Was ist Krankengeldzuschuss?
Der Krankengeldzuschuss ist eine freiwillige Leistung, die manche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten, um die finanzielle Lücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem regulären Nettoeinkommen des Mitarbeiters zu schließen. Das gesetzliche Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, beträgt in der Regel etwa 70% des Bruttoeinkommens bzw. maximal 90% des Nettoeinkommens. Viele Arbeitnehmer erleben dadurch bei längerer Krankheit einen spürbaren Einkommensverlust.
Durch den Krankengeldzuschuss erhöht der Arbeitgeber das Krankengeld auf bis zu 100% des Nettoentgelts des Arbeitnehmers, um finanzielle Einbußen während der Krankheitszeit zu mindern. Diese Zulage beginnt typischerweise nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung, die in Deutschland im Allgemeinen für die ersten sechs Wochen einer Krankheit gilt, und kann für eine im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegte Dauer gezahlt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich beim Krankengeldzuschuss nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung handelt, sondern um eine zusätzliche Sozialleistung, die von Arbeitgeberseite angeboten wird. Die genauen Konditionen, wie Dauer und Höhe des Zuschusses, sind abhängig von der Vereinbarung im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Regelung.
Wie lange Krankengeldzuschuss TVöD?
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist der Krankengeldzuschuss so geregelt, dass Arbeitnehmer eine Aufstockung ihres Krankengeldes bis zur Höhe ihres Nettoentgelts erhalten können. Die Dauer des Krankengeldzuschusses nach TVöD hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und gestaltet sich wie folgt:
Diese Regelung ermöglicht es den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, während längerer Krankheitsphasen finanziell besser abgesichert zu sein.
Krankengeldzuschuss : Regeln und Gesetze
Der Krankengeldzuschuss ist eine zusätzliche Leistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bei Krankheit anbieten können, aber gesetzlich nicht verpflichtet sind zu gewähren. Die genauen Regeln und die Umsetzung dieses Zuschusses können von Unternehmen zu Unternehmen variieren und sind oft in Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt. Hier sind einige allgemeine Punkte, die häufig geregelt werden:
-
Zweck und Umfang: Der Krankengeldzuschuss soll die Differenz zwischen dem gesetzlichen Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird, und dem Nettoarbeitsentgelt des Mitarbeiters ausgleichen. Nicht alle Arbeitgeber bieten diesen Zuschuss an, und wenn sie es tun, ist es oft eine freiwillige Zusatzleistung.
-
Berechtigung: In der Regel sind Arbeitnehmer berechtigt, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und bereits die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die ersten sechs Wochen ihrer Krankheit erhalten haben. Nach Ablauf dieser sechs Wochen beginnt die Zahlung des Krankengelds durch die Krankenkasse, und hier kann der Krankengeldzuschuss ansetzen.
-
Dauer: Die Dauer des Krankengeldzuschusses ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von der jeweiligen Regelung im Unternehmen ab. In Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen wird oft eine bestimmte Anzahl von Wochen oder Monaten festgelegt, für die der Zuschuss gezahlt wird.
-
Höhe: Die Höhe des Krankengeldzuschusses variiert. Viele Arbeitgeber zahlen so viel, dass zusammen mit dem Krankengeld das letzte Nettoeinkommen erreicht oder annähernd erreicht wird.
-
Anspruchsvoraussetzungen: Oft sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie eine Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit, bevor ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht.
Da der Krankengeldzuschuss nicht gesetzlich verpflichtend ist, variiert seine Anwendung stark. Arbeitnehmer sollten ihre spezifische Situation in ihren Arbeitsverträgen oder den geltenden Tarifverträgen prüfen, um ihre genauen Rechte und Pflichten in Bezug auf den Krankengeldzuschuss zu verstehen.
Wann ist das Krankengeld des Arbeitgebers verpflichtend?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall. Es legt fest, dass Arbeitnehmer, die infolge von Krankheit arbeitsunfähig sind, für die Dauer von bis zu sechs Wochen ihr Gehalt (Entgeltfortzahlung) weiterhin von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dies ist keine Zahlung von Krankengeld durch den Arbeitgeber, sondern die Fortzahlung des regulären Lohns oder Gehalts.
Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt das Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Der Arbeitgeber ist im Allgemeinen nicht gesetzlich verpflichtet, nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung ein zusätzliches Krankengeld zu zahlen. Dies kann jedoch anders geregelt sein, wenn es spezielle Vereinbarungen gibt:
-
Tarifvertrag: In einigen Branchen regeln Tarifverträge, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld zahlen muss. Dieser Zuschuss wird oft als "Krankengeldzuschuss" bezeichnet.
-
Betriebs- oder Dienstvereinbarung: Einige Unternehmen haben mit dem Betriebsrat Vereinbarungen getroffen, die einen Krankengeldzuschuss regeln.
-
Arbeitsvertrag: In Einzelfällen kann auch der individuelle Arbeitsvertrag eine Regelung über die Zahlung eines Krankengeldzuschusses enthalten.
-
Gesonderte Vereinbarungen: Manche Unternehmen entscheiden sich aus eigenen Stücken dafür, einen Krankengeldzuschuss zu zahlen, um beispielsweise als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Diese Vereinbarungen sind dann oft Teil der betrieblichen Sozialleistungen.
In diesen Fällen legt die jeweilige Vereinbarung fest, ob, in welcher Höhe und wie lange der Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Es ist wichtig zu betonen, dass in Abwesenheit einer solchen Vereinbarung der Arbeitgeber in Deutschland nicht zur Zahlung eines Krankengeldzuschusses verpflichtet ist.
Steuerliche Behandlung des Krankengeldzuschusses
Lohnfortzahlung und Krankengeldzuschuss
Wenn Arbeitnehmer krank sind, erhalten sie in der Regel für die ersten sechs Wochen ihres Arbeitsausfalls eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. In Zeiten der COVID-19-Pandemie hat diese Regelung eine besondere Bedeutung erlangt.
Nach diesen sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. In einigen Fällen entscheiden sich Arbeitgeber dazu, einen Krankengeldzuschuss zu leisten, um die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem bisherigen Nettolohn des Arbeitnehmers auszugleichen.
Steuerliche Behandlung des Krankengeldzuschusses
Der Krankengeldzuschuss, den der Arbeitgeber zahlt, ist grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass dieser Zuschuss bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Arbeitnehmers berücksichtigt wird.
Freigrenze von 50 Euro
Wenn der Krankengeldzuschuss in Kombination mit dem Krankengeld den Betrag des letzten Nettolohns des Arbeitnehmers nicht um mehr als 50 Euro übersteigt, sind diese Zahlungen in der Sozialversicherung beitragsfrei. Dies bedeutet, dass auf diese Beträge keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
Behandlung des Krankengeldes der Krankenkasse
Das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld bei der Ermittlung des Steuersatzes für das übrige Einkommen des Arbeitnehmers berücksichtigt wird, obwohl darauf selbst keine Steuern zu zahlen sind.
Dokumentationspflicht
Es ist essenziell, dass Arbeitgeber den Krankengeldzuschuss korrekt in den Lohnunterlagen dokumentieren. Arbeitnehmer müssen ihrerseits das von der Krankenkasse erhaltene Krankengeld in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Wichtiger Hinweis
Es ist von höchster Wichtigkeit, sich streng an die gesetzlichen Regelungen zu halten und alle erforderlichen Meldungen und Dokumentationen sorgfältig zu erledigen. Dies gewährleistet Transparenz und Vertrauen und schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Wie berechnet der Arbeitgeber den Krankengeldzuschlag?
1. Berechnung des Nettoentgelts:
-
Arbeitsentgelt: Der gesamte Verdienst des Arbeitnehmers, einschließlich Grundgehalt, Überstunden, Zuschläge, etc.
-
Abzüge: Hierunter fallen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
-
= Nettoentgelt: Das Ergebnis nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitsentgelt.
2. Ermittlung des Krankengeldes:
-
Das Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird, beträgt in der Regel 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
3. Berechnung des Krankengeldzuschusses:
-
Arbeitsentgelt: Das vereinbarte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers.
-
Krankengeld: Das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld.
-
= Krankengeldzuschuss: Die Differenz zwischen dem Nettoentgelt (Punkt 1) und dem Krankengeld (Punkt 2).
4. Berücksichtigung von Sonderzahlungen:
5. Beachtung der gesetzlichen Obergrenzen:
-
Der Krankengeldzuschuss darf, zusammen mit dem Krankengeld, nicht höher sein als das Nettoentgelt. Es gelten zudem Obergrenzen nach dem Sozialversicherungsrecht, die beachtet werden müssen.
Beispielrechnung
-
Arbeitsentgelt: 3.000 Euro
-
Nettoentgelt nach Abzügen: 2.250 Euro
-
Krankengeld (70 % von 3.000 Euro): 2.100 Euro
-
Krankengeldzuschuss (2.250 Euro - 2.100 Euro): 150 Euro
Krankengeldzuschuss und Sozialversicherung
Wenn Sie krank sind und Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld zur Verfügung stellt, zählt dieses Geld normalerweise nicht als Verdienst für die Sozialversicherung. Manche Arbeitgeber stellen auch zusätzliches Geld zur Verfügung, zum Beispiel für Ersparnisse. Der Gesamtbetrag, den Sie durch die Krankheit und Ihr reguläres Gehalt erhalten, sollte jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Monat betragen. Liegt der Betrag darüber, wird das zusätzliche Geld als Verdienst für die Sozialversicherung betrachtet.
👉Beispiel für den Zuschuss zum Krankengeld 1: Überschreitung des Freibetrags
Stellen Sie sich vor, ein Arbeitnehmer verletzt sich am Bein und kann für einige Wochen nicht arbeiten. Der Arbeitgeber möchte ihm in dieser schwierigen Zeit finanziell unter die Arme greifen. Deshalb entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer während seiner Krankheit zusätzliches Geld zu geben.
Vor dem Unfall hat der Arbeitnehmer bereits einige Leistungen vom Arbeitgeber erhalten:
- Einen Sparplan, bei dem der Arbeitgeber einen Beitrag leistet
- Geld für den Fall, dass der Angestellte seine Arbeit aufgeben muss (Rentengeld)
- Eine kostenlose Wohnung als Teil des Arbeitsvertrags
Nun, während der Arbeitnehmer krank ist, gibt der Arbeitgeber ihm zusätzliches Geld, um die finanzielle Belastung zu verringern:
Ist das zusätzliche Geld vom Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei?
Im Moment kann der Arbeitgeber jeden Monat bis zu 50 Euro zusätzlich geben, ohne dass darauf Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Wenn der zusätzliche Betrag diesen Freibetrag von 50 Euro übersteigt, könnten für den Arbeitnehmer zusätzliche Abgaben anfallen.
👉Beispiel für Krankengeldzuschuss 2: Überschreitung des Freibetrags
Ein anderer Arbeitnehmer kann nicht arbeiten, weil er krank ist. Seine Krankenkasse zahlt ihm für diese Zeit Krankengeld. Im letzten Monat, in dem er gearbeitet hat, erhielt er 4.000 Euro vor Steuern. Außerdem hat er eine Sonderzulage von 1.200 Euro bekommen. Er wohnt in einer Wohnung, die sein Arbeitgeber zur Verfügung stellt und die 700 Euro im Monat kostet.
Rechnen wir mal aus, wie viel Geld der Arbeitgeber zusätzlich aufwenden muss, um den kranken Arbeitnehmer finanziell zu unterstützen:
Nettoeinkommen des Arbeitnehmers: 2.504,17 Euro
Abzüglich des Krankengeldes: 1.800 Euro
Der benötigte Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers beträgt also: 704,17 Euro
Der Arbeitgeber kann bis zu 50 Euro zusätzlich geben, ohne darauf Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Da der Arbeitnehmer jedoch bereits erhebliche Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält (700 Euro für die Wohnung), muss der Arbeitgeber nur für die zusätzlichen 50 Euro keine weiteren Abgaben entrichten, nicht für den Gesamtbetrag des Zuschusses.
Ist der zusätzliche Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers steuer- und abgabenfrei?
Ja, nur die ersten 50 Euro des zusätzlichen Krankengeldzuschusses sind steuer- und abgabenfrei. Für den Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt, könnten für den Arbeitnehmer zusätzliche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Wer zahlt den Krankengeldzuschlag für Langzeitkranke?
Für die ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Nach diesem Zeitraum zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.
Weniger als ein Jahr Beschäftigung: ein zusätzliches Krankengeld über die reguläre Regelung hinaus.
Zwischen 1 und 3 Jahren Beschäftigung: Der Arbeitgeber zahlt Krankengeld bis zum Ende der 13. Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dies schließt die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung ein.
Mehr als drei Jahre Beschäftigung: Das Krankengeld wird bis zum Ende der 39. Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt. Die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung sind ebenfalls in diesem Zeitraum enthalten.
Diese Leitlinien gewährleisten eine faire Unterstützung der Arbeitnehmer während des Krankheitsurlaubs.
Wie hoch ist der Zuschuss zum Krankengeld im öffentlichen Dienst?
Im öffentlichen Dienst regelt der Tarifvertrag TVöD den Krankengeldzuschuss. Wenn Beschäftigte krank sind und Lohnausfall haben, erhalten sie eine Aufstockung. Dieser Zuschuss ist die Differenz zwischen dem letzten Nettoarbeitsentgelt und dem Krankengeld. Für privat Versicherte gilt die Differenz bis zum Höchstbetrag, der bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt würde.
Verwalten Sie Urlaub und Abwesenheit ganz einfach