Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Leitfaden für Arbeitgeber!

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 21 Oktober 2024
Foto eines Arbeitgebers, der Informationen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an seine Mitarbeiter weitergibt

Im komplexen Gefüge der modernen Arbeitswelt erweist sich der Begriff "Lohnfortzahlung" als ein Grundpfeiler der Arbeitnehmerrechte und des Wohlergehens, besonders in Zeiten gesundheitlicher Ausfälle. Dieser Artikel beleuchtet die vielschichtigen Aspekte der Lohnfortzahlung, von der Berechtigung über die Berechnung bis hin zum gesetzlichen Rahmen, der sie regelt. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das erforderliche Wissen rund um die Lohnfortzahlung, angefangen bei den Grundlagen bis hin zu den Besonderheiten ihrer Anwendung während der ersten Krankheitswochen, der Probezeit und darüber hinaus.

Was ist eine Lohnfortzahlung?

Lohnfortzahlung stellt eine finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer dar, die aufgrund von Krankheit nicht in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich verankerte Leistung, die sicherstellt, dass Arbeitnehmer auch in Zeiten gesundheitlicher Einschränkungen ohne finanzielle Einbußen weiterhin ihr Gehalt erhalten. Diese Regelung bildet die Grundlage dafür, dass Betroffene sich vollständig auf ihre Genesung konzentrieren können, ohne sich Sorgen um den Verlust ihres Einkommens machen zu müssen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist somit ein essentieller Bestandteil des sozialen Sicherungssystems, der den Arbeitnehmern nicht nur Sicherheit und Schutz bietet, sondern auch das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch das Aufrechterhalten der Loyalität und Motivation stärkt.

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Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Anspruch auf Entgeltfortzahlung Krankheiten: Bild eines Beratungsgesprächs zwischen Arbeitnehmer und HR-Manager über die Lohnfortzahlung bei Krankheit

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben in der Regel alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Dazu zählen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, sowie in bestimmten Fällen auch geringfügig Beschäftigte, sofern sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend versichert sind.

Voraussetzung für den Anspruch auf Lohnfortzahlung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit unverschuldet eintritt. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen, in der Regel durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, oft auch "Krankschreibung" genannt, spätestens jedoch nach dem dritten Tag der Erkrankung.

Des Weiteren muss das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Erkrankung mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden haben. Diese Wartezeit ist entscheidend, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu aktivieren. Arbeitnehmer in der Probezeit können somit unter Umständen auch Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, sofern die vierwöchige Wartezeit erfüllt ist.

Die Regelungen zur Lohnfortzahlung gelten unabhängig davon, ob die Krankheit am Arbeitsplatz oder außerhalb davon auftritt. Wesentlich ist, dass die Krankheit die Arbeitsunfähigkeit verursacht und somit die Erbringung der Arbeitsleistung verhindert.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Probezeit

Während der Probezeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern das Arbeitsverhältnis die gesetzliche Wartezeit von vier Wochen überschritten hat. Die Probezeit dient in der Regel dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig kennenlernen und prüfen können, ob das Arbeitsverhältnis für beide Seiten passt. Trotz der oft verkürzten Kündigungsfristen in dieser Zeit bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, was bedeutet, dass Arbeitnehmer auch in den ersten Monaten ihrer Beschäftigung bei Krankheit finanziell abgesichert sind. Dies schafft eine gewisse Sicherheit für neue Mitarbeiter, die sich sonst möglicherweise gezwungen sehen könnten, krank zur Arbeit zu erscheinen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die ersten 4 Wochen

Für Arbeitnehmer, die neu in ein Unternehmen eintreten, beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach einer Wartezeit von vier Wochen. Das bedeutet, dass sie nach dieser Anfangsphase, unabhängig von der Länge der Probezeit, bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts durch den Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen haben. Diese Regelung ist besonders wichtig, um neu eingestellte Arbeitnehmer zu schützen, die möglicherweise noch keine Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung geltend machen können.

Diese Absicherung durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer sich auf ihre Genesung konzentrieren können, ohne finanziellen Stress zu erfahren. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des sozialen Schutzes, der den Übergang in eine neue Arbeitsumgebung erleichtert und dabei hilft, das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu fördern.

Berechnung der Lohnfortzahlung

Bild eines Kalenders mit Markierungen zur Fristberechnung bei der Lohnfortzahlung im Arbeitskontext

Die Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Grundlage für die Berechnung ist das regelmäßig erzielte Bruttoarbeitsentgelt, welches in den letzten drei abgeschlossenen Kalendermonaten oder in den letzten dreizehn Wochen vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde. Dabei werden alle Bestandteile des Entgelts berücksichtigt, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind, wie Grundgehalt, Zuschläge, Prämien, Provisionen und ähnliche Leistungen.

Grundprinzip der Berechnung

Ermittlung des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts: Das durchschnittliche Brutto wird aus den letzten drei Monaten oder dreizehn Wochen vor der Erkrankung berechnet. Hierbei werden regelmäßige Zahlungen einbezogen, während außerordentliche Zahlungen, wie beispielsweise einmalige Boni, nicht berücksichtigt werden.

Tägliche Entgeltberechnung: Das so ermittelte durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt wird durch die Anzahl der Arbeitstage im Berechnungszeitraum geteilt, um das tägliche Bruttoarbeitsentgelt zu ermitteln.

Fortzahlung: Der Arbeitgeber zahlt dann dieses tägliche Bruttoarbeitsentgelt für jeden Arbeitstag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen.

Sonderfälle

  • Teilzeitbeschäftigung: Bei Teilzeitkräften erfolgt die Berechnung analog zu Vollzeitkräften, basierend auf dem Teilzeitentgelt.

  • Variable Vergütungsbestandteile: Bei Arbeitnehmern mit variablen Vergütungsbestandteilen, wie Provisionen, werden diese im Durchschnitt der Berechnungsperiode berücksichtigt.

  • Feiertage und feste Freitage: Fallen während der Krankheit gesetzliche Feiertage oder durch den Arbeitsvertrag festgelegte arbeitsfreie Tage, wird die Lohnfortzahlung ebenfalls geleistet.

Anpassung der Lohnfortzahlung

Die Höhe der Lohnfortzahlung kann durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder den individuellen Arbeitsvertrag modifiziert werden, sofern diese Anpassungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Wichtig ist, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall das finanzielle Risiko einer Krankheit für den Arbeitnehmer minimiert und ihm ermöglicht, sich vollständig auf die Genesung zu konzentrieren, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

Darstellung des Verhältnisses von Lohnfortzahlung und Arbeitszeitmodellen

Lohnfortzahlung bei Krankheit - Berechnung

Die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entspricht in Deutschland dem vollen Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer bei der Fortführung seiner Arbeit erhalten hätte. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer für die Dauer von bis zu sechs Wochen 100 % seines regulären Bruttogehalts vom Arbeitgeber erhält. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer durch die Krankheit keinen finanziellen Nachteil erleidet und sich vollständig auf seine Genesung konzentrieren kann.

Berechnung der Lohnfortzahlung

Die Berechnung der Lohnfortzahlung basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate oder der letzten dreizehn Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Alle regelmäßigen Entgeltbestandteile, die dem Arbeitnehmer zustehen, werden dabei berücksichtigt. Hierzu gehören neben dem Grundgehalt auch Zuschläge, Prämien und Provisionen, sofern sie einen regelmäßigen Bestandteil des Gehalts darstellen.

Schritte der Berechnung

  • Durchschnittsermittlung: Zunächst wird das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aus den letzten drei Monaten oder dreizehn Wochen vor der Erkrankung ermittelt.

  • Tägliche Rate: Dieses Durchschnittseinkommen wird dann durch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage in diesem Zeitraum geteilt, um die tägliche Entgelthöhe zu bestimmen.

  • Gesamtlohnfortzahlung: Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von sechs Wochen wird dieses tägliche Entgelt fortgezahlt.

Beispiele für die Berechnung

Wenn ein Arbeitnehmer ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro hat, basierend auf den letzten drei Monaten vor der Krankheit, und die durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage pro Monat 20 Tage beträgt, dann wäre das tägliche Bruttoentgelt 150 Euro (3.000 Euro geteilt durch 20 Tage). Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit würde der Arbeitnehmer somit 150 Euro erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Berechnungsmethode auch für Arbeitnehmer mit variablen Gehaltsbestandteilen angewendet wird, wobei die variablen Anteile auf Basis der durchschnittlichen Einnahmen der Referenzperiode einbezogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Lohnfortzahlung die tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Arbeitnehmers widerspiegelt und einen fairen Ausgleich im Krankheitsfall bietet.

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Wie lange dauert die Lohnfortzahlung?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland auf eine Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) beschränkt. Während dieses Zeitraums erhält der Arbeitnehmer sein volles Gehalt vom Arbeitgeber fortgezahlt, basierend auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate oder der letzten dreizehn Wochen vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Nach Ablauf der sechs Wochen endet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. Ab dem 43. Tag der Krankheit springt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt dem Arbeitnehmer ein Krankengeld. Das Krankengeld beträgt dabei etwa 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts und ist zudem nach oben hin begrenzt. Diese Regelung soll die finanzielle Absicherung des Arbeitnehmers auch über die ersten sechs Wochen der Krankheit hinaus gewährleisten.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass für jeden neuen Krankheitsfall der Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber neu entsteht, sofern zwischen den Krankheitsfällen mindestens ein Tag liegt, an dem der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Falls jedoch dieselbe Krankheit innerhalb von zwölf Monaten wiederholt zu Arbeitsunfähigkeit führt und die sechswöchige Frist bereits einmal ausgeschöpft wurde, besteht kein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für diese Krankheit; in diesem Fall würde direkt das Krankengeld greifen.

Was passiert mit der Lohnfortzahlung nach 6 Wochen?

Nachdem die sechs Wochen (42 Kalendertage) der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen sind, endet dessen Verpflichtung zur Fortzahlung des vollen Gehalts im Krankheitsfall. Ab dem 43. Tag tritt die gesetzliche Krankenversicherung in Aktion und beginnt mit der Zahlung des Krankengeldes an den weiterhin arbeitsunfähigen Arbeitnehmer.

Das Krankengeld dient dazu, den Verdienstausfall des Arbeitnehmers nach den ersten sechs Wochen der Krankheit teilweise zu kompensieren. Es beläuft sich in der Regel auf etwa 70% des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoarbeitsentgelts. Allerdings ist das Krankengeld nach oben hin begrenzt, was bedeutet, dass es eine Höchstgrenze gibt, die nicht überschritten wird. Diese Regelungen sollen den finanziellen Druck von den Schultern des Arbeitnehmers nehmen und ihm ermöglichen, sich vollständig auf seine Genesung zu konzentrieren, ohne sich unmittelbare Sorgen um seine finanzielle Lage machen zu müssen.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer, die Krankengeld beanspruchen möchten, bestimmte Bedingungen erfüllen und den Anspruch darauf bei ihrer Krankenkasse anmelden. Die Krankenkasse prüft dann den Anspruch und setzt die Zahlung des Krankengeldes fort, bis der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist, die Höchstbezugsdauer von Krankengeld erreicht wird, oder bis eine andere Regelung greift, wie beispielsweise eine medizinische Rehabilitation oder Berentung aufgrund von Erwerbsunfähigkeit.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall-Gesetz

Foto eines Büroangestellten, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Lohnfortzahlung einreicht

Die gesetzlichen Grundlagen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) festgeschrieben. Dieses Gesetz regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, und stellt sicher, dass diese während der ersten sechs Wochen ihrer Erkrankung finanziell abgesichert sind.

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Das Entgeltfortzahlungsgesetz legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Arbeitnehmern im Krankheitsfall für eine Dauer von bis zu sechs Wochen das volle Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Branche. Das Gesetz zielt darauf ab, Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu schützen und ihnen die notwendige Zeit für eine vollständige Genesung zu ermöglichen, ohne dabei einen Verdienstausfall befürchten zu müssen.

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wer zahlt?

  • Arbeitgeber: In den ersten sechs Wochen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist es die Pflicht des Arbeitgebers, die Lohnfortzahlung zu leisten. Diese Verpflichtung besteht ab dem ersten Tag der Krankmeldung. Der Arbeitgeber trägt somit direkt die finanziellen Kosten der Lohnfortzahlung.

  • Krankenkasse: Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung des Arbeitnehmers die Zahlung des Krankengeldes. Das Krankengeld beträgt in der Regel etwa 70% des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoarbeitsentgelts, und wird bis zu einer maximalen Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.

Besonderheiten des Gesetzes

Das Entgeltfortzahlungsgesetz enthält zudem Bestimmungen zu den Melde- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers. So ist der Arbeitnehmer beispielsweise verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich zu melden. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Kalendertagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer bestätigt.

Das EFZG bildet die Grundlage für ein faires und soziales Miteinander im Arbeitsleben und trägt maßgeblich dazu bei, das Risiko von Einkommensverlusten aufgrund von Krankheit für Arbeitnehmer zu minimieren. Es stärkt somit die soziale Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Arbeitsverhältnis

Bildschirmfoto eines digitalen Rechners zur Berechnung der Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern sowie für Minijobber

Fazit

Das System der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland bietet eine essenzielle finanzielle Sicherheit für Arbeitnehmer, indem es sicherstellt, dass diese bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für bis zu sechs Wochen ihren Lohn vollständig weiterbezahlt bekommen. Grundlage hierfür ist das Entgeltfortzahlungsgesetz, welches die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern klar regelt. Nach Ablauf der sechs Wochen tritt die gesetzliche Krankenversicherung mit der Zahlung des Krankengeldes ein, um weiterhin Unterstützung zu bieten. Dieses System schützt nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer, indem es ihnen erlaubt, sich voll auf ihre Genesung zu konzentrieren, sondern stärkt auch das soziale Gefüge und die Arbeitsbeziehungen innerhalb des deutschen Arbeitsmarktes.

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Gehaltsabrechnung
Topic: Lohn
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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