Feiertagszuschläge können ein komplexes Thema sein, aber sie sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und der Gehaltsabrechnung. Eine korrekte Berechnung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann auch dazu beitragen, dass sich die Mitarbeiter wertgeschätzt fühlen und gerne an Feiertagen arbeiten. Daher ist es unerlässlich, dass du dieses Thema vollständig verstehst. Du fragst dich vielleicht: "Was ist das genau?" oder "Wie berechne ich das richtig?" Wenn das der Fall ist, bist du hier genau richtig.
Was ist ein Feiertagszuschlag?
Ein Feiertagszuschlag ist ein zusätzlicher Lohn, den du als Arbeitnehmer für das Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen erhältst. Dieser Zuschlag ist eine Art Kompensation dafür, dass du an Tagen arbeitest, die allgemein als Ruhetage gelten. Die Höhe des Feiertagszuschlags kann variieren und ist oft in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in gesetzlichen Regelungen festgelegt. In vielen Fällen beträgt der Zuschlag 50% bis 100% deines normalen Stundenlohns. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jeder Feiertag automatisch einen Anspruch auf Feiertagszuschlag begründet; dies hängt von deinem spezifischen Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen in deinem Land ab.
Warum ist es wichtig, den Feiertagszuschlag richtig zu berechnen?
Zum einen ist es natürlich eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn du den Feiertagszuschlag falsch berechnest, kannst du gegen das Arbeitsgesetz verstoßen, was zu Bußgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Zum anderen geht es um Fairness und die Wertschätzung deiner Mitarbeiter. Wenn deine Mitarbeiter an Feiertagen arbeiten, leisten sie einen zusätzlichen Beitrag zu deinem Unternehmen. Sie verzichten auf ihre Freizeit und die Möglichkeit, den Feiertag mit Familie und Freunden zu verbringen. Ein korrekt berechneter Feiertagszuschlag ist eine Art, ihnen für ihren Einsatz zu danken.
Es ist also nicht nur eine Frage des Gesetzes, sondern auch eine Frage der Unternehmenskultur und des Mitarbeiterengagements.
Gesetzliche Feiertage 2023 in Deutschland
Um den Feiertagszuschlag richtig berechnen zu können, ist es zunächst wichtig zu wissen, wann gesetzliche Feiertage anstehen. In Deutschland variiert die Anzahl der Feiertage je nach Bundesland, einige sind jedoch bundesweit gültig.
Zu diesen bundesweiten Feiertagen gehören beispielsweise Neujahr, der Tag der Arbeit, der Tag der Deutschen Einheit und Weihnachten. Insgesamt gibt es neun gesetzliche Feiertage, die in ganz Deutschland gelten.
Darüber hinaus gibt es noch einige Feiertage, die nur in bestimmten Bundesländern gelten. Dazu gehören zum Beispiel der Karfreitag und der Ostermontag, der Himmelfahrtstag und der Pfingstmontag, Fronleichnam, der Reformationstag und der Buß- und Bettag.
Eine vollständige Liste der gesetzlichen Feiertage 2023 in Deutschland, auf die du achten solltest, findest du in unserem ausführlichen Artikel über die gesetzlichen Feiertage 2023.
Stundenlohn Feiertagszuschlag berechnen - So geht's
Unabhängig von der Art der Arbeit und der Bedeutung der Feiertage ist es wichtig zu wissen, wie die Bezahlung an Feiertagen geregelt ist. Welche Termine musst du dir gesondert merken?
Generell ist die Vergütung von Arbeit an Feiertagen im sogenannten Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Erfahre hier was eine Entgeltfortzahlung bedeutet.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Firmen die Gehaltszahlung für Feiertage verweigern und die Mitarbeiter sich gezwungen fühlen, für die Bezahlung der Arbeit an Feiertagen wie Christi Himmelfahrt, Fronleichnam oder anderen gesetzlichen Feiertagen zu klagen.
Wie berechnet man den Feiertagszuschlag - Schritt-für-Schritt Anleitung
Der Feiertagszuschlag wird auf den regulären Stundenlohn aufgeschlagen und beträgt in der Regel mindestens 25% des normalen Stundenlohns. Die genaue Höhe kann jedoch je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag variieren. Hier ist eine allgemeine Vorgehensweise, um den Feiertagszuschlag zu berechnen:
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Bestimme den regulären Stundenlohn. Dieser sollte auf dem Gehaltszettel oder im Arbeitsvertrag vermerkt sein.
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Multipliziere den Stundenlohn mit dem Prozentsatz des Feiertagszuschlags. In der Regel beträgt dieser 25%, aber überprüfe dies, um sicherzugehen.
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Addiere das Ergebnis zum regulären Stundenlohn. Dies ist der Lohn, den der Mitarbeiter für jede Arbeitsstunde an einem Feiertag erhalten sollte.
Feiertagszuschlag berechnen-Beispiel
Hier sind drei Beispiele zur Berechnung des Feiertagszuschlags bei verschiedenen Prozentsätzen.
Feiertagszuschlag 100 Prozent berechnen
Nehmen wir an, ein Mitarbeiter hat einen Stundenlohn von 18 Euro und der Feiertagszuschlag beträgt 100%. Die Berechnung wäre dann wie folgt:
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Der Stundenlohn beträgt 18 Euro.
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100% von 18 Euro sind 18 Euro.
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Addiere 18 Euro zu 18 Euro, um den Gesamtlohn zu berechnen. Das Ergebnis ist 36 Euro.
In diesem Beispiel würde der Mitarbeiter für jede Arbeitsstunde an einem Feiertag also 36 Euro erhalten.
Feiertagszuschlag 125 Prozent berechnen
Angenommen, ein Mitarbeiter hat einen Stundenlohn von 20 Euro und der Feiertagszuschlag beträgt 125%. Die Berechnung wäre dann wie folgt:
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Der Stundenlohn beträgt 20 Euro.
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125% von 20 Euro sind 25 Euro.
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Addiere 25 Euro zu 20 Euro, um den Gesamtlohn zu berechnen. Das Ergebnis ist 45 Euro.
In diesem Beispiel würde der Mitarbeiter für jede Arbeitsstunde an einem Feiertag also 45 Euro erhalten.
Feiertagszuschlag 150 Prozent berechnen
Angenommen, ein Mitarbeiter hat einen Stundenlohn von 16 Euro und der Feiertagszuschlag beträgt 150%. Die Berechnung wäre dann wie folgt:
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Der Stundenlohn beträgt 16 Euro.
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150% von 16 Euro sind 24 Euro.
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Addiere 24 Euro zu 16 Euro, um den Gesamtlohn zu berechnen. Das Ergebnis ist 40 Euro.
In diesem Beispiel würde der Mitarbeiter für jede Arbeitsstunde an einem Feiertag also 40 Euro erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass spezifische tarifliche Vereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge abweichende Berechnungsmethoden oder Sonderregelungen vorsehen können. Arbeitgeber sollten daher die entsprechenden Regelungen genau prüfen und die Zuschläge korrekt berechnen, um den Arbeitnehmern eine faire Vergütung zu gewährleisten.
Welche Mitarbeiter musst du an Feiertagen bezahlen?
Generell muss nicht jeder Mitarbeiter, der an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet hat, auch gesondert bezahlt werden. Besonders betrifft dies die Mitarbeiter mit einem Fixgehalt, die eine monatlich gleichbleibende Vergütung im Arbeitsvertrag stehen haben. Ihre Vergütung ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit. Hierzu zählen meist Mitarbeiter in der Verwaltung, Bildungs- und Gesundheitsbranche. Aber auch Mitarbeiter im Handel haben oft Sonderregelungen über die Tarifverträge, die eine Bezahlung für Feiertage vorsehen.
Feiertagszuschlag betrifft hauptsächlich die Mitarbeiter, die auf Stundenbasis bezahlt werden. Aber auch hier gelten, unabhängig vom Bundesland, unterschiedliche Regeln, je nachdem, wie der individuelle Arbeitsvertrag gestaltet ist. Generell sind große Industriebetriebe, Bau und Landwirtschaft betroffene Branchen. In der Gastronomie, wo viele Mitarbeiter auf Stundenbasis bezahlt werden, gilt allerdings als Regelung, dass wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, keine gesonderte Bezahlung getätigt wird.
Es ist wichtig, dass Du dich genau informierst, wie der Feiertagszuschlag in Deinem Unternehmen oder Deiner Branche gehandhabt wird, um Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Allgemeine Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen
Grundsätzlich sind zwei Aspekte der Gehaltszahlung zu berücksichtigen: Einerseits gibt es die Sonderzuschläge für Feiertage, an denen gearbeitet wurde, und andererseits geht es um die normale Lohnzahlung.
Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz sollte es an gesetzlichen Feiertagen, von denen es insgesamt neun gibt, eine Bezahlung geben. Dies gilt für alle Angestellten, nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Teilzeitmitarbeiter, Aushilfen und Auszubildende. Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem üblichen Arbeitstaglohn des Arbeitnehmers. Wenn ein Teilzeitmitarbeiter also sonst 6 Arbeitsstunden hätte, erhält er trotz des Feiertags Entgelt für 6 Stunden, als ob er gearbeitet hätte.
Besonderheiten in der Lohnfortzahlung an Feiertagen
Feiertagsarbeit sollte nur in Ausnahmefällen stattfinden, wie in Branchen, in denen der Betrieb aufrechterhalten werden muss und in denen die Feiertagsarbeit üblich ist, z.B. in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen. Wenn diese Mitarbeiter dann an einem gesetzlichen Feiertag oder einem Feiertag für Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung arbeiten, stellt sich die Frage, ob eine Bezahlung erfolgen muss.
Einerseits sollten Mitarbeiter, die an einem Feiertag arbeiten müssen, nicht benachteiligt werden. Andererseits muss der normale Betrieb aufrechterhalten bleiben. Arbeitet also jemand in einem rollierenden Schichtsystem und der Feiertag fällt auf einen Werktag, an dem die Person sonst nicht gearbeitet hätte, erhält sie natürlich für diesen Feiertag kein Geld. Fällt der Feiertag jedoch auf einen üblichen Arbeitstag, muss der Lohn ausgezahlt werden.
Kurzarbeitergeld muss für Feiertage nicht gezahlt werden, da diese Lohnfortzahlung nur erfolgen soll, wenn der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hätte. Wer unentschuldigt einen Tag vor oder nach einem Feiertag fehlt, verliert seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sogar auch für den Feiertag.
Lohnabrechnung an Weihnachten und Silvester
Die Frage der Lohnfortzahlung für Feiertage stellt Unternehmen und leider auch zunehmend Arbeitsgerichte vor neue Herausforderungen. Interessant ist dabei, dass weder der 24. Dezember (Heiligabend) noch der 31. Dezember (Silvester) als bundeseinheitliche Feiertage gelten. Somit müssen Arbeitnehmer an diesen Tagen grundsätzlich zur Arbeit erscheinen, obwohl es in vielen Unternehmen üblich ist, diese Tage als freie Tage zu behandeln.
Eine andere Regelung trifft auf den 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie Neujahr zu. Diese Tage sind bundesweit anerkannte Feiertage, für die eine Lohnfortzahlung zu leisten ist.
Kirchlicher oder gesetzlicher Feiertag – welche Feiertage müssen bezahlt werden?
Im Allgemeinen erfolgt die Lohnfortzahlung ausschließlich für gesetzliche Feiertage, nicht jedoch für kirchliche. Unabhängig vom Bundesland, in dem sie tätig sind, sollen Mitarbeiter jedoch die Möglichkeit haben, ihre Religion auszuüben. Dafür muss jedoch keine Bezahlung erfolgen; eine Freistellung ist ausreichend. Es ist wichtig, dass der normale Betrieb aufrechterhalten wird. In Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist daher eine sorgfältige Planung erforderlich, wer an Feiertagen wie Christi Himmelfahrt, Fronleichnam oder Mariä Himmelfahrt freigestellt wird.
In der Regel werden Feiertage normal vergütet. Es gibt jedoch auch zahlreiche Branchen, in denen Feiertagszuschläge gezahlt werden.
Ob ein Tag als Feiertag angesehen wird, hängt vom Arbeitsort ab. Dies ist insbesondere in Grenzregionen relevant. Wenn ein Tag in einem Bundesland ein Feiertag ist und in einem anderen nicht, muss an diesem Tag nicht gearbeitet werden. Dies geschieht besonders häufig im Dreiländereck, also in der Ecke aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. Hier hat Baden-Württemberg deutlich mehr Feiertage als die anderen beiden Bundesländer.
Wie werden Feiertage bei geringfügig Beschäftigten bezahlt?
Das Lohnfortzahlungsgesetz gilt für alle Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Beschäftigungsausmaß. Daher haben auch geringfügig Beschäftigte (Minijob) Anspruch auf eine reguläre Bezahlung an Tagen, die sie normalerweise gearbeitet hätten, wenn sie auf einen Feiertag fallen.
Anders ist die Situation bei freien Mitarbeitern, Freelancern und Selbstständigen. Sie haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn sie an einem Feiertag arbeiten.
Was tun, wenn Feiertage nicht bezahlt werden?
Die Lohnfortzahlung für Feiertage ist gesetzlich geregelt und die entsprechenden Informationen sind für alle Unternehmen zugänglich. Wenn sich ein Arbeitgeber weigert, diese gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, sollten Mitarbeiter zunächst das Gespräch suchen. Denn die Lohnfortzahlung ist ein Recht der Arbeitnehmer. Führt dieses Gespräch zu keinem Ergebnis, bleibt meistens nur der Weg zum Anwalt und schließlich vor Gericht. Die Rechtsprechung ist in dieser Hinsicht jedoch eindeutig. Unabhängig von Gemeinden und Bundesländern besteht eine Verpflichtung zur Zahlung für Feiertage.
Wer führt den Nachweis?
Insbesondere Mitarbeiter mit Stundenlohn sollten einen Überblick darüber haben, an welchen Tagen sie gearbeitet haben und an welchen sie nicht eingeplant waren. Diese Aufstellung sollte auch die Feiertage enthalten, die regulär bezahlt werden müssen, auch wenn an diesen Tagen nicht gearbeitet wurde. Diese Nachweispflicht liegt sowohl bei der Abrechnungsabteilung als auch bei den Mitarbeitern selbst.
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Bei Shiftbase befassen wir uns täglich mit Themen rund um Gehaltszahlungen, Stundenzettel und Lohnabrechnungen. Da du dies nicht täglich machst, stehen wir dir sehr gerne mit unserem Fachwissen zur Seite. Hast du Fragen zu den spezifischen Regelungen oder benötigst du Hilfe bei der Verwaltung all dieser Aspekte? Kein Problem, wir beraten dich gerne und beantworten alle deine Fragen. Fordere am besten noch heute deine kostenlose Demoversion an.