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Home Office im Ausland: Grenzenlos effizient arbeiten

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 2 April 2025
Arbeiten im Ausland Home Office: Verlasse das Land ohne große Hürden

Sommer, Sonne, Strand und Meer – dazu noch der Laptop und schon ist das Homeoffice im Ausland perfekt. Viele Arbeitnehmer träumen davon, im Ausland zu arbeiten. Arbeitnehmerinnen sehen sich dabei oft besonderen Herausforderungen und Bedürfnissen gegenüber, wie der Notwendigkeit flexibler Arbeitsmodelle und der Beachtung rechtlicher sowie sozialer Absicherungen.

Wenn du als Arbeitgeber auch schon von dem einen oder anderen Mitarbeiter darauf angesprochen wurdest, ob du die Möglichkeit für Homeoffice im Ausland bietest, gibt es sicher einige Fragen, was bei der Arbeit im Ausland zu beachten ist.

Homeoffice auf dem Vormarsch

Die weltweite Corona Pandemie, die die Welt seit Anfang 2020 in Atem hält, hat auch in Sachen Arbeitsrecht einiges verändert. Viele Arbeitnehmer fielen, gerade in Bürojobs, in die neue Homeoffice Pflicht – Arbeiten im Homeoffice war also an der Tagesordnung, denn in Büros sollte sich niemand mehr aufhalten. Für Arbeitgeber bestand die Herausforderung darin, die Arbeit so umzustrukturieren, dass der Arbeitsplatz nicht mehr ausschließlich vor Ort sein musste. Die Mitarbeiter ihrerseits richteten sich einen Arbeitsplatz zu Hause ein und arbeiteten dann im Home Office. Leider fiel dann auch der ersehnte Urlaub anders als sonst aus.

Passend zum Thema Homeoffice: Die Home Office Pauschale: Vorteile, Nachteile und Tipps zur Nutzung

Jetzt, wo aber Urlaub wieder möglich ist, fragen sich viele Arbeitnehmer, ob ihr Arbeitgeber das Homeoffice im Ausland nicht ganz einfach möglich machen könnte. Wer sich zu Hause motivieren kann, kann das schließlich, so die Theorie, auch im Ausland schaffen. Dabei sollten jedoch die rechtlichen und organisatorischen Aspekte des Homeoffice ins Ausland berücksichtigt werden, einschließlich der gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes, Sozialversicherung, Steuerrecht und Datenschutz. Die wachsende Beliebtheit des mobilen Arbeitens aus dem Ausland zeigt, dass immer mehr Menschen diese Möglichkeit in Betracht ziehen.

Vergleich: Homeoffice im Ausland vs. Workation

Viele verwechseln Homeoffice im Ausland mit Workation. Doch was genau sind die Unterschiede? Hier haben wir eine Tabelle erstellt, die die Unterschiede verdeutlicht:

Kriterium

Homeoffice im Ausland 💻

Workation 🏖️💻

Dauer

Langfristig (Monate/Jahre)

Kurzfristig (Wochen)

Gesetzliche Vorgaben

Sozialversicherung & Steuerpflicht beachten

Keine oder geringe steuerliche Relevanz

Arbeitgeberpflichten

Muss offiziell erlaubt & vertraglich geregelt sein

Oft nur als Sonderregelung für kurze Zeit möglich

 

Mit Wohnsitz in Deutschland im Ausland arbeiten

Home Office im Ausland und Nicht-EU-Ausland: Rechtliche Überlegungen und Planungstipps

Tatsache ist: Deine Arbeitnehmer haben dir gegenüber kein Recht auf Homeoffice. Eine gesetzliche Regelung zum Arbeiten im Home Office existiert nicht. Daher gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, die das Arbeiten im Ausland, also mobiles Arbeiten im Ausland einschließlich Home Office im Nicht-EU-Ausland, vorschreibt. Es ist auch nicht eindeutig geregelt, ob Home Office im Ausland erlaubt ist.

Es ist also wichtig, dass du dich mit deinen Mitarbeitern einigst und idealerweise Rahmenbedingungen für das Arbeiten im Ausland festlegst. Auch rechtlich gibt es einiges zu bedenken. Das Arbeitsrecht vieler Länder schreibt den Schutz der Arbeitnehmer zwingend vor. Prüfe also unbedingt das lokale Recht, damit das Mobile Office im Ausland, auch in Ländern außerhalb der EU, nicht zum rechtlichen Problem wird. Beachte dabei die Risiken des Homeoffice im Ausland und informiere dich über die gesetzlichen Bestimmungen im Zielland, um rechtliche Probleme und steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Die EU Entsenderrichtlinie ist beim Arbeiten innerhalb der EU meistens nicht anwendbar, da der Wunsch zum Homeoffice im Ausland oft von den Arbeitnehmern ausgeht. Für dich als Arbeitgeber kann das bedeuten, dass du einen nach lokalem Recht umsetzen musst.

Bevor deine Mitarbeiter also ihre Taschen packen und außerhalb oder innerhalb der EU ihre Arbeit aufnehmen, ist es essentiell, vorausschauend zu planen. Wenn du dir nicht sicher bist, wie die Produktivität deiner Teammitglieder im Ausland aussehen wird, könntest du als eine deiner Bedingungen auch eine Testphase anordnen.

Zusätzlicher Arbeitsvertrag?

Wenn beide Seiten auf Nummer sicher gehen wollen, ist mindestens eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag sinnvoll. Diese sollte folgende Punkte umfassen:

  • Erreichbarkeit: Leg unbedingt fest, wann deine Mitarbeiter erreichbar sein müssen und wie du sie erreichen kannst. Die Kontaktdaten und auch die Zeiten müssen absolut verbindlich sein.

  • Zeitliche Befristung: Natürlich möchtest du deinen Mitarbeiter nicht auf Dauer im Ausland wissen. Denn das hätte viele Auswirkungen auf dein gesamtes Unternehmen. Lege also direkt fest, wie lange Angestellte sich maximal im Ausland aufhalten dürfen und dort ihr Homeoffice umsetzen können.

  • Kostenerstattung: Sowie dein Mitarbeiter im Ausland arbeitet und dort ein Homeoffice aufbaut, entstehen ihm Kosten und dabei solltet ihr gemeinsam festlegen, welche Kosten du übernimmst. Du kannst beispielsweise anbieten, dass du das Büro dort ausstattest, dafür aber die Verpflegung selbst gezahlt wird.

  • Verpflichtungen aus Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht: Als Arbeitgeber hast du eine Sorgfaltspflicht, was deine Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten, angeht. Gerade bei Steuern und Sozialversicherungen habt ihr nicht viel Gestaltungsspielraum. Erkundige dich daher mit etwas Vorlauf, was angesagt ist, damit du auf der sicheren Seite bist. Manche Anträge könnten Zeit in Anspruch nehmen. Lange Aufenthalte im Ausland können sowohl Steuer- als auch Sozialversicherungsbeitragspflichten verursachen, und unterschiedliche steuerliche Regelungen der Länder führen oft zu Rechtsunsicherheit.

  • Rückkehrpflicht: Stelle direkt klar, dass du erwartest, dass dein Mitarbeiter zurückkehrt und nicht dauerhaft Homeoffice im Ausland ausüben kann. Denn das wäre eine Auswanderung und hätte für dich als Arbeitgeber und für dein Unternehmen unmittelbare Konsequenzen.

Falls es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, musst du diesen in all diese Entscheidungen einbeziehen, denn dann brauchst du auch eine passende Betriebsvereinbarung über das mobile Arbeiten im Ausland.

Teilzeitarbeit oder Vollzeitarbeit in einem anderen Land

Regelungen für Sozialversicherung und Steuern

Homeoffice im Ausland unterliegt denselben steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wie die Arbeit in einem Unternehmensbüro.

Innerhalb von Europa ist es wichtig, dass deine Mitarbeiter eine A1 Bescheinigung mit sich führen. Diese A1 Bescheinigung sagt aus, ob das Recht des Wohnstaats oder eines anderen Staates maßgeblich sind. Dabei gibt es zwei wichtige Faktoren:

  • Dauer des Arbeitsaufenthalts: Wie lange wird der Angestellte im Ausland tätig sein?

  • genauer Ort: Liegt der Arbeitsort der Träume innerhalb der EU oder außerhalb der EU?

Ist diese Dauer länger als 3 Monate und liegt der Arbeitsort innerhalb der EU, muss die Sozialversicherung im Tätigkeitsland abgeführt werden.

Eine Ausnahme bildet dabei die sogenannte Entsendung: Diese liegt dann vor, wenn du als Arbeitgeber deine Mitarbeiter für maximal 24 Monate ins Ausland schickst. Möchte aber dein Mitarbeiter das mobile Arbeiten, also Home Office im Ausland leben, liegt keine Entsendung vor.

Außerhalb der EU sind die Regelungen nicht ganz so einheitlich. Dann musst du dich informieren, welche Regeln für Unternehmen gelten. Achte besonders auf Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. In vielen Ländern funktioniert das inzwischen online, so dass weder du noch dein Mitarbeiter zuvor Deutschland verlassen müssen, um das mobile Office einzurichten.

Innerhalb Europas entfällt die Verpflichtung für eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis. Hier greift die allgemeine Freizügigkeit zwischen den Staaten. Achte allerdings auf die Regelungen während der Corona Pandemie. Das Risiko, heimlich im Ausland zu arbeiten, kann schwerwiegende Folgen haben, wie Abmahnungen oder eine Kündigung. Teilweise müssen Angaben des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers hinterlegt werden, damit mobiles Arbeiten dort möglich wird.

Steuern für mobiles Arbeiten

Grundsätzlich gibt es keine pauschalen Richtlinien, wo Steuern gezahlt werden müssen. Die 183 Tage Regelung besagt allerdings, dass, sofern die 183 Tage innerhalb der Europäischen Union nicht überschritten werden und das Gehalt von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen gezahlt wird, sofern auch der Angestellte seinen Wohnsitz in Deutschland behält, dass die Steuern weiterhin in Deutschland gezahlt werden. Viele Länder haben inzwischen ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, das klar regelt, wohin die Steuern zu entrichten sind.

Besonderheiten in der Arbeitswelt

Wird der Anteil des Homeoffice im Ausland größer, spricht man von einer Verfestigung des mobilen Arbeitens und dann solltest du als Arbeitgeber mit deiner HR überprüfen, wie diese Lage zu behandeln ist. Es zählt dann zu deinen Verpflichtungen eines Arbeitgebers, deinen Firmensitz korrekt anzugeben. So ein dauerhaftes Homeoffice, das sich im Ausland befindet, gilt dann nämlich als Betriebsstätte im Ausland und kann, gerade wenn Verträge abgeschlossen oder Räume angemietet werden, zu Kosten für dich führen. Es ist daher wichtig, sich über die gesetzlichen Bestimmungen im Zielland zu informieren, um rechtliche Probleme und steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Anders wiederum sieht es aus, wenn die Vereinbarung nur temporär genutzt wird und der Angestellte lediglich mit seinem Laptop in seinem Homeoffice seinen Traum lebt. Dann kann das Auslands Homeoffice eine echte Bereicherung für dich werden.

Workation Beispiel: Wohnort im Ausland

Was sind die Voraussetzungen für das Arbeiten im Ausland Home Office?

Wenn jemand ganz neu bei dir anfängt und direkt davon spricht, dass er im Ausland arbeiten möchte, du sollst dafür bitte die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, solltest du die Gründe für die Einstellung gründlich überdenken.

Wenn jemand aber schon länger bei dir arbeitet und du ihm vertraust, dass er seine Arbeitsleistung sicher erbringen wird, ist es durchaus möglich, dass Menschen auch außerhalb von Deutschland ihr Homeoffice ausleben.

Wichtig ist, dass sowohl du als auch der Angestellte wissen, auf was ihr euch da einlasst. Eine solche Entscheidung sollte unter keinen Umständen überstürzt getroffen werden. Die wohl wichtigste Voraussetzung ist hier das Vertrauen. Bist du dir sicher, dass dein Teammitglied seine Arbeitszeit einhalten wird? Dann liegen die Argumente ganz klar auf der Seite des Arbeitnehmers.

Gerade Corona hat den Menschen wie den Firmen gezeigt, dass die Produktivität sich vor Ort nicht unbedingt vergrößert. Vielmehr erlebten viele Teammitglieder, dass sie ihr Leben umstrukturieren müssen, dafür aber ganz klar von den Möglichkeiten des Home Office profitierten. Das Stichwort war hier Work Life Balance. Vielfach fielen Reisen weg, auch lästige Präsenztermine waren nicht mehr an der Tagesordnung. Vieles ließ sich plötzlich durch Videotermine umsetzen und auch der Bereich Homeoffice nahm immer mehr an Bedeutung zu.

Die meisten Firmen haben inzwischen gelernt, ihren Angestellten zu vertrauen. Bevor du der Arbeit außerhalb von Deutschland zustimmst, wäre es sinnvoll, dass es bereits eine etablierte Home Office Kultur in deinem Unternehmen gibt. Denn dann lässt sich das Homeoffice im Ausland auf den Regeln dieser Arbeit auch außerhalb von Deutschland aufbauen. Falls du dieses System dauerhaft etablieren möchtest, solltest du eine Muster Vereinbarung aufsetzen, wie deine Regeln sind. Welche Kommunikationsmittel möchtest du nutzen? Auf welche Art möchtest du Feedback geben und erhalten? Wer kümmert sich um Visa? Wenn all das geklärt ist, kann ein zumindest zeitweise im Ausland ausgeführter Job eine echte Chance sein – sowohl für dich als auch für deinen Angestellten.

Home Office im Ausland - Shiftbase

Datenschutz und Mitarbeiterdaten

Datenschutz ist ein essenzieller Aspekt, wenn es um das Arbeiten im Homeoffice im Ausland geht. Auch wenn deine Mitarbeiter von einem anderen Land aus arbeiten, bleiben die Datenschutzrichtlinien deines Unternehmens unverändert. Als Arbeitnehmer ist man weiterhin dazu verpflichtet, die Datenschutzrichtlinien des Arbeitgebers einzuhalten.

Die Datenverarbeitung muss auch beim Homeoffice im Ausland nach den Standards der DSGVO erfolgen. Das bedeutet, dass alle personenbezogenen Daten genauso geschützt werden müssen wie im Heimatland. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Mitarbeiter über die Datenschutzbestimmungen informiert sind und diese einhalten.

Es ist ratsam, eine Datenschutzvereinbarung zu erstellen, die die spezifischen Anforderungen des Homeoffice im Ausland berücksichtigt. Diese Vereinbarung sollte klar definieren, wie Daten verarbeitet und geschützt werden, um sicherzustellen, dass keine Datenschutzverletzungen auftreten. So bleibt der Schutz sensibler Informationen auch im Ausland gewährleistet.

Vorteile von Remote Work im Ausland

Remote Work im Ausland bietet sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Für Arbeitnehmer bedeutet dies oft eine verbesserte Work-Life-Balance und mehr Flexibilität. Sie können ihre Arbeitsumgebung frei wählen und so in einer Umgebung arbeiten, die sie bevorzugen und in der sie sich wohlfühlen.

Für Arbeitgeber kann Remote Work im Ausland die Mitarbeitermotivation erhöhen und das Employer Branding stärken. Ein flexibles Arbeitsmodell kann das Unternehmen attraktiver für talentierte Fachkräfte machen. Zudem können internationale Netzwerke und Erfahrungen aufgebaut werden, die für das Unternehmen von großem Nutzen sein können.

Ein weiterer Vorteil ist die Kostenreduktion. Arbeitgeber können ihre Kosten reduzieren, indem sie auf Büroflächen und Infrastruktur verzichten. Dies kann besonders in teuren Metropolen eine erhebliche Ersparnis bedeuten.

Remote Work im Ausland kann auch zu einer höheren Produktivität und Effizienz führen. Arbeitnehmer, die in einer Umgebung arbeiten, die sie bevorzugen, sind oft motivierter und können ihre Aufgaben effektiver erledigen. So profitieren beide Seiten von den Möglichkeiten, die das Homeoffice im Ausland bietet.

Fazit

Homeoffice im Ausland bietet viele Vorteile, erfordert aber eine sorgfältige Planung in Bezug auf Arbeitszeiterfassung, Krankheitsfälle und Steuerpflichten. Unternehmen sollten frühzeitig klare Richtlinien aufstellen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Wie können wir für dich aktiv werden?

Wir von Shiftbase helfen Unternehmen, innerhalb und außerhalb der EU, einen Überblick über ihre Arbeitszeiten und Abrechnungen zu behalten.

Wenn das für dich interessant klingt, laden wir dich herzlich ein, eine kostenlose Demo in Anspruch zu nehmen.

Falls du Fragen bei der Implementierung hast, stehen wir dir natürlich mit Rat und Tat zur Seite. 

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Häufig gestellte Fragen
  • Ja, Arbeitgeber sind auch im Ausland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen, wenn diese unter deutsches Arbeitsrecht fallen. Das bedeutet:

    Pflicht zur Zeiterfassung gemäß EuGH-Urteil (2019)

    • Arbeitgeber müssen eine objektive, verlässliche und zugängliche Zeiterfassung sicherstellen.

     Länderspezifische Regelungen beachten

    • In einigen Ländern gibt es strengere Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung.

    • Beispielsweise kann es sein, dass in Spanien oder Frankreich verpflichtende elektronische Zeiterfassungssysteme erforderlich sind.

     Empfohlene Lösungen

    • Digitale Zeiterfassungstools wie Shiftbase können helfen, die Arbeitszeiten ortsunabhängig zu dokumentieren.

    👉 Tipp für Arbeitgeber: Klare Regelungen zur Arbeitszeiterfassung im Homeoffice sollten im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung festgelegt werden.

  • Wenn ein Mitarbeiter während der Remote-Arbeit im Ausland krank wird, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie in Deutschland – jedoch mit einigen Besonderheiten:

     Krankschreibung einreichen

    • Arbeitnehmer müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen.

    • Je nach Aufenthaltsland kann es sein, dass eine ärztliche Bescheinigung übersetzt oder beglaubigt werden muss.

     Länderspezifische Meldepflichten

    • Innerhalb der EU/EWR oder der Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

    • Außerhalb der EU kann eine private Auslandskrankenversicherung notwendig sein, da nicht alle Krankenkassen Kosten übernehmen.

     Gehaltsfortzahlungspflicht des Arbeitgebers

    • Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung (bis zu 6 Wochen).

    • Danach übernimmt ggf. die gesetzliche Krankenversicherung (je nach Versicherungsstatus).

    👉 Tipp für Arbeitgeber: Unternehmen sollten vorab prüfen, welche Regelungen für Krankheit im Ausland gelten, insbesondere in Ländern außerhalb der EU.

  • Homeoffice im Ausland kann steuerliche Risiken für Arbeitgeber mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf Sozialversicherung, Lohnsteuer und Betriebsstättenrecht:

    ⚠️ Risikofaktor 1: Lohnsteuerpflicht im Ausland

    • Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft aus dem Ausland arbeitet, kann das dort eine Lohnsteuerpflicht auslösen.

    • Faustregel: Je länger ein Mitarbeiter im Ausland arbeitet, desto höher das Risiko, dort steuerpflichtig zu werden.

    ⚠️ Risikofaktor 2: Sozialversicherungspflicht

    • Arbeitnehmer können unter die Sozialversicherungspflicht des Gastlandes fallen.

    • Innerhalb der EU ist eine A1-Bescheinigung erforderlich, um weiterhin in Deutschland sozialversichert zu bleiben.

    • In Drittstaaten muss geprüft werden, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

    ⚠️ Risikofaktor 3: Gefahr einer Betriebsstätte im Ausland

    • Falls ein Mitarbeiter dauerhaft aus dem Ausland arbeitet und dort geschäftliche Tätigkeiten ausführt, könnte das als Betriebsstätte gewertet werden.

    • Dies könnte zur Folge haben, dass das Unternehmen im Ausland steuerpflichtig wird.

    👉 Tipp für Arbeitgeber:

    • Dauer der Auslandstätigkeit begrenzen (z. B. max. 183 Tage pro Jahr, um Steuerpflicht zu vermeiden).

    • Steuerberater oder Experten für internationales Steuerrecht hinzuziehen, um Risiken zu minimieren.

Vorschriften
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

Disclaimer

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