Konflikte im Team? Freiwünsche Dienstplan helfen

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 24 März 2025
Mitarbeitende tragen Freiwünsche in digitalen Dienstplan ein

Eine effiziente Dienstplanung stellt viele Arbeitgeber und Betriebe vor Herausforderungen – besonders wenn es um Freiwünsche der Mitarbeitenden geht. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Mitarbeiterwünsche bei der Erstellung von Dienstplänen berücksichtigen können, welche Regelungen und Rechte zu beachten sind und wie Sie Konflikte im Team vermeiden.

Was ist ein Freiwünsche Dienstplan?

Freiwünsche im Dienstplan beschreibt eine Form der Dienstplanung, bei der Mitarbeitende im Voraus Wünsche zu freien Tagen oder bestimmten Terminen äußern können. Diese werden vom Arbeitgeber bei der Erstellung des Dienstplans möglichst berücksichtigt – unter Einhaltung betrieblicher Belange, gesetzlicher Regelungen wie dem Arbeitszeitgesetz und vertraglicher Vorgaben im Arbeitsvertrag.

📌 Ziel ist es, die Bedürfnisse der Mitarbeiter mit den Anforderungen des Betriebs in Einklang zu bringen. Das betrifft unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den Ausgleich von Urlaubstagen, Feiertagen oder auch kurzfristige Änderungen durch Krankheitsfälle im Team.

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👥 In vielen Branchen – insbesondere in der Pflege, im Einzelhandel oder der Gastronomie – sorgt diese Art der Dienstplangestaltung für mehr Zufriedenheit und steigert die Motivation der Arbeitskraft. Auch Betriebsräte und Personalverantwortliche erkennen zunehmend die Vorteile einer flexiblen und mitarbeiterorientierten Planung.

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Vorteile für Mitarbeiter und Arbeitgeber

Die Berücksichtigung von Freiwünschen im Dienstplan bringt klare Vorteile – sowohl für Mitarbeitende als auch für Arbeitgeber und Führungskräfte.

Vorteile für Mitarbeitende

👨‍👩‍👧‍👦 Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Mitarbeitende können persönliche Termine, Urlaub, Ferien oder familiäre Verpflichtungen wie Kinderbetreuung besser mit der Arbeitszeit abstimmen.

📅 Höhere Planbarkeit
Wer rechtzeitig weiß, wann er oder sie frei hat, kann private Vorhaben langfristig planen – ein Vorteil besonders bei der Urlaubsplanung oder bei der Abstimmung mit dem Verein oder der Schule der Kinder.

💬 Wertschätzung und Motivation
Das aktive Einbeziehen in die Dienstplangestaltung zeigt, dass die Bedürfnisse der Arbeitskraft ernst genommen werden – das stärkt die Bindung ans Unternehmen.

Vorteile für Arbeitgeber

🤝 Weniger Konflikte im Team
Wenn Wünsche frühzeitig eingebracht und im Rahmen des Dienstplanes berücksichtigt werden, lassen sich viele Probleme und Spannungen im Vorfeld vermeiden.

📉 Reduktion von Fehlzeiten
Zufriedene Mitarbeitende fehlen seltener – insbesondere dann, wenn sie sich auf ihren Dienstplan verlassen können und dieser auch persönliche Belange berücksichtigt.

🔁 Flexiblere Reaktion auf Veränderungen
Ein transparenter Umgang mit Freiwünschen erleichtert die Reaktion auf kurzfristige Änderungen wie Krankheitsfälle, Feiertage oder saisonale Schwankungen.

🧩 Effizientere Personalplanung
Durch das frühzeitige Erfassen von Freiwünschen wird die Erstellung des Dienstplanes strukturierter. Tools oder Anwendungen wie ein digitales Wunschbuch oder ein intelligentes DP-System können diesen Prozess zusätzlich unterstützen.

Mitarbeiterwünsche im Dienstplan

Dienstpläne gestalten mit Fokus auf Mitarbeiterwünsche

Mitarbeiterwünsche sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und fairen Dienstplangestaltung. Sie bieten nicht nur Raum für individuelle Lebenssituationen, sondern stärken auch das Vertrauen zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern.

Arten von Mitarbeiterwünschen

  • Freiwünsche: Wünsche nach bestimmten freien Tagen – sei es für Familienfeste, Ferien, Urlaubsanträge oder andere persönliche Anlässe. Diese können formlos oder über ein Wunschbuch eingereicht werden.

  • Tauschwünsche: Wünsche, bestimmte Dienste mit Kolleginnen und Kollegen zu tauschen – oft eine Lösung bei kurzfristigen Änderungen oder privaten Terminen.

  • Wunsch nach bestimmten Dienstarten oder -zeiten: Zum Beispiel Frühdienste, Spätdienste oder Wochenenddienste – je nach familiärer Situation, gesundheitlicher Einschränkung oder persönlichen Vorlieben.

Was sollten Arbeitgeber beachten?

📌 Die Berücksichtigung von Mitarbeiterwünschen erfolgt stets unter dem Vorbehalt betrieblicher Erfordernisse und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, etwa gemäß § 12 Abs. 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) oder dem Arbeitszeitgesetz.

📌 Nicht jeder Wunsch kann erfüllt werden – hier zählt ein fairer Umgang, Transparenz und eine nachvollziehbare Kommunikation im Team.

📌 Die Dokumentation aller eingegangenen Wünsche sowie die regelmäßige Kontrolle bei der Dienstplan-Erstellung helfen, Klarheit und Gerechtigkeit zu schaffen.

Tools & Anwendungen zur Unterstützung

Digitale Tools zur Dienstplanung oder spezielle Anwendungen mit Wunschbuch-Funktionen ermöglichen eine strukturierte Erfassung und Auswertung der Freiwünsche – und entlasten die Personalplanung enorm.

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Rechte des Arbeitnehmers im Dienstplan

Besprechung im Unternehmen zur Einteilung von Freiwünschen - Fragen und Antworten -Shiftbase

Die Rechte der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Dienstplan sind gesetzlich geregelt und bilden die Grundlage für eine faire und rechtskonforme Dienstplangestaltung. Arbeitgeber sollten diese Rechte kennen und in ihrer Planung berücksichtigen, um Konflikte und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem die maximale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen. Bei der Dienstplangestaltung müssen diese Vorgaben zwingend eingehalten werden.

§ 12 Abs. 2 TzBfG
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt vor, dass Wünsche von Mitarbeitenden zur Lage ihrer Arbeitszeit vom Arbeitgeber berücksichtigen werden sollen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegenstehen. Dies betrifft insbesondere Eltern, pflegende Angehörige oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Arbeitsvertrag und betriebliche Vereinbarungen
Auch individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag oder mit dem Betriebsrat abgestimmte Betriebsvereinbarungen haben Einfluss auf die Gestaltung des Dienstplanes.

Mitspracherecht und Direktionsrecht

Direktionsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, die Arbeitszeit im Rahmen des Arbeitsvertrags und geltender Gesetze festzulegen. Dabei muss er aber die berechtigten Interessen der Mitarbeitenden im Auge behalten.

Beteiligung durch Betriebsrat
In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser bei der Dienstplangestaltung mit einzubeziehen. Die Mitbestimmung stärkt die Position der Arbeitnehmer und sorgt für mehr Ausgewogenheit.

Praktische Umsetzung in der Planung

  • Arbeitgeber sollten frühzeitig die Freiwünsche und Urlaubsanträge der Mitarbeitenden erfassen und in die Planung einbeziehen.

  • Transparente Kommunikation, nachvollziehbare Entscheidungen und klare Regeln schaffen Vertrauen und vermeiden Missverständnisse.

  • Der Einsatz moderner Tools oder Softwarelösungen hilft, die Wünsche systematisch zu erfassen und mit den betrieblichen Anforderungen abzugleichen.

Konfliktvermeidung im Dienstplan

Dienstplan mit markierten Freiwünschen und Urlaubszeiten

Eine durchdachte Dienstplanung trägt wesentlich zur Harmonie im Team bei. Werden Freiwünsche, Urlaubsanträge und persönliche Belange der Mitarbeitenden nicht ausreichend berücksichtigt, kann das schnell zu Unzufriedenheit, Spannungen und organisatorischen Problemen führen. Umso wichtiger ist es, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und gezielt zu vermeiden.

Häufige Konfliktquellen

Ungleichbehandlung
Wenn bestimmte Mitarbeitende regelmäßig bevorzugt behandelt werden, zum Beispiel bei freien Feiertagen oder Wunschdiensten, entsteht schnell das Gefühl von Ungerechtigkeit im Team.

Kurzfristige Änderungen
Spontane Änderungen im Dienstplan ohne ausreichende Rücksprache führen oft zu Frustration – besonders, wenn private Termine oder familiäre Verpflichtungen betroffen sind.

Mangelnde Transparenz
Unklare Regeln zur Einreichung und Berücksichtigung von Freiwünschen schaffen Unsicherheit und Demotivation.

Tipps zur Konfliktvermeidung

✔️ Klare Regelungen
Legen Sie betriebliche Regeln für die Einreichung von Freiwünschen, Urlaubsplanung und Diensttausche fest – idealerweise schriftlich oder in Form einer Betriebsvereinbarung.

✔️ Gerechte Planung
Achten Sie bei der Erstellung des Dienstplanes auf eine faire Verteilung von Wochenenddiensten, Feiertagen und beliebten Freiwünschen – besonders in der Pflege und im Schichtdienst.

✔️ Frühzeitige Kommunikation
Sprechen Sie mit den Mitarbeitenden regelmäßig über ihre Wünsche, planen Sie vorausschauend und beziehen Sie das Team aktiv in die Planung ein.

✔️ Digitale Unterstützung
Moderne Anwendungen oder DP-Systeme mit Wunschbuch-Funktion ermöglichen eine strukturierte Erfassung von Wünschen und helfen, Doppelbelegungen oder Lücken zu vermeiden.

✔️ Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Die Einbindung des Betriebsrats sorgt für zusätzliche Kontrolle und Akzeptanz bei der Planung – besonders bei komplexen Situationen oder in größeren Betrieben.

Arbeitgeber prüft Freiwünsche im Büro am Bildschirm

Fazit

Ein freiwünsche Dienstplan ist mehr als nur ein Entgegenkommen – er ist ein wertvolles Instrument für eine mitarbeiterorientierte und gleichzeitig effiziente Dienstplanung. Wenn Arbeitgeber die Wünsche ihrer Mitarbeitenden ernst nehmen und in Einklang mit den betrieblichen Anforderungen bringen, profitieren alle Beteiligten: von einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis hin zu höherer Motivation und geringerer Fluktuation.

Die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung liegt in klaren Regeln, transparenter Kommunikation und der Nutzung moderner Tools. Insbesondere in Bereichen wie der Pflege oder bei wechselnden Arbeitszeiten im Schichtdienst bietet sich der Einsatz digitaler Anwendungen zur Dienstplan-Erstellung und -Kontrolle an.

Ob es um Urlaub, Freiwünsche, krankheitsbedingte Änderungen oder langfristige Urlaubsplanung geht – ein gut strukturierter und fairer Dienstplan schafft Vertrauen, reduziert Konflikte und stärkt das Teamgefühl im Betrieb.

Häufig gestellte Fragen

  • Grundsätzlich besteht kein rechtlicher Anspruch darauf, dass alle Freiwünsche automatisch umgesetzt werden. Allerdings sind Arbeitgeber laut § 12 Abs. 2 TzBfG verpflichtet, die Wünsche zur Lage der Arbeitszeit zu berücksichtigen, sofern dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. In der Praxis ist ein fairer Ausgleich zwischen betrieblichen Belangen und den Interessen der Mitarbeitenden entscheidend.

  • Hierfür gibt es keine gesetzlich festgelegte Regel. Die Anzahl der Freiwünsche hängt vom Betrieb, dem vorhandenen Personal, der Branche (z. B. Pflege oder Gastronomie) sowie internen Vereinbarungen ab. Viele Unternehmen legen gemeinsam mit dem Betriebsrat eine interne Regelung fest, die für alle fair und nachvollziehbar ist.

  • In solchen Fällen muss der Arbeitgeber eine Entscheidung im Rahmen seines Ermessens treffen. Dabei spielen soziale Kriterien, gesetzliche Vorgaben (z. B. Urlaub mit Kindern während der Schulferien) und betriebliche Notwendigkeiten eine Rolle. Wichtig ist eine transparente Kommunikation und, wenn möglich, die Suche nach alternativen Lösungen innerhalb des Teams.

Dienstplan
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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