Was ist Lohnsteuerabzug? - Definition
Der Lohnsteuerabzug ist ein Verfahren in Deutschland, bei dem der Arbeitgeber direkt einen Teil des Bruttoarbeitslohns des Arbeitnehmers als Steuer an das Finanzamt abführt. Diese vorab entrichtete Steuer dient als Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer des Arbeitnehmers. Der Lohnsteuerabzug basiert auf verschiedenen Faktoren wie der Lohnsteuerklasse, dem Familienstand und etwaigen Freibeträgen, die der Arbeitnehmer beantragt hat. Ziel des Lohnsteuerabzugs ist es, die Steuerlast gleichmäßig über das Jahr zu verteilen und eine Über- oder Unterzahlung der Einkommensteuer zum Ende des Steuerjahres zu minimieren.
Wann wird die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt?
Die Lohnsteuerbescheinigung wird in Deutschland vom Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitslohn gezahlt wurde, ausgestellt. In der Regel müssen die Lohnsteuerbescheinigungen bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung übermittelt und den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden. Diese Frist ermöglicht es den Arbeitgebern, alle relevanten Lohndaten des vergangenen Jahres korrekt zu erfassen und zu melden. Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für die Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers, da sie alle notwendigen Angaben zum Lohnsteuerabzug und zu weiteren abzugsfähigen Posten enthält.
ELStAM: Elektronischer Lohnsteuerabzug und Lohnsteuertabellen
ELStAM, die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, sind ein zentrales Element des modernen Lohnsteuerabzugsverfahrens in Deutschland. Sie ersetzen die früheren papierbasierten Lohnsteuerkarten und ermöglichen einen digitalen Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Finanzverwaltung. Ziel von ELStAM ist es, den Lohnsteuerabzug zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Funktionsweise von ELStAM
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Speicherung der Daten: ELStAM beinhaltet alle wichtigen Steuerdaten eines Arbeitnehmers, wie Steuerklasse, Freibeträge, Religionszugehörigkeit (für die Berechnung der Kirchensteuer) und weitere Merkmale, die für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer notwendig sind.
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Zugriff durch den Arbeitgeber: Arbeitgeber können über eine sichere Verbindung auf diese Daten zugreifen, sobald der Arbeitnehmer ihnen eine entsprechende Berechtigung erteilt hat. Dies ermöglicht eine präzise und aktuelle Berechnung der monatlichen Lohnsteuerabzüge.
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Aktualisierung der Daten: Arbeitnehmer können Änderungen ihrer steuerlichen Verhältnisse, wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Änderungen bei den Freibeträgen, dem Finanzamt mitteilen. Diese Änderungen werden in ELStAM aktualisiert und stehen dem Arbeitgeber für die nächste Lohnabrechnung automatisch zur Verfügung.
Lohnsteuertabellen: Zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs nutzen Arbeitgeber Lohnsteuertabellen, die vom Bundesfinanzministerium herausgegeben werden. Diese Tabellen enthalten die Steuersätze und Berechnungsgrundlagen für die verschiedenen Steuerklassen und Einkommensstufen.
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Allgemeine Lohnsteuertabelle: Sie wird für die Standardberechnung der Lohnsteuer verwendet und berücksichtigt die progressiven Steuersätze des deutschen Einkommensteuertarifs.
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Besondere Lohnsteuertabelle: Für bestimmte Fälle, wie z.B. pauschalierte Lohnsteuer für bestimmte Einkunftsarten oder für Arbeitnehmer ohne Steuerklasse, werden besondere Lohnsteuertabellen angewandt.
Die Kombination aus ELStAM und den Lohnsteuertabellen ermöglicht eine effiziente und korrekte Berechnung des Lohnsteuerabzugs. Dieses System trägt zur Vereinfachung des Steuerverfahrens bei und minimiert Fehlerquellen, indem es die Notwendigkeit manueller Eingaben reduziert und stets aktuelle Daten verwendet.
Wie wird der Lohnsteuerabzug berechnet?
Der Lohnsteuerabzug wird anhand verschiedener Faktoren berechnet. Hier sind die wichtigsten Schritte zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs:
Steuerklasse: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Steuerklasse mitteilen. Die Steuerklasse basiert auf persönlichen Umständen wie Familienstand und Kinderzahl und bestimmt den anzuwendenden Steuersatz. Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen in Deutschland.
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Steuerklasse I: Arbeitnehmer, die ledig, geschieden oder verwitwet sind, ausgenommen Arbeitnehmer der Steuerklassen II und III
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Steuerklasse II: Arbeitnehmer, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben, werden in die Steuerklasse II eingestuft. Alleinstehende Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn sie mindestens ein Kind nach § 32 Absatz 6 EStG haben oder für dieses Kind Kindergeld erhalten. Das Kind gilt als Haushaltsmitglied, wenn es in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist.
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Steuerklasse III: Verheiratete Arbeitnehmer, Ehegatten in einer Lebenspartnerschaft oder verwitwete Arbeitnehmer nach dem Tod des Ehegatten
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Steuerklasse IV: Arbeitnehmer, die mit ihrem Lebenspartner verheiratet sind und von beiden Ehegatten/Lebenspartnern Lohn erhalten
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Steuerklasse V: Wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner in Klasse III und der andere in Klasse IV eingestuft ist.
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Steuerklasse VI: Ein Arbeitnehmer der Steuerklasse VI erhält Arbeitslohn von mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig. Der Bund und die Länder erhalten jeweils 42,5 Prozent Lohnsteuer, die Gemeinden 15 Prozent Lohnsteuer. Die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer wird von den Finanzämtern der Bundesländer überwacht.
Bruttoeinkommen: Der Arbeitgeber berücksichtigt das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, also das Gehalt vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Abzügen.
Steuerfreibeträge: Es können bestimmte Steuerfreibeträge berücksichtigt werden, zum Beispiel für Kinder, Ausbildungskosten oder andere steuermindernde Faktoren. Diese Freibeträge verringern das zu versteuernde Einkommen.
Lohnsteuertabelle: Anhand der Steuerklasse und des zu versteuernden Einkommens wird die Lohnsteuer anhand der Lohnsteuertabelle ermittelt. Die Tabelle enthält verschiedene Steuersätze für verschiedene Einkommensstufen.
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer: Zum Lohnsteuerabzug können auch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer hinzukommen, je nachdem, ob der Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig ist und in welchem Bundesland er lebt.
Der Arbeitgeber wendet diese Berechnungsschritte an, um den Lohnsteuerabzug für jeden Arbeitnehmer durchzuführen. Der abgezogene Betrag wird dann an das Finanzamt überwiesen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Lohnsteuerabzug eine vorläufige Zahlung der Einkommensteuer darstellt. Am Ende des Jahres muss der Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der alle Einkünfte, Ausgaben und steuerlichen Abzüge aufgeführt sind. Anhand dieser Informationen wird die endgültige Einkommensteuer berechnet, und es wird überprüft, ob der während des Jahres abgezogene Betrag angemessen war. Eine Nachzahlung oder Rückerstattung kann erforderlich sein, um den tatsächlichen Steuerbetrag auszugleichen.
Steuersätze 2023 in Deutschland
Die Einkommensteuersätze in Deutschland sind progressiv und reichen von 0% bis 45%. Sie gliedern sich wie folgt:
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0% für ein zu versteuerndes Einkommen bis zu einem Grundfreibetrag von 10.347 Euro für Alleinstehende und 20.694 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner.
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14% - 42% progressiver Steuertarif für Einkommen über dem Grundfreibetrag bis zu einem bestimmten Betrag. Innerhalb dieses Bereichs steigt der Steuersatz mit dem Einkommen an.
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42% für ein zu versteuerndes Einkommen über 58.597 Euro (für Alleinstehende) bzw. 117.194 Euro (für Verheiratete), bis zu einer bestimmten Grenze.
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45% Spitzensteuersatz für sehr hohe Einkommen, der sogenannte Reichensteuer, greift für zu versteuernde Einkommen über 277.826 Euro (für Alleinstehende) bzw. 555.652 Euro (für Verheiratete).
Zu beachten ist, dass diese Angaben die allgemeinen Einkommensteuersätze für das Jahr 2023 beschreiben. Zusätzlich zur Einkommensteuer können Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen. Steuerliche Regelungen können sich ändern, daher ist es empfehlenswert, die aktuellsten Informationen beim Finanzamt oder einem Steuerberater zu erfragen.
Verfahren für den Einkommensteuerabzug
Das Verfahren für den Einkommensteuerabzug in Deutschland ist ein zentraler Bestandteil des Steuersystems und dient dazu, die Einkommensteuer direkt vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber an das Finanzamt abzuführen. Dieser Prozess wird im Allgemeinen als Lohnsteuerabzug bezeichnet. Hier eine Übersicht über das Verfahren:
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Zu Beginn des Verfahrens müssen Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ihrer Arbeitnehmer abrufen. ELStAM beinhaltet wichtige Steuerdaten wie Steuerklasse, Religionszugehörigkeit (für Kirchensteuer), Freibeträge und andere für den Lohnsteuerabzug relevante Informationen.
Berechnung des Lohnsteuerabzugs
Unter Verwendung der ELStAM-Daten berechnet der Arbeitgeber monatlich die Lohnsteuer. Diese Berechnung berücksichtigt das Bruttogehalt, die Steuerklasse, etwaige Freibeträge und weitere abzugsfähige Posten. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach den gesetzlich festgelegten Steuertarifen, die progressiv gestaltet sind.
Abführung der Lohnsteuer
Die berechnete Lohnsteuer wird direkt vom Bruttoarbeitslohn abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Diese Abführung erfolgt in der Regel monatlich.
Jahresausgleich und Lohnsteuerbescheinigung
Am Ende des Kalenderjahres führen Arbeitgeber einen Jahresausgleich durch, um eventuelle Differenzen zwischen der tatsächlich gezahlten und der tatsächlich geschuldeten Lohnsteuer zu korrigieren. Anschließend erstellen sie für jeden Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung, die alle relevanten Daten des Lohnsteuerabzugs des vergangenen Jahres enthält. Diese Bescheinigung ist für die Arbeitnehmer wichtig für ihre Einkommensteuererklärung.
Einkommensteuererklärung
Arbeitnehmer können eine Einkommensteuererklärung einreichen, um mögliche Überzahlungen zurückzuerhalten oder zusätzliche steuerliche Absetzmöglichkeiten geltend zu machen. Die Lohnsteuerbescheinigung dient hierbei als wichtige Grundlage für die Berechnung der jährlichen Einkommensteuer.
Das Verfahren für den Einkommensteuerabzug stellt sicher, dass die Steuern zeitnah und effizient erhoben werden, und reduziert den administrativen Aufwand für die Arbeitnehmer, da die Steuer direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird.
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ist ein formeller Schritt, den Arbeitnehmer in Deutschland unternehmen können, um bestimmte steuerliche Freibeträge oder Änderungen in ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen geltend zu machen. Diese Bescheinigung ermöglicht es dem Arbeitgeber, den Lohnsteuerabzug entsprechend anzupassen. Hier ein allgemeiner Leitfaden, wie ein solcher Antrag gestellt wird:
Formularbeschaffung
Zunächst müssen Sie das entsprechende Formular für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vom Finanzamt oder online von der Website des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) herunterladen.
Ausfüllen des Antrags
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Geben Sie alle geforderten Informationen an, wie persönliche Daten, Steuernummer, und erläutern Sie den Grund für Ihren Antrag. Dies könnte beispielsweise die Berücksichtigung von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder die Änderung Ihrer Steuerklasse sein.
Belege beifügen
Für bestimmte Freibeträge oder Änderungen müssen Sie Nachweise erbringen. Dies können beispielsweise Rechnungen, Bestätigungen über gezahlte Kirchensteuer oder Nachweise über gezahlte Beiträge zur Altersvorsorge sein.
Antrag einreichen
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Belegen bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Die Einreichung kann persönlich, per Post oder in einigen Fällen auch elektronisch erfolgen.
Bearbeitung und Bescheid
Das Finanzamt wird Ihren Antrag prüfen und eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, falls Ihrem Antrag stattgegeben wird. Diese Bescheinigung übermitteln Sie dann an Ihren Arbeitgeber, damit die Änderungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden können.
Es ist zu beachten, dass die Bearbeitungszeit je nach Finanzamt und Auslastung variieren kann. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen, insbesondere wenn die Änderungen zu Beginn eines Kalenderjahres wirksam werden sollen.
Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Seit der Einführung des ELStAM-Systems in Deutschland ist die traditionelle papierbasierte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für den neuen Arbeitgeber durch ein digitales Verfahren ersetzt worden. Hierdurch werden die für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten, wie Steuerklasse, Freibeträge und weitere Merkmale, elektronisch zwischen dem Finanzamt, dem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber ausgetauscht. Dieses Verfahren vereinfacht den Prozess erheblich und macht eine physische Bescheinigung überflüssig.
So funktioniert der Prozess
Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer
Als Arbeitnehmer teilen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) mit. Diese einzigartige Nummer ist Ihnen vom Finanzamt zugeteilt und dient als Schlüssel für den Zugriff auf Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Abruf der ELStAM-Daten durch den Arbeitgeber
Mit der Steuer-ID kann der neue Arbeitgeber über das spezielle ELStAM-Portal der Finanzverwaltung Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen. Diese Daten enthalten alle notwendigen Informationen, um die Lohnsteuer korrekt zu berechnen und abzuführen.
Keine manuelle Bescheinigung erforderlich
Durch das digitale ELStAM-Verfahren entfällt die Notwendigkeit, eine manuelle Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitsbeginn vorzulegen. Sämtliche relevanten Daten sind elektronisch verfügbar und stets aktuell.
Aktualisierung bei Änderungen
Sollten sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse ändern, die einen Einfluss auf Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale haben (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Änderung der Kirchenmitgliedschaft), ist es wichtig, diese Änderungen dem Finanzamt mitzuteilen. Das Finanzamt aktualisiert dann Ihre ELStAM-Daten, sodass Ihr Arbeitgeber bei der nächsten Lohnabrechnung die aktuellen Daten abrufen kann.
Das ELStAM-Verfahren stellt eine moderne und effiziente Lösung dar, um den Lohnsteuerabzug zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Finanzamt zu koordinieren. Es reduziert den bürokratischen Aufwand und gewährleistet eine korrekte und zeitnahe Berechnung der Lohnsteuer.
Fazit
Das Verfahren des Lohnsteuerabzugs in Deutschland stellt ein effizientes und weitgehend automatisiertes System dar, welches die direkte Abführung der Einkommensteuer vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber an das Finanzamt ermöglicht. Durch die Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde der Prozess weiter digitalisiert und vereinfacht, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche Vorteile mit sich bringt:
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Vereinfachung und Effizienz: Die Digitalisierung durch ELStAM reduziert den bürokratischen Aufwand und vereinfacht den Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Finanzamt. Dies führt zu einer effizienteren und fehlerfreieren Bearbeitung.
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Aktualität der Daten: Änderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen der Arbeitnehmer können schnell und einfach an das Finanzamt übermittelt werden, wodurch die Lohnsteuerabzugsmerkmale stets aktuell gehalten werden. Dies gewährleistet eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer.
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Transparenz für den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre ELStAM-Daten online einzusehen und zu überprüfen, was eine höhere Transparenz des Steuerabzugsprozesses ermöglicht.
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Weniger Papierkram: Die Abkehr von der papierbasierten Lohnsteuerkarte hin zu einem vollständig digitalen Verfahren spart Zeit und Ressourcen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Lohnsteuerabzug in Deutschland durch technologische Fortschritte und die Einführung von ELStAM modernisiert wurde, was zu einer effizienteren Steuerverwaltung führt. Dieser Prozess unterstützt eine gerechte und gleichmäßige Verteilung der Steuerlast, indem er sicherstellt, dass die Lohnsteuer basierend auf den aktuellen Lebensumständen der Arbeitnehmer korrekt erhoben wird.
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