Arbeitnehmerinnen: Dies umfasst sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte, die in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind und Beiträge zahlen.

  • Selbstständige und Freiberuflerinnen: Frauen in dieser Gruppe, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind und Anspruch auf Krankengeld haben, einschließlich der freiwillig Versicherten.

  • Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I (ALG I): Diese Frauen können Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie ihr ALG I erhalten.

Sonderfälle und Ausnahmeregelungen

Es gibt jedoch auch Frauen, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben:

  • Selbstständige und Freiberuflerinnen ohne Krankengeldanspruch: Dies betrifft Frauen, die zwar gesetzlich krankenversichert sind, aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

  • Freiberuflerinnen und Selbstständige mit privater Krankenversicherung (PKV): Diese Gruppe ist generell vom Mutterschaftsgeld ausgeschlossen.

  • Selbstständige und Freiberuflerinnen in der Familienversicherung: Sie haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

  • Beamtinnen und Soldatinnen: Da sie während der Mutterschutzfrist weiterhin ihre Bezüge erhalten, besteht für sie kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Gleiches gilt für Hausfrauen.

  • ALG-II-Empfängerinnen: Statt Mutterschaftsgeld können sie ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Zuschlag von 17 % erhalten, aber keine spezifische Mutterschaftsentschädigung.

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Frauen, die aufgrund von Schwangerschaft und Geburt nicht arbeiten können, finanziell abgesichert sind.

 

Wie lange gilt das Mutterschaftsgeld?

Während der Mutterschutzfrist erhalten Frauen 14 Wochen lang Mutterschaftsgeld, davon 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei Frühgeburten oder besonderen Herausforderungen, kann die Zeit nach der Geburt auf bis zu 12 Wochen verlängert werden. Für die Verlängerung ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Wenn der befristete Vertrag einer Arbeitnehmerin während der Mutterschutzfrist ausläuft, erhält sie von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Krankentagegeldes. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeberzuschuss am Tag des Arbeitsvertragsendes endet.

Es gibt Fälle, in denen es aufgrund eines speziellen Beschäftigungsverbots nicht möglich ist, zu Beginn der Schutzfrist zu arbeiten. Schwangere Frauen haben jedoch Anspruch darauf, mindestens ihren Mutterschaftslohn zu erhalten, selbst wenn ihnen eine andere Position mit geringerer Bezahlung angeboten wird.

Wenn die befristete Beschäftigung während der Schutzfrist endet, endet auch die Unterstützung durch den Arbeitgeber. Stattdessen erhält die Mutter Leistungen von der Krankenkasse, ähnlich wie beim Krankentagegeld.

Wann Mutterschaftsgeld beantragen?

Es ist wichtig, das Mutterschaftsgeld rechtzeitig zu beantragen, um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung während des Mutterschaftsurlaubs gewährt wird. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, idealerweise vor Beginn des Mutterschutzes. Die werdende Mutter sollte die erforderlichen Unterlagen, einschließlich der ärztlichen Bescheinigung über die Schwangerschaft, zusammenstellen und diese zusammen mit ihren persönlichen Daten bei der Krankenkasse einreichen. Wenn Sie Mutterschaftsleistungen vom Bundesversicherungsamt erhalten möchten, müssen Sie ein spezielles Formular ausfüllen. Dieses Formular kann online abgerufen werden.

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Mutterschaftsgeld Berechnung

Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes basiert auf dem Gehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Hierbei wird das durchschnittliche Nettogehalt dieser Monate als Grundlage genommen.

📊 Berechnung des Tagesbetrags:
Der von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlte Betrag liegt bei maximal 13 Euro pro Kalendertag.

Formel:
Mutterschaftsgeld (Kasse) = bis zu 13 € × Anzahl der Kalendertage der Schutzfrist

📌 Beispiel:
Bei 42 Tagen Mutterschutz (6 Wochen vor Geburt):
13 € × 42 Tage = 546 € von der Krankenkasse

Hinweis: Nur bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen. Privatversicherte erhalten ggf. Mutterschaftsgeld über das Bundesversicherungsamt.

🧮 Berechnung des Arbeitgeberbeitrags:
Der Arbeitgeber muss die Differenz zwischen dem Nettoarbeitsentgelt und den 13 Euro pro Tag ausgleichen.

Formel:
Zuschuss Arbeitgeber pro Tag = (durchschnittliches Nettoarbeitsentgelt / 30) – 13 €

Bezugsgröße: Die letzten 3 Netto-Gehaltsabrechnungen vor Beginn der Schutzfrist.

Der Zuschuss wird im Rahmen der Umlage U2 zu 100 % erstattet – inklusive anteiliger Sozialversicherungsbeiträge.

📈 Beispielrechnung:

Berechnungsgrundlage Wert
Monatliches Nettoentgelt 2.100 €
Kalendertägliches Nettoentgelt (2.100 €/30) 70 €
Mutterschaftsgeld Krankenkasse pro Tag 13 €
Arbeitgeberzuschuss pro Tag 70 € – 13 € = 57 €
Schutzfrist: 6 Wochen = 42 Tage  
Gesamtzuschuss Arbeitgeber 42 × 57 € = 2.394 €
 

Wiederschwangerschaft während der Elternzeit

Eine Schwangerschaft während des Elternurlaubs ist ein häufiges Szenario, insbesondere bei jungen Müttern. Während des Elternurlaubs kann die Mutter bezahlte Freistellung für die Betreuung ihres Kindes erhalten. Zu Beginn dieser geschützten Zeit hat sie jedoch keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch ihren Arbeitgeber.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Eine schwangere Mutter im Elternurlaub kann ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass sie den Elternurlaub vorzeitig beenden und eine neue Schutzzeit für die Schwangerschaft beginnen möchte. Sie kann darum bitten, den Elternurlaub zu unterbrechen, bevor sie den neuen Mutterschaftsurlaub antritt.

Es gibt zwei mögliche Szenarien, aber in beiden Fällen erhält die Mutter Leistungen. Der Betrag, den sie erhält, richtet sich nach ihrem vorherigen Gehalt während des Mutterschaftsurlaubs und ihrer aktuellen Steuerklasse. Der verbleibende Elternurlaub kann nach Abschluss des neuen Mutterschaftsurlaubs genommen werden.

Berater erklärt Mutterschaftsgeldregelungen

Fazit: Mutterschaftsgeld rechtssicher und effizient abwickeln

Das Mutterschaftsgeld ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – es ist ein zentrales Instrument zum Schutz werdender Mütter und zur Absicherung ihrer finanziellen Lage. Für Arbeitgeber bedeutet das zwar zusätzlichen Aufwand, aber auch Planungssicherheit. Wer die gesetzlichen Regelungen kennt, die Zuschüsse korrekt berechnet und Fristen einhält, kann durch das Umlageverfahren U2 sämtliche Kosten vollständig erstattet bekommen.

Ein transparenter Umgang mit dem Thema stärkt außerdem das Vertrauen und die Bindung zu Mitarbeiterinnen – ein klarer Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte. Nutzen Sie also die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Ihrem Vorteil und sorgen Sie für eine rechtssichere, faire und reibungslose Abwicklung der Mutterschutzleistungen in Ihrem Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen

  • Nach Ablauf der regulären 8-wöchigen Mutterschutzfrist endet die Zahlung des Mutterschaftsgeldes sowie der Arbeitgeberzuschuss automatisch. Ab diesem Zeitpunkt kommt es darauf an, wie sich die Arbeitnehmerin entscheidet:

    • Beginnt die Elternzeit, erhält sie kein Gehalt mehr vom Arbeitgeber, sondern kann Elterngeld vom Staat beantragen.

    • Nimmt sie die Arbeit wieder auf, zahlt der Arbeitgeber wieder regulär das Gehalt.

    • Ist sie weiterhin arbeitsunfähig, kann ggf. Krankengeld über die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden.

    Für Arbeitgeber wichtig: Ab dem Ende der Mutterschutzfrist ruhen alle Zahlungsverpflichtungen, es sei denn, die Mitarbeiterin nimmt ihre Tätigkeit wieder auf. Achten Sie darauf, die Elternzeit formal korrekt zu dokumentieren.

  • Die Höhe des Mutterschaftsgeldes variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem vorherigen Gehalt der Mutter und der Dauer des Mutterschaftsurlaubs. In der Regel wird das Mutterschaftsgeld basierend auf einem Prozentsatz des vorherigen Nettoeinkommens berechnet. Der genaue Betrag kann durch den Arbeitgeberbeitrag, die Versicherung und andere individuelle Umstände beeinflusst werden. Um Informationen zur spezifischen Höhe des Mutterschaftsgeldes zu erhalten, sollte die Mutter sich an ihre Krankenkasse oder das Bundesversicherungsamt wenden.

  • Das Mutterschaftsgeld wird üblicherweise in regelmäßigen Abständen während des Mutterschaftsurlaubs ausgezahlt. Die genaue Zahlungsregelung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Arbeitgeberbeitrags, der Versicherung und der individuellen Situation der Mutter. Die Zahlungen beginnen in der Regel vor der Entbindung und setzen sich während des geschützten Zeitraums fort. Um den genauen Zeitpunkt und die Höhe der Auszahlung zu erfahren, sollte die Mutter sich an ihre Krankenkasse oder das Bundesversicherungsamt wenden.

Gehaltsabrechnung
Topic: Geld
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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