Die Temperaturen steigen, und mit ihnen oft auch die Frage: Gibt es Hitzefrei bei der Arbeit? Ob im Büro, im Home Office oder für gewerbliche Arbeitnehmer – es gibt klare Regelungen, die festlegen, ab wann Hitzefrei gewährt werden kann und welche Rechte du als Arbeitnehmer hast. In diesem Artikel erfährst du, was bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz zu beachten ist und welche Maßnahmen dein Arbeitgeber ergreifen muss, um deine Gesundheit zu schützen.
Ab wann gibt es Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Hitzefrei am Arbeitsplatz ist nicht gesetzlich geregelt, aber es gibt Richtlinien, die bei der Arbeit beachtet werden müssen. Laut der Arbeitsstättenverordnung sollte die Raumtemperatur im Arbeitsraum 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Ab 30 Grad Celsius müssen Arbeitgeber Aktionen unternehmen, um die Temperatur zu senken und Schutz vor der Sonne zu gewährleisten, wie z.B. Ventilatoren, mobile Unterstellmöglichkeiten oder Lockerung der Kleiderordnung. Bei Temperaturen über 35 Grad Celsius gilt der Arbeitsplatz ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen als unzumutbar, und es besteht das Recht, die Arbeit einzustellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
Regelungen für das Büro: Rechte und Pflichten
Im Büro gelten klare Regelungen, um Arbeitnehmer vor extremer Hitze zu schützen. Arbeitgeber müssen ab 26 Grad Celsius Maßnahmen ergreifen, um das Arbeitsumfeld zu verbessern, etwa durch Sonnenschutz oder den Einsatz von Ventilatoren. Bei Temperaturen ab 30 Grad Celsius sind zusätzliche Schritte erforderlich, wie die Bereitstellung von Getränken oder das Ermöglichen flexibler Arbeitszeiten. Überschreitet die Raumtemperatur 35 Grad Celsius und es können keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, gilt der Arbeitsplatz als unzumutbar, und eine Arbeitsunterbrechung ist gerechtfertigt. Arbeitgeber sind verpflichtet, für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Es gibt jedoch keinen automatischen Anspruch auf Hitzefrei. Stattdessen liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls Alternativen anzubieten, wie etwa Home Office oder eine Verschiebung der Arbeitszeiten in kühlere Stunden. Mitarbeiter sollten ihre Rechte kennen und bei Bedarf mit dem Arbeitgeber über mögliche Anpassungen sprechen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen auch bei hohen Temperaturen zumutbar bleiben.
Hitzefrei im Home Office: Gibt es Unterschiede?
Im Home Office gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie im Büro, was den Schutz vor hohen Temperaturen betrifft. Allerdings ist die Verantwortung für angemessene Arbeitsbedingungen im Home Office primär beim Arbeitnehmer selbst angesiedelt. Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, darauf hinzuweisen, wie man sich vor Hitze schützt und wie der Arbeitsplatz optimal gestaltet werden kann, doch die Umsetzung obliegt dem Mitarbeitenden. Technische Maßnahmen wie Ventilatoren oder Klimaanlagen müssen hier selbst organisiert werden. Dennoch können Angestellte auch im Home Office Maßnahmen mit dem Arbeitgeber abstimmen, wie z.B. flexible Arbeitszeiten oder Pausen während der heißesten Stunden des Tages. Auch sollte der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Arbeitsmaterialien wie Laptops nicht überhitzen. Im Gegensatz zum Büro fehlt jedoch oft die direkte Aufsicht, weshalb Arbeitnehmer im Home Office besonders achtsam sein sollten, um ihre Arbeitsbedingungen selbst optimal zu gestalten. Ein direkter Anspruch auf Hitzefrei existiert jedoch auch im Home Office nicht, sodass die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheidend ist, um bei extremen Temperaturen Lösungen zu finden, die die Produktivität und Gesundheit nicht gefährden.
Besondere Regelungen für gewerbliche Arbeitnehmer
Gewerbliche Angestellte sind oft extremeren Bedingungen ausgesetzt als Büroangestellte, weshalb es spezifische Regelungen gibt. Arbeiten im Freien oder in nicht klimatisierten Hallen können besonders belastend sein, weshalb hier ab einer Temperatur von 30 Grad Celsius Maßnahmen notwendig sind. Arbeitgeber müssen bei hohen Temperaturen Schutzmaßnahmen wie regelmäßige Pausen, Bereitstellung von Getränken oder Anpassung der Arbeitszeiten vorsehen. Steigen die Temperaturen über 35 Grad, darf ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht weitergearbeitet werden. In besonders hitzeexponierten Bereichen, wie etwa auf Baustellen, sind zusätzliche Schutzvorkehrungen, wie das Tragen leichterer Schutzkleidung oder die Bereitstellung von Schattenplätzen, zwingend erforderlich. Arbeitgeber tragen hier eine erhöhte Verantwortung, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. In extremen Fällen kann sogar eine vorübergehende Arbeitsunterbrechung gerechtfertigt sein. Wichtig ist, dass gewerbliche Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und sich bei unangemessenen Arbeitsbedingungen an ihren Betriebsrat oder die Gewerbeaufsicht wenden können, um notwendige Maßnahmen durchzusetzen.
Maßnahmen zur Abkühlung am Arbeitsplatz
Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz können nicht nur unangenehm sein, sondern auch die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber rechtzeitig Maßnahmen zur Abkühlung ergreifen, um ein angenehmes und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Eine der ersten und einfachsten Maßnahmen ist die Verwendung von Sonnenschutzvorrichtungen an Fenstern, um die direkte Sonneneinstrahlung zu reduzieren. Rollläden, Jalousien oder spezielle Sonnenschutzfolien können hier effektiv helfen, die Raumtemperatur zu senken.
Zusätzlich sollten Arbeitgeber auf eine ausreichende Belüftung der Arbeitsräume achten. Ventilatoren oder mobile Klimageräte können temporär Abhilfe schaffen, insbesondere in Räumen, die schlecht belüftet sind. Auch das Öffnen von Fenstern in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden kann helfen, kühlere Luft hereinzulassen und die Räume so auf eine angenehme Temperatur zu bringen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Anpassung der Arbeitszeiten. Durch flexible Arbeitszeitmodelle können Angestellte die heißesten Stunden des Tages vermeiden. So könnte etwa ein früherer Arbeitsbeginn oder eine längere Mittagspause, in der die Hitze am stärksten ist, dazu beitragen, die Belastung zu minimieren.
Neben technischen Maßnahmen ist auch die Lockerung der Kleiderordnung eine sinnvolle Option. Leichte, atmungsaktive Kleidung kann den Tragekomfort deutlich erhöhen und die Hitze erträglicher machen. Arbeitgeber können zudem kühlende Getränke wie Wasser oder ungesüßten Tee bereitstellen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden ausreichend hydriert bleiben.
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Auch regelmäßige Pausen in kühleren Bereichen des Gebäudes oder im Schatten können dazu beitragen, die Belastung durch Hitze zu reduzieren. Wenn möglich, sollten Arbeitnehmer körperlich anstrengende Tätigkeiten auf kühlere Zeiten verlegen.
Insgesamt ist es entscheidend, dass Arbeitgeber bei hohen Temperaturen schnell reagieren und die richtigen Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Eine Kombination aus technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen sorgt dafür, dass auch bei extremen Temperaturen ein angenehmes und produktives Arbeitsumfeld aufrechterhalten bleibt.
Arbeitsstättenverordnung und ihre Bedeutung bei Hitze
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) als Teilbereich im Arbeitsrecht spielt eine zentrale Rolle, wenn es um den Schutz von Arbeitnehmern vor extremen Temperaturen am Arbeitsplatz geht. Sie legt fest, welche Anforderungen an die Gestaltung und Ausstattung von Arbeitsplätzen gestellt werden müssen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Besonders relevant ist hier die Regelung zur Raumtemperatur – quasi das Hitzefrei am Arbeitsplatz. Laut ArbStättV sollte die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Temperatur zu senken.
Wichtig ist auch, dass die Verordnung nicht nur die Temperatur an sich regelt, sondern auch den Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Belastungen durch hohe Temperaturen so gering wie möglich zu halten. Das kann beispielsweise durch die Anpassung der Arbeitszeiten, die Verlagerung körperlich anstrengender Tätigkeiten auf kühlere Tageszeiten oder durch regelmäßige Pausen in kühlen Räumen geschehen. Hitze am Arbeitsplatz ist also ein Fall, den du als Arbeitgeber einfach so abtun kannst. Es gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers, die Arbeit so zu gestalten, dass sie gut geleistet werden kann.
Die Arbeitsstättenverordnung ist damit ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass auch bei extremen Temperaturen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleistet bleibt. Arbeitgeber sollten diese Vorgaben ernst nehmen und proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen.
Rechtsanspruch auf Hitzefrei: Mythos oder Realität?
Ein direkter Rechtsanspruch auf Hitzefrei existiert in Deutschland nicht, weder im Büro noch in anderen Arbeitsumgebungen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer bei extremen Temperaturen nicht automatisch das Recht haben, ihre Arbeit niederzulegen. Die Arbeitsstättenverordnung gibt jedoch klare Richtlinien vor, die Arbeitgeber verpflichten, bei hohen Temperaturen Maßnahmen zu ergreifen. Wenn die Temperatur im Büro oder am Arbeitsplatz über 26 Grad Celsius steigt, müssen Arbeitgeber, wie bereits angesprochen, reagieren.
Ab 30 Grad Celsius sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen erträglicher zu machen. Wenn jedoch trotz dieser Maßnahmen die Temperaturen über 35 Grad steigen, kann der Arbeitsplatz ohne weitere Schutzvorkehrungen als unzumutbar angesehen werden, und Angestellte können in solchen Fällen theoretisch die Arbeit verweigern. Dies muss jedoch im Einzelfall abgewogen werden und in Abstimmung mit dem Arbeitgeber geschehen. Einfach so Hitzefrei nehmen ist also während der Arbeit nicht gestattet.
Wichtig ist, dass Angestellte ihre Rechte kennen und aktiv mit ihrem Arbeitgeber kommunizieren, um sinnvolle Lösungen zu finden. Ein Anspruch auf vollständiges Hitzefrei besteht jedoch nicht, sodass das Thema oft missverstanden wird. Arbeitgeber sind dennoch in der Pflicht, präventiv zu handeln und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Proaktiver Schutz bei Hitze ist entscheidend
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