Langzeitkrank: Rechte & Pflichten für Arbeitgeber

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 20 Februar 2025
Langzeitkrank: Arbeitgeber prüft Krankmeldung am Schreibtisch.

Langzeiterkrankungen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen – von der Lohnfortzahlung über den Urlaubsanspruch bis hin zu möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Arbeitgeber müssen nicht nur gesetzliche Pflichten einhalten, sondern auch betroffene Mitarbeitende bestmöglich unterstützen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber haben, wie mit Krankmeldungen und dem Urlaubsanspruch umzugehen ist und wann eine Erwerbsminderungsrente relevant wird.

Was ist eine Langzeitkrankheit?

Eine Langzeitkrankheit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig ist. In der Regel spricht man davon, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert oder innerhalb von drei Jahren mehrfach auftritt. Betroffene leiden häufig unter chronischen Erkrankungen, psychischen Belastungen oder schwerwiegenden Krankheitsbildern wie Long Covid oder Rückenschmerzen.

Für Unternehmen stellt eine Langzeiterkrankung nicht nur eine organisatorische Herausforderung dar, sondern bringt auch rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich. Arbeitgeber müssen in den ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung leisten. Danach haben Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Sollte die Erkrankung über einen sehr langen Zeitraum andauern, kann sogar ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit relevant werden.

Neben den finanziellen Auswirkungen kann eine Langzeiterkrankung auch arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen. Beispielsweise kann sich die Frage nach einer Kündigung stellen, wenn der betroffene Mitarbeiter dauerhaft nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer weiterhin Rechte, etwa in Bezug auf ihren Urlaubsanspruch oder eine mögliche stufenweise Wiedereingliederung. Unternehmen sollten daher nicht nur die gesetzlichen Vorgaben kennen, sondern auch Unterstützungsmöglichkeiten für erkrankte Mitarbeiter prüfen.

Ab wann ist man Langzeitkrank?

Ein Arbeitnehmer gilt als langzeitkrank, wenn er länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb von drei Jahren arbeitsunfähig ist. Diese Zeitgrenze ist entscheidend, da sie arbeitsrechtliche und finanzielle Konsequenzen hat – insbesondere für die Lohnfortzahlung und den Anspruch auf Krankengeld.

Die wichtigsten Phasen einer Langzeiterkrankung:

1- Bis zu sechs Wochen Krankheit:
In diesem Zeitraum zahlt der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitnehmer muss eine Krankmeldung vorlegen und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung nachreichen.

2- Nach sechs Wochen Krankheit:
Sobald die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert, endet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung. Nun übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld – sofern ein Anspruch besteht. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoentgelts und wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt.

3- Langfristige Erkrankung und arbeitsrechtliche Folgen:
Dauert die Krankheit weiter an oder treten wiederholte Arbeitsunfähigkeiten auf, kann dies Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. In manchen Fällen wird geprüft, ob eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt. Zudem kann die Frage einer betriebsbedingten Kündigung oder eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) relevant werden.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Mitarbeiter bespricht Langzeitkrankheitsfall mit dem HR-Team.

Wenn ein Mitarbeiter langzeitkrank ist, hat der Arbeitgeber sowohl rechtliche Pflichten als auch bestimmte Handlungsoptionen. Diese betreffen unter anderem die Lohnfortzahlung, den Umgang mit Krankmeldungen, den Urlaubsanspruch und die betrieblichen Abläufe. Gleichzeitig stehen Arbeitgebern auch Rechte zu, etwa im Hinblick auf den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit oder eine mögliche Kündigung.

🔎Pflichten des Arbeitgebers bei Langzeiterkrankung

Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall weiterzuzahlen (Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG).

  • Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Erkrankung mindestens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt war.

  • Nach dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung, sofern ein Anspruch besteht.

Melde- und Nachweispflicht durch den Arbeitnehmer sicherstellen

  • Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und eine ärztliche Krankmeldung vorlegen.

  • Seit 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) digital an die Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber können diese über die Krankenkasse abrufen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten

  • Ist ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres krank, muss der Arbeitgeber ein BEM-Verfahren anbieten.

  • Ziel ist es, den Arbeitnehmer beim Wiedereinstieg zu unterstützen und zukünftige Krankheitsfälle zu vermeiden.

🔎Rechte des Arbeitgebers bei Langzeitkrankheit

Prüfung der Arbeitsunfähigkeit

  • Bei berechtigtem Zweifel kann der Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkasse oder ein unabhängiges Gutachten beauftragen.

  • Besteht der Verdacht auf Fehlverhalten oder Simulation, kann eine fristlose Kündigung geprüft werden.

Kündigung wegen Krankheit – unter bestimmten Voraussetzungen möglich

  • Eine Kündigung aufgrund von Langzeiterkrankung ist nur rechtlich zulässig, wenn:

    • keine Rückkehr an den Arbeitsplatz in absehbarer Zeit möglich ist,

    • die Krankheit betriebliche Abläufe erheblich beeinträchtigt,

    • es keine Möglichkeit einer leidensgerechten Beschäftigung gibt.

  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass alle Alternativen (z. B. BEM) geprüft wurden.

Anpassung der Arbeitsorganisation

  • Arbeitgeber dürfen befristete oder dauerhafte Vertretungen organisieren.

  • Falls durch die Langzeiterkrankung betriebliche Probleme entstehen, kann geprüft werden, ob eine betrieblich bedingte Kündigung gerechtfertigt ist.

Langzeiterkrankungen stellen Unternehmen vor rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Arbeitgeber müssen Pflichten wie die Lohnfortzahlung und das BEM-Verfahren einhalten, haben aber auch Rechte, um den betrieblichen Ablauf zu sichern. Eine transparente Kommunikation mit dem Arbeitnehmer sowie frühzeitige Planung sind entscheidend, um sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die des Mitarbeiters zu berücksichtigen.

Urlaubsrecht und Meldepflicht bei Langzeiterkrankung

Unternehmen plant die Rückkehr eines langzeitkranken Mitarbeiters.

Eine Langzeiterkrankung hat Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch und die Meldepflicht des Arbeitnehmers. Während Arbeitgeber gesetzliche Vorgaben zum Urlaubsrecht einhalten müssen, sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Krankmeldung fristgerecht abzugeben.

Meldepflicht bei Langzeiterkrankung

Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Dabei gelten folgende Vorgaben:

  • Erste Krankmeldung: Muss sofort erfolgen, spätestens am ersten Krankheitstag.

  • Ärztliche Bescheinigung: Ab dem vierten Krankheitstag erforderlich – sofern der Arbeitgeber nicht schon vorher ein Attest verlangt.

  • Folgebescheinigungen: Müssen lückenlos eingereicht werden, wenn die Krankheit über den bescheinigten Zeitraum hinaus anhält.

  • Elektronische Krankmeldung: Seit 2023 erfolgt die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an die Krankenkasse. Arbeitgeber müssen die Daten aktiv abrufen.

Eine unterlassene oder verspätete Krankmeldung kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zur Abmahnung oder Kündigung.

Urlaubsverfall-Langzeitkrank

Grundsätzlich bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch auch bei einer Langzeiterkrankung bestehen. Allerdings gibt es Grenzen:

  • Arbeitnehmer haben bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres Zeit, ihren Urlaub zu nehmen. Danach verfällt der Anspruch.

  • Diese Regelung gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche.

  • Ein längerer tariflicher oder vertraglicher Urlaubsanspruch kann abweichende Fristen haben.

  • Falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ausreichend über seinen Urlaub informiert hat, kann sich der Verfall verzögern.

Wichtig: Die Urlaubsansprüche bleiben bestehen, solange der Arbeitnehmer erkrankungsbedingt nicht in der Lage war, seinen Urlaub zu nehmen. Erst wenn die 15-Monats-Frist abgelaufen ist, kann der Urlaub verfallen.

Urlaubsanspruch-Langzeitkrank

Auch bei einer Langzeiterkrankung haben Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Urlaub. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Urlaub kann nicht während einer Krankschreibung genommen werden. Eine nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit verhindert die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub.

  • Sobald der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist, kann der Resturlaub innerhalb der 15-Monats-Frist nachgeholt werden.

  • Falls der Arbeitnehmer vor dem Urlaub erneut krank wird, bleibt der Anspruch bestehen. Ein bereits bewilligter Urlaub kann dann verschoben werden.

Sollte der Arbeitnehmer während seiner Langzeiterkrankung aus dem Unternehmen ausscheiden, besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub finanziell auszahlen muss.

Tipps für den Umgang mit Langzeitkranken

Krankmeldung wegen Langzeitkrankheit wird digital übermittelt.

Ein professioneller Umgang mit langzeiterkrankten Mitarbeitern hilft, rechtliche Risiken zu vermeiden und eine erfolgreiche Rückkehr ins Unternehmen zu ermöglichen.

Klare und empathische Kommunikation

  • Regelmäßiger, aber nicht aufdringlicher Kontakt mit dem Mitarbeiter.

  • Transparente Information über Unterstützungsmöglichkeiten und betriebliche Abläufe.

Rückkehr und Wiedereingliederung fördern

  • Nach sechs Wochen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.

  • Stufenweise Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzanpassungen prüfen.

Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Behörden

  • Unterstützung durch Krankenkassen und die Agentur für Arbeit nutzen.

  • Prüfung von Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld, falls eine Rückkehr nicht möglich ist.

Rechtliche Vorgaben beachten

  • Kündigung nur als letzter Schritt und nach sorgfältiger Prüfung.

  • Nachweis über alternative Beschäftigungsmöglichkeiten und korrekt durchgeführtes BEM erforderlich.

Gesundheitsmanagement stärken

  • Präventive Maßnahmen wie ergonomische Arbeitsplätze oder Stressmanagement fördern.

  • Eine offene Gesprächskultur hilft, langfristige Ausfälle zu vermeiden.

Empathie, rechtssichere Prozesse und frühzeitige Planung helfen Arbeitgebern, Langzeitkranke bestmöglich zu begleiten und den betrieblichen Ablauf zu sichern.

Wann greift die Erwerbsminderungsrente?

Chef bespricht die Folgen von Langzeitkrank mit dem Team.

Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Voraussetzung sind eine ärztlich nachgewiesene Erwerbsminderung und mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Der Antrag erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung und erfordert eine medizinische Begutachtung.

Für Arbeitgeber bedeutet dies nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung muss gesondert geprüft werden. Eine frühzeitige Absprache mit der Rentenversicherung und dem Mitarbeiter kann Klarheit über die nächsten Schritte schaffen.

Fazit: Langzeitkrankheit und Krankengeld

Eine Langzeitkrankheit bringt für Arbeitgeber sowohl rechtliche als auch organisatorische Herausforderungen mit sich. Nach sechs Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung, und die Krankenkasse übernimmt die Krankengeldzahlung – für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Trotz längerer Arbeitsunfähigkeit bleiben Urlaubsansprüche in bestimmten Fällen bestehen, und Arbeitgeber müssen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.

Ein professioneller und transparenter Umgang mit langzeiterkrankten Mitarbeitern ist entscheidend, um betriebliche Abläufe zu sichern und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Durch frühzeitige Planung, klare Kommunikation und präventive Maßnahmen können Arbeitgeber langfristige Ausfälle besser bewältigen.

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Topic: Krank
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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