Urlaubsgeld Anspruch: Eine wichtige Zusatzleistung für Mitarbeiter

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 27 September 2024
Checkliste für Arbeitgeber zum Thema Urlaubsgeld Anspruch

Ein motiviertes Team ist für jedes Unternehmen essenziell. Zufriedene Mitarbeiter sind das Herz einer erfolgreichen Firma. Daher widmen wir uns einem wichtigen Thema: dem Urlaubsgeld Anspruch. Dieser Beitrag beleuchtet, was Urlaubsgeld ist, den Anspruch der Mitarbeiter darauf, die Berechnung und Sonderregelungen inklusive Versteuerung. Bist du bereit, mehr über diese motivierende Leistung zu erfahren?

Was ist Urlaubsgeld?

Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige Auszahlung, die von Arbeitgebern den Beschäftigten einmal im Jahr ausgezahlt werden kann. Diese Bonuszahlung übersteigt das normale Entgelt des Mitarbeiters und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Urlaubsgeld kann entweder tariflich geregelt sein oder nach dem Belieben des Arbeitgebers ausgezahlt werden, um seine Mitarbeiter zu motivieren, sich bei ihnen zu bedanken oder ihre gute Arbeit zu belohnen.

Ähnlich verhält es sich auch bei dem Weihnachtsgeld. Auch für diese Sonderzahlung besteht ebenfalls kein gesetzlicher Anspruch, dennoch erhält ihn fast jeder zweite Mitarbeiter. Im Jahre 2021 durften sich laut einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung rund 52 % der Befragten über diese Zusatzleistung freuen – bei den Tarifbeschäftigten waren es sogar 77%. Aus diesem Grund wird das Weihnachtsgeld umgangssprachlich auch als 13. Lohn bezeichnet und das Urlaubsgeld als 14. Monatsgehalt.

⚡Achtung: Das Urlaubsgeld wird häufig mit dem Urlaubsentgeld verwechselt. Die Unterscheidung von Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt in diesem Bereich ist aber wichtig. Das Urlaubsentgeld ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben und steht jedem Arbeitnehmer zu. Es bezeichnet lediglich die Fortzahlung des normalen Gehaltes an den Mitarbeiter während seines Urlaubes. Denn in Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf bezahlten Urlaubsanspruch.

Rechtslage: Wann hat man Anspruch auf Urlaubsgeld?

Die Zahlung von Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzzahlung. Dementsprechend besteht kein gesetzlicher Urlaubsgeldanspruch für den Arbeitnehmer und keine Pflicht für den Arbeitgeber das Urlaubsgeld als solche Sonderzahlung auszuzahlen. Ob der seinen Mitarbeitern Urlaubsgeld auszahlt, liegt ihm vollkommen frei.

Dennoch hat jede Regel eine Ausnahme, und die des Urlaubsgeldanspruches sogar drei. Denn obwohl Mitarbeiter generell keinen gesetzlichen Anspruch auf ein 14. Monatsgehalt haben, können sie in folgenden Fällen dennoch auf eines bestehen:

Vertraglicher Anspruch

Obwohl Urlaubsgeld nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es vertraglich festgelegt werden. Vor allem Beschäftigte, die einem Tarifvertrag unterliegen, haben hier klare Vorteile - bei ihnen steigt die Anzahl der Urlaubsgeldempfänger von 35% auf 73%. Wenn weder ein Tarifvertrag noch eine Betriebsvereinbarung die Sonderzahlungen regelt, hängt es von den Verhandlungsgeschickten ab. In diesem Fall ist entscheidend, ob vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei den Gehaltsverhandlungen eine Klausel im Arbeitsvertrag zum Thema Urlaubsgeld aufgenommen wurde.

Betriebliche Übung

Wenn Arbeitnehmer über Jahre hinweg Urlaubsgeld erhalten haben, greift die sogenannte betriebliche Übung, und es besteht weiterhin Anspruch auf diese Sonderzahlung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht willkürlich seine Meinung ändern und zukünftige Boni aussetzen kann. Wurde dreimal hintereinander ohne Vorbehalt eine gleichbleibende Zusatzleistung gezahlt, hat der Arbeitnehmer auch in Zukunft einen Anspruch darauf.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Gemäß dem Gesetz sind alle gleich, und das gilt auch für den Arbeitgeber. Wenn deine Kollegen Urlaubsgeld erhalten, hast auch du einen Anspruch darauf. Denn wenn alle von einer zusätzlichen Zahlung profitieren, darf sie einem einzelnen nicht verwehrt werden. Allerdings ist es umgekehrt möglich, einen einzelnen Mitarbeiter für besonders gute Leistungen zu belohnen, ohne dass alle anderen ebenfalls davon profitieren müssen.

Wie ist die Berechnung bei Urlaubsgeld?

Bild eines Arbeitnehmers der über Urlaubsgeld Anspruch nachdenkt

Die Berechnung des Urlaubsgeldes erfolgt in der Regel auf Grundlage des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers. Es gibt jedoch keine einheitliche Methode zur Berechnung, da dies vom Arbeitgeber, tariflichen Vereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen abhängen kann. In den meisten Fällen wird das Urlaubsgeld als Prozentsatz des Bruttomonatsgehalts berechnet.

Urlaubsgeld: Wie viel Prozent vom Brutto?

Die Höhe des Urlaubsgeldes variiert je nach Unternehmen, Branche und individuellen Vereinbarungen. In der Regel bewegt sich der Prozentsatz des Urlaubsgeldes zwischen 25% und 100% des Bruttomonatsgehalts. Einige Unternehmen zahlen auch einen festen Betrag als Urlaubsgeld, unabhängig vom Gehalt des Mitarbeiters.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Urlaubsgeld steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Es wird zusammen mit dem regulären Gehalt ausgezahlt und unterliegt den üblichen Abzügen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Urlaubsgeld berechnen

Für die Berechnung des Urlaubsgeldes spielen viele Faktoren eine Rolle. Das Bundesland, die Branche, der Betrieb, das eigene Gehalt und die tariflichen Vereinbarungen müssen berücksichtigt werden, um die ungefähre Höhe der Sonderzahlungen zu ermitteln.

Auch für den Zeitpunkt, an dem das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, gibt es keine staatlichen Regelungen. Klassischerweise überweist der Arbeitgeber den Bonus jedoch zu einem bestimmten Stichtag, der häufig auf den Beginn der Reisezeit im Mai oder Juni fällt. Das genaue Datum kann im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt sein.

Beispielrechnung
Nehmen wir an, du arbeitest in einem Unternehmen der Automobilbranche und dein Bruttomonatsgehalt beträgt 3.000 Euro. Der tarifliche Urlaubsgeldsatz in deinem Betrieb beträgt 50% des Bruttomonatsgehalts. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren würde deine Urlaubsgeldzahlung 1.500 Euro betragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur ein fiktives Beispiel ist und die tatsächliche Berechnung des Urlaubsgeldes von verschiedenen individuellen und betrieblichen Faktoren abhängt. Es empfiehlt sich, den eigenen Arbeitsvertrag oder die tariflichen Vereinbarungen zu überprüfen, um genaue Informationen zur Urlaubsgeldberechnung zu erhalten.

Gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld - Sonderregelungen

Bild eines Vertragsdokuments mit Fokus auf Urlaubsgeld Anspruch

Auch wenn der Anspruch auf ein zusätzliches Monatsgehalt nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, so sind doch alle damit einhergehenden Rechte und Pflichten genauestens geregelt. Deshalb gibt es eine Reihe von Sonderregelungen, die klären, wie es sich mit dem Urlaubsgeld in folgenden Situationen verhält:

Urlaubsgeld bei Elternzeit

Nutzt der Arbeitgeber Zuschüsse (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), um die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter zu belohnen, ist es verständlich, dass er diese während der Elternzeit nicht auszahlen muss. Bei anderen Gründen, wie der Belohnung von Loyalität oder Betriebstreue, muss das Urlaubsgeld jedoch auch während der Elternzeit weiterhin gewährt werden. Wie viel Urlaubsgeld der Arbeitnehmer in diesem Fall erhält, hängt jedoch davon ab, ob er in einem erwerbstätigen oder nicht erwerbstätigen Beschäftigungsverhältnis steht und ob er sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist. Entsprechend werden die Höhe und die Besteuerung des Urlaubszuschusses angepasst.

Mutterschutz-Urlaubsgeld

Während des Mutterschutzes hat die Arbeitnehmerin auch weiterhin ein Recht auf Urlaubsgeld. Der Grund dafür ist, dass diese Wochen als Zeitraum betrachtet werden, in denen die werdende Mutter eigentlich noch gearbeitet hätte.

Anspruch auf Urlaubsgeld bei Kündigung

Bei einer Kündigung verliert der Arbeitnehmer weder den Anspruch auf seine Urlaubstage noch auf sein Urlaubsgeld. Beides richtet sich jedoch nach den im laufenden Kalenderjahr geleisteten Arbeitstagen und kann daher bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses geringer ausfallen. Kündigt der Arbeitnehmer, nachdem er sein volles Urlaubsgeld bereits erhalten hat, kann der Arbeitgeber dieses in bestimmten Fällen (anteilig) zurückfordern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es sich bei diesem Zuschuss um eine freiwillige Leistung handelt, zum Beispiel zur Mitarbeitermotivation oder Belohnung der Loyalität. Wenn das Urlaubsgeld jedoch als Bonus für geleistete Arbeit definiert ist oder als akzessorisches Urlaubsgeld bezeichnet wird, kann der Arbeitgeber es nicht zurückfordern.

Minijob Urlaubsgeld

Bei einem Minijob darf der Arbeitnehmer nicht mehr als 450 € pro Monat verdienen, um weiterhin steuerfrei beschäftigt zu bleiben. Da das Urlaubsgeld als Sonderzahlung zum Gehalt zählt, ist es ratsam, solche Zuschüsse bereits im Voraus abzulehnen, falls dadurch die 450-Euro-Grenze überschritten wird.

Urlaubsgeld-Anspruch bei Krankheit

Wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Bonusauszahlung krank ist, hat er dennoch einen Anspruch darauf. Ist er jedoch über einen längeren Zeitraum krank, kann sein Anspruch auf Urlaubsgeld verfallen. Die Höhe des Urlaubsgeldes richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und kann daher abhängig von der Anzahl der Krankheitstage entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen werden. Die genaue Abrechnung hängt also vom konkreten Fall ab.

Urlaubsgeld im Todesfall

Selbst im Todesfall des Arbeitnehmers kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen, der von den Angehörigen geltend gemacht werden kann. Auch in diesem Fall muss das Urlaubsgeld vollständig oder anteilig ausgezahlt werden, abhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitstage.

Wird Urlaubsgeld versteuert?

Thema Urlaubsgeld Anspruch für Arbeitgeber

Natürlich ist es wichtig, die Versteuerung des Urlaubsgeldes richtig zu handhaben. Offiziell handelt es sich beim Urlaubsgeld um ein zusätzliches Einkommen, das regulär versteuert werden muss. In der Steuererklärung wird es als "sonstiger Bezug" neben dem Arbeitslohn angegeben. Dadurch fallen nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben an. Je nach Steuerklasse und Verdiensthöhe kann dies dazu führen, dass das Urlaubsgeld geringer ausfällt als erwartet.

Steuerfreie Alternative:
Es gibt jedoch eine steuerfreie Alternative zum herkömmlichen Urlaubsgeld, nämlich die Erholungsbeihilfe. Diese kann pro Jahr 156 € betragen, zuzüglich Zuschüssen für Ehepartner (104 €) oder Kinder (52 €). Da die Erholungsbeihilfe steuer- und sozialabgabenfrei ist, kann sie in manchen Fällen eine attraktive Alternative zum herkömmlichen Urlaubszuschuss darstellen. Gleiches gilt auch für andere steuerfreie Extras wie Tankgutscheine, Bahntickets, Kita-Beiträge oder Mittagessen.

Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Bestimmungen und Freibeträge sich ändern können. Es wird daher empfohlen, sich bei Bedarf von einem Steuerberater oder der zuständigen Steuerbehörde beraten zu lassen.

Foto eines Beratungsgesprächs über Urlaubsgeld Anspruch

Ein umfassendes Verständnis des Urlaubsgeld Anspruchs kann dir als HR-Manager helfen, deine Verantwortlichkeiten nicht nur effizient, sondern auch mit größerer Zufriedenheit zu erfüllen. Es geht nicht nur darum, die Ansprüche korrekt zu verwalten, sondern auch darum, das Beste aus den zur Verfügung stehenden Ressourcen für deine Mitarbeiter herauszuholen. Mit den richtigen Kenntnissen und Werkzeugen ist dies durchaus möglich. Fordere dazu noch heute deine kostenlose Demoversion an.

 

Human Resource
Thema: Geld / Urlaubsgeld

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